Urteile chronologisch

Oberlandesgericht Hamburg, Urteil v. 23.04.2009 - Az.: 3 U 211/08
Leitsatz:

Der Brillenhersteller Fielmann darf grundsätzlich mit der Aussage "Immer der günstigste Preis. Garantiert!" werben . Dies gilt zumindest dann, wenn in der Reklame der Hinweis "Geld-zurück-Garantie" enthalten ist.

Oberlandesgericht Hamburg, Urteil v. 23.04.2009 - Az.: 3 U 151/07
Leitsatz:

Eine strafbewehrte Unterlassungserklärung, die einem Dritten gegenüber abgegeben wird, beseitigt die Wiederholungsgefahr für alle Gläubiger, wenn sie ernst gemeint ist. Von mangelnder Ernsthaftigkeit ist auszugehen, wenn die Vertragsstrafe aus einer vorangegangenen Abmahnung "aus Sport" verlangt wird und das Geld mit dem Unterlassungsschuldner "auf dem Rummel geteilt werden" soll.

Landgericht Hamburg, Urteil v. 23.04.2009 - Az.: 312 O 722/08
Leitsatz:

Die Werbung für einen Smoothie mit der Aussage "100% pure fruit smoothie" ist irreführend und damit rechtswidrig, wenn der tatsächliche Fruchtanteil lediglich 25 % beträgt.

Landgericht Berlin, Urteil v. 23.04.2009 - Az.: 27 O 278/09
Leitsatz:

1. Eine presserechtliche Gegendarstellung muss angemessen sein und darf sich nur auf den Inhalt einer Erstveröffentlichung beziehen.
2. Eine Gegendarstellung kann auch verlangt werden, wenn die Erstmitteilung sowohl als Meinungsäußerung als auch als Tatsachenbehauptung zu verstehen ist. Es soll genau dem Eindruck entgegengewirkt werden, der sich einem durchschnittlichen Leser nach der Erstveröffentlichung aufdrängt.

Oberlandesgericht Muenchen, Urteil v. 23.04.2009 - Az.: 29 U 5712/07
Leitsatz:

Die eigentlich unbedenkliche Sperrwirkung einer Markenanmeldung wird zweckeckentfremdet, wenn die Anmeldung lediglich als Druckmittel des Wettbewerbskampfes eingesetzt wird und nur der gezielten Behinderung des Wettbewerbers dient.

Amtsgericht Kassel, Urteil v. 23.04.2009 - Az.: 421 C 746/09
Leitsatz:

1. Wer sich auf eine Anfechtung wegen Irrtums beruft, muss den Irrtum grundsätzlich darlegen und beweisen.
2. Wenn sich aus den Gesamtumständen eines eBay-Angebots ergibt, dass der Verkäufer bei verständiger Würdigung des Sachverhalts den Kaufgegenstand (hier: neuwertiges iPhone ohne SIM-Lock) nicht zu den gewählten Konditionen (hier: Sofortkauf für 1,- EUR) angeboten hätte, dann reicht regelmäßig die Berufung auf den Irrtum aus.

Landgericht Stade, Urteil v. 23.04.2009 - Az.: 8 O 46/09
Leitsatz:

Liegt ein eklatantes Missverhältnis zwischen dem Umsatz eines eBay-Händlers und dessen Abmahntätigkeit wegen Wettbewerbsverstößen vor, sind die Abmahnungen rechtsmissbräuchlich. Dann steht nur das Gebührenerzielungsinteresse im Vordergrund und nicht die Überwachung des fairen Wettbewerbs.

Bundesgerichtshof , Urteil v. 22.04.2009 - Az.: I ZR 14/07
Leitsatz:

Es liegt keine rechtswidrige Mehrfachverfolgung vor, wenn ein Unternehmen gegen seinen Konkurrenten aufgrund zweier verschiedener Rechtsverletzungen vorgeht.

Bundesgerichtshof , Urteil v. 22.04.2009 - Az.: I ZR 176/06
Leitsatz:

Wird auf Anfrage von Interessenten für einen Vorbereitungslehrgang der Industrie- und Handelskammer (IHK) nur auf das eigene Angebot verwiesen und nicht auch auf bestehende Angebote privater Anbieter, ist darin ein Wettbewerbsverstoß zu sehen. Die Prüfungsbehörde verstößt damit gegen ihre Verpflichtung, ihre amtliche Stellung nicht zur Förderung ihrer wirtschaftlichen Interessen zu missbrauchen.

Bundesgerichtshof , Urteil v. 22.04.2009 - Az.: I ZR 175/07
Leitsatz:

Das Angebot von Online-Videorecordern ist unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Es muss ein vollautomatischer Aufzeichnungsprozess stattfinden und das Programm des TV-Senders darf nicht öffentlich zugänglich gemacht werden.