Urteile chronologisch

Oberlandesgericht Hamburg, Urteil v. 16.04.2009 - Az.: 5 U 101/08
Leitsatz:

Das urheberrechtliche Datenbankrecht von "autoscout24.de" wird nicht verletzt, wenn ein Nutzer über die Software "AUTOBINGOOO" die Online-Börse nach Angeboten durchsucht. Im Verhältnis zum Gesamtvolumen entnimmt der Nutzer nur einen geringen Teil der Daten, so dass kein wesentlicher Teil der Datenbank vervielfältigt wird.

Verwaltungsgericht Arnsberg, Beschluss v. 16.04.2009 - Az.: 9 L 45/09
Leitsatz:

Der Erwerb des slowakischen akademischen Grades "doctor prav" berechtigt in Deutschland nicht zum Tragen des Doktor-Titels mit der Abkürzung "Dr.".

Landgericht Muenchen, Beschluss v. 16.04.2009 - Az.: 9 O 6897/09
Leitsatz:

Die Veröffentlichung einer Karikatur der Zeitung "taz", auf der Jürgen Klinsmann als gekreuzigter Christus dargestellt ist, ist erlaubt. Die Darstellung ist dem Bereich der Satire zuzuordnen. Die Kernaussage bewegt sich nicht auf religiösem Gebiet, sondern behandelt den beruflichen Erfolg als Fußballtrainer.

Landgericht Frankfurt_am_Main, Urteil v. 15.04.2009 - Az.: 2-6 O 706/08
Leitsatz:

1. Der nicht mit Gewinnerzielungsabsicht handelnden Domain-Registrierungsstelle DENIC sind nur geringe Prüfungspflichten hinsichtlich der Registrierungsanfragen aufzuerlegen.
2. Im automatisierten Eintragungsverfahren muss sie die begehrten Domains gar nicht prüfen. Bei Hinweisen auf Rechtsverstöße und Löschungsbegehren ist ihr allenfalls zuzumuten, offensichtliche Rechtsverstöße durch Domains, die mit sehr bekannten Marken identisch sind, festzustellen. So genannte Tippfehlerdomains muss sie dagegen nicht auf Rechtsverstöße hin durchsehen.

Landgericht Muenchen, Urteil v. 15.04.2009 - Az.: 9 O 1277/09
Leitsatz:

Ein ehemaliger Inoffizieller Mitarbeiter der Stasi muss es dulden, dass im Internet unter Veröffentlichung des Bildes über ihn berichtet wird und er darüber hinaus namentlich genannt wird. Es handelt sich um ein historisch bedeutsames Ereignis, so dass das öffentliche Informationsinteresse überwiegt.

Bundespatentgericht , Beschluss v. 14.04.2009 - Az.: 25 W (pat) 8/06
Leitsatz:

Die Festsetzung des Gegenstandwertes in einem markenrechtlichen Löschungsverfahren richtet sich in erster Linie nach der Benutzung der Marke. Ist über die Benutzung nichts bekannt, wird ein Regelwert von 25.000,- EUR angenommen. Bei benutzten Marken ist regelmäßig ein Gegenstandswert von 50.000,- EUR festzusetzen.

Landgericht Hamburg, Urteil v. 09.04.2009 - Az.: 310 O 39/08
Leitsatz:

Das urheberrechtliche Datenbankrecht von "autoscout24.de" wird verletzt, wenn ein Nutzer über die Software "AUTOBINGOOO" die Online-Börse nach Angeboten durchsucht.

Oberlandesgericht Jena, Urteil v. 08.04.2009 - Az.: 2 U 910/08
Leitsatz:

Die Nennung einer Marke im "body" des Quelltextes stellt keine rechtswidrige markenmäßige Benutzung da. Denn der "body" ist nur eine technische Anweisung, welche Worte in welcher Schriftart erscheinen sollen.

Amtsgericht Rinteln, Urteil v. 08.04.2009 - Az.: 20 Cs 406 Js 3653/08
Leitsatz:

1. Ein Künstler darf das selbst angefertigte Video über seine Hausdurchsuchung im Internet veröffentlichen. Er darf auch ein von ihm gemaltes Portrait des Staatsanwaltes im Internet verbreiten. Dies ist durch das Kunsturhebergesetz gerechtfertigt.
2. Die Veröffentlichung des Durchsuchungsbeschlusses hingegen ist rechtswidrig, weil dies geschehen ist, bevor in dieser Sache öffentlich verhandelt wurde.

Bundespatentgericht , Beschluss v. 08.04.2009 - Az.: 26 W (pat) 7/09
Leitsatz:

Der Begriff "smsrecall" ist für den Bereich Benachrichtigungsdienst unter Einsatz mobiler Endgeräte als Marke nicht eintragbar. Der Bezeichnung fehlt die notwendige Unterscheidungskraft.