Urteile chronologisch
- Bundespatentgericht , Beschluss v. 22.04.2009 - Az.: 25 W (pat) 48/08
- Leitsatz:
Die Bezeichnung "bistro-portal" ist als Marke für den Bereich EDV-Dienstleistungen nicht eintragungsfähig, weil die notwendige Unterscheidungskraft fehlt. Der Verbraucher versteht darunter nur den beschreibenden Hinweis auf ein Internetportal zum Thema Bistro.
- Bundespatentgericht , Beschluss v. 22.04.2009 - Az.: 28 W (pat) 129/08
- Leitsatz:
Die Bezeichnung "Kuschelengel" ist als Marke für die Bereiche Schlüsselanhänger, Lederprodukte und Spielzeug nicht eintragungsfähig. Der Begriff wird von den Verbrauchern ausschließlich beschreibend für Engelfiguren in allen Variationen verwendet.
- Landgericht Hamburg, Urteil v. 21.04.2009 - Az.: 312 O 113/09
- Leitsatz:
Der Slogan "Meine Stadt, meine Bank, meine Karte" stellt keine unlautere Nachahmung von "Meine Bank heißt HaSpa" dar. Trotz der ähnlichen Worte reicht es für einen Imagetransfer nicht aus, dass bei dem Verbraucher lediglich Assoziationen mit einem bestimmten Produkt geweckt werden.
- Oberlandesgericht Stuttgart, Beschluss v. 21.04.2009 - Az.: 8 W 155/08
- Leitsatz:
Die Anmeldung zur Eintragung in das Handelsregister in elektronischer Form kann nunmehr durch die Behörde selbst durch ein öffentliches elektronisches Dokument erfolgen.
- Oberlandesgericht Karlsruhe, Beschluss v. 20.04.2009 - Az.: 14 W 53/08
- Leitsatz:
1. Macht jemand wegen der Online-Veröffentlichung Unterlassungsansprüche gegen mehrere Personen geltend, so haften diese nicht als Gesamtschuldner. Die Beseitigung der rechtswidrigen Behauptungen betrifft jedoch denselben Gegenstand.
2. Die Höhe des Streitwerts ist einzellfallabhängig. Ein Unterlassungsbegehren kann bei 30.000.- EUR liegen. - Landgericht Essen, Urteil v. 20.04.2009 - Az.: 4 O 368/08
- Leitsatz:
Die Zusendung von Werbe-Mails bedarf der ausdrücklichen Einwilligung des E-Mail-Empfängers. Es ist nicht ausreichend, dass sich ein Unternehmen bei der Versendung des Single-Opt-In-Verfahrens bedient. Der Nachweis einer Einwilligung kann nur durch das Double-Opt-In-Verfahren erfolgen.
- Bundespatentgericht , Beschluss v. 20.04.2009 - Az.: 27 W (pat) 60/09
- Leitsatz:
Der Begriff "Gemeinsam Reisen" ist als Marke für die Bereiche Zeitschriften, Bücher und Seminare nicht eintragungsfähig. Der Verbraucher versteht darunter lediglich die gemeinsame Durchführung einer Reise.
- Oberlandesgericht Karlsruhe, Beschluss v. 20.04.2009 - Az.: 14 W 53/08
- Leitsatz:
1. Nimmt ein Kläger mehre Verletzer wegen inhaltsgleicher Beleidigungen in Anspruch, so haften sie nicht als Gesamtschuldner. Gegen jeden einzelnen Schuldner werden Unterlassungsanträge formuliert, in denen die Einzelwerte bestimmt sind. Diese dienen als Grundlage der Bemessung des Gebührenstreitwerts.
2. Bei Unterlassungs- und Beseitigungsansprüchen handelt es sich um denselben Gegenstand, so dass diesen kein eigenständiger Wert zukommt. - Landgericht Hamburg, Urteil v. 17.04.2009 - Az.: 324 O 832/08
- Leitsatz:
Eine rechtswidrige Bildveröffentlichung begründet einen Anspruch auf Schadensersatz, wenn ein schwerwiegender Eingriff in das Persönlichkeitsrecht vorliegt. Das ist nicht gegeben, wenn der Artikel eine Straftat thematisiert, der Abgebildete aber nur im Zusammenhang mit seiner religiösen Funktion einer Gemeinde beschrieben wird.
- Oberlandesgericht Duesseldorf, Beschluss v. 16.04.2009 - Az.: I-3 Wx 85/09
- Leitsatz:
1.Ein Angehöriger eines Nicht-EU-Staates kann als Geschäftsführer einer GmbH bestellt werden.
2. Die Neufassung des GmbH-Gesetzes erlaubt es, dass eine deutsche GmbH ihren Verwaltungssitz an jeden beliebigen Ort im Ausland verlegen kann.

