Urteile chronologisch
- Landgericht Hamburg, Urteil v. 27.03.2009 - Az.: 324 O 852/08
- Leitsatz:
Wird in einem Presseartikel über ein heimlich aufgenommenes Video berichtet, auf dem sexuelle Handlungen zu sehen sind, erhält der Gefilmte keinen Schadensersatz wegen der Verletzung seines Persönlichkeitsrechts, wenn er nicht zu erkennen ist und in Kauf nimmt, dass Dritte ihn bei den Handlungen wahrnehmen können.
- Landgericht Hamburg, Urteil v. 27.03.2009 - Az.: 324 O 990/06
- Leitsatz:
Die Veröffentlichung eines Fotos ohne Einwilligung des Betroffenen im Rahmen einer Berichterstattung über eine mutmaßlich ermordete Urlauberin, auf dem diese mit ihrem Mann unbekleidet abgebildet ist, stellt einen schwerwiegenden Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Mannes dar.
- Oberlandesgericht Duesseldorf, Beschluss v. 26.03.2009 - Az.: I-7 U 28/08
- Leitsatz:
1. Nennt ein Hausinteressent einem Immobilienmakler seine E-Mail-Adresse, kommt durch die Zusendung eines Exposés stillschweigend ein Maklervertrag zustande. Der E-Mail-Versender hat deren Zugang zu beweisen.
2. Öffnet der Interessent seinen E-Mail-Account nicht und ruft er seine E-Mails nicht ab, kommt dies einer Zugangsvereitelung gleich.
- Oberlandesgericht Hamm, Urteil v. 26.03.2009 - Az.: 4 U 219/08
- Leitsatz:
1. Anrufe und der Versand von Faxen zu Werbezwecken sind nur dann zulässig, wenn zuvor eine Einwilligung des Empfängers vorlag.
2. Die bloße Empfehlung von Kollegen oder Bekannten, dass der Empfänger sich mutmaßlich auch für das entsprechende Thema einer Publikation interessiere, reicht für die Annahme einer mutmaßlichen Einwilligung nicht aus. Das mutmaßliche Interesse muss sich aus der Sicht des Empfängers ergeben und nicht aus der Benennung durch einen Dritten. - Landgericht Hamburg, Urteil v. 26.03.2009 - Az.: 315 O 115/08
- Leitsatz:
Die DENIC haftet als Mitstörer für Rechtsverletzungen nur, wenn die Domainanmeldung offenkundig rechtswidrig war. Eine zeitaufwendige Überprüfung und Recherche hinsichtlich einer Domain-Rechtsverletzung ist dem jeweiligen DENIC-Sachbearbeiter nicht zuzumuten.
- Bundesgerichtshof, Urteil v. 26.03.2009 - Az.: I ZR 213/06
- Leitsatz:
1. Die Nennung des Namens eines konkreten Pharmaprodukts in einer ganzseitigen Zeitungsanzeige kann trotz des werbenden Charakters zulässig sein, wenn die Nennung des Produkts im Rahmen einer öffentlich geführten, gesundheitspolitischen Diskussion zwischen Pharmaunternehmen und den Spitzenverbänden der Krankenkassen zum Zwecke der Meinungsbildung notwendig erscheint.
2. Auch bei einer zulässigen Arzneimittel-Werbung müssen jedoch die Vorschriften zu Hinweispflichten über Risiken und Nebenwirkungen beachtet werden.
- Bundesgerichtshof , Urteil v. 26.03.2009 - Az.: I ZR 153/06
- Leitsatz:
Im Falle eines Rückrufs durch den Programmierer fallen die ausschließlichen Nutzungsrechte an einer Software an ihn zurück. Das einfache Nutzungsrecht erlischt nicht, so dass Software-Sublizenzen, die Dritten eingeräumt wurden, trotz eines Rückrufs weiter bestehen.
- Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 26.03.2009 - Az.: 2 Sa 776/08
- Leitsatz:
Eine Verdachtskündigung ist auch dann gerechtfertigt, wenn auf dem Privat-Computer eines Polizisten gelöschte Dateien wieder herstellbar sind, deren Besitz die Verwirklichung eines Straftatbestandes darstellen.
- Landgericht Essen, Urteil v. 26.03.2009 - Az.: 4 O 69/09
- Leitsatz:
1. Der Bundesliga-Fußballverein Schalke 04 darf Zweiterwerbern, die über eine Internetplattform Tickets gekauft haben, nicht den Zutritt ins Stadion verwehren.
2. Ein formularmäßiges Veräußerungsverbot ist unwirksam, wenn die Eintrittskarten für die Fußball-Spiele verfallen, wenn bereits lediglich die Weiterveräußerung der Tickets versucht wird. Darin liegt eine gezielte Absatzbehinderung. - Bundesgerichtshof , Urteil v. 26.03.2009 - Az.: I ZR 42/06
- Leitsatz:
Bei der Schadensberechnung im Urheberrecht kann ein eigenes Lizenz-Vergütungssystem zugrunde gelegt werden. Der Nutzungsberechtigte muss aber beweisen, dass er in der Vergangenheit tatsächlich Verträge zu den vom ihm geltend gemachten Konditionen abgeschlossen hat.

