Urteile chronologisch
- Landgericht Hamburg, Urteil v. 31.03.2009 - Az.: 325 O 69/09
- Leitsatz:
Ein Online-Portal, in dem der User als Webreporter fungiert und für seine eingestellten Beiträge Prämien erhält, haftet für die Rechtswidrigkeit dieser Artikel. Durch das Prämiensystem entsteht ein Leistungsaustausch und der Betreiber des Webreporter-Forums macht sich die Beiträge damit zu Eigen.
- Oberlandesgericht Duesseldorf, Urteil v. 31.03.2009 - Az.: I-20 U 242/08
- Leitsatz:
Enthält eine Werbung, welche das Krankengeld für Selbständige thematisiert, lediglich den Hinweis darauf, dass bezüglich des Krankengeldanspruchs etwas unternommen werden muss, dann ist die Reklame nicht irreführend.
- Bundespatentgericht , Beschluss v. 31.03.2009 - Az.: 27 W (pat) 58/08
- Leitsatz:
Zwischen den Begriffen "Creme21" und "Crem" besteht für die Bereiche Software und Datenverarbeitung keine Verwechslungsgefahr. Die hinzugefügte Zahl "21" prägt den Bestandteil "Creme" Sowohl klanglich als auch schriftbildlich sind die Kennzeichen nicht verwechslungsfähig.
- Bundesgerichtshof , Beschluss v. 31.03.2009 - Az.: 1 StR 76/09
- Leitsatz:
E-Mails sind anderen Postsendungen gleichgestellt. Eine Sicherstellung von gespeicherten oder eingegangenen Mails beim Provider erfolgt daher nach den Grundsätzen einer Beschlagnahme von Postsendungen.
- Oberlandesgericht Frankfurt_am_Main, Urteil v. 31.03.2009 - Az.: 11 U 2/09
- Leitsatz:
Beinhaltet eine Werbeanzeige einschränkende Angaben über das beworbene Produkt, so muss der Verbraucher in einem leicht erkennbaren und gut leserlichen Hinweis darüber aufgeklärt werden. Wird ein unleserlicher Fußnotentext verwendet, wird gegen das Verbot der irreführenden Werbung verstoßen.
- Landgericht Muenchen, Beschluss v. 31.03.2009 - Az.: 21 O 5012/09
- Leitsatz:
Schaltet ein Unternehmen Online-Werbung auf einer Internet-Plattform, die urheberrechtswidrige Inhalte öffentlich zugänglich macht, so haftet es nicht als Mitstörer.
- Bundespatentgericht , Beschluss v. 30.03.2009 - Az.: 27 W (pat) 26/09
- Leitsatz:
1. Für Waren und Dienstleistungen rund um Computer-, Video- und Onlinespiele ist der Begriff "GameDuell" mangels Unterscheidungskraft nicht als Marke eintragungsfähig.
2. "GameDuell" kann jedoch als Marke für die Dienstleistungen "Telekommunikation, Telekommunikationsdienstleistungen, insbesondere über das Internet" eingetragen werden. - Bundespatentgericht , Beschluss v. 30.03.2009 - Az.: 27 W (pat) 3/09
- Leitsatz:
Die Bezeichnung "Pride Week" ist für den Bereich Werbung und Veranstaltungen nicht eintragbar, weil es sich um eine rein beschreibende Sachangabe handelt. Der Verbraucher verbindet damit eine Zeit, in der eine Vielzahl von Events für Homosexuelle stattfindet.
- Bundesfinanzhof , Beschluss v. 30.03.2009 - Az.: II B 168/08
- Leitsatz:
Ein Rechtsmittel, welches über das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach an den Bundesfinanzhof gerichtet ist und eine elektronische Visitenkarte des Anwalts, jedoch keine qualifizierte elektronische Signatur enthält, ist wirksam eingelegt worden.
- Bundespatentgericht , Beschluss v. 30.03.2009 - Az.: 27 W (pat) 127/08
- Leitsatz:
1. Der Begriff "PLAY BOX" ist für Schulranzen als Marke eintragungsfähig.
2. Für diverse Verpackungsbehälter aus dem Transport- und Sportbereich ist die Bezeichnung nicht eintragbar, da der durchschnittliche Verbraucher darin die Übersetzung "Spielkiste" sieht und dies als rein beschreibenden Begriff auffasst, der freihaltungsbedürftig ist.

