Urteile chronologisch
- Bundespatentgericht, Beschluss v. 29.04.2009 - Az.: 26 W (pat) 14/09
- Leitsatz:
Der Begriff "cablefon" für den Bereich Telekommunikation, Design und soziale Dienstleistungen weist die erforderliche Unterscheidungskraft auf.
- Oberverwaltungsgericht Muenster, Beschluss v. 29.04.2009 - Az.: 12 B 491/09
- Leitsatz:
Eine per E-Mail eingelegte Beschwerde gegen einen gerichtlichen Beschluss erfüllt nicht die vorgeschriebene Schriftform.
- Europaeisches_Gericht , Urteil v. 29.04.2009 - Az.: T-23/07
- Leitsatz:
Grundsätzlich dürfen auch einzelne Buchstaben als Marke eingetragen werden. Die Anmeldung darf nicht pauschal und ohne konkrete Eignungsprüfung zurückgewiesen werden, nur weil der Buchstaben nicht originell verziert oder grafisch verändert ist.
- Europaeischer_Gerichtshof , Urteil v. 29.04.2009 - Az.: T-81/08
- Leitsatz:
Die Bezeichnung "E-Ship" ist für die Bereiche Schifffahrt und Transport mangels Unterscheidungskraft nicht als Marke eintragungsfähig. Der Verbraucher verbindet mit dem Begriff ein elektronisches Wasserfahrzeug, das online gebucht werden kann oder drahtlose Beförderungen anbietet.
- Oberlandesgericht Duesseldorf, Urteil v. 28.04.2009 - Az.: I-20 U 131/08
- Leitsatz:
Der Inhaber von TV-Ausstrahlungsrechten hat einen Schadensersatzanspruch wegen Nichterfüllung des urheberrechtlichen Filmverwertungsvertrages, wenn die Rechteeinräumung von Anfang an unmöglich war. Dies ist dann der Fall, wenn der Vertragspartner selbst die Ausstrahlungsrechte an dem Filmwerk zuvor an einen Dritten übertragen hat.
- Landgericht Magdeburg, Beschluss v. 28.04.2009 - Az.: 9 O 727/09
- Leitsatz:
Die Bezeichnung eines politischen Gegners als "Oberhetzer" stellt zwar eine wertende Beurteilung dar, ist aber nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt, weil sie auf eine reine Diffamierung des Gegners zielt.
- Landgericht Hamburg, Urteil v. 28.04.2009 - Az.: 312 O 738/08
- Leitsatz:
Ein Pharmazie-Unternehmen, welches ein eigenes Rätselheft herausgibt, darf dieses in Apotheken auslegen und damit werben. Es liegt darin keine unzulässige Beeinflussung des Apothekers, wenn sich das Heft insbesondere an Endkunden richtet.
- Landgericht Hamburg, Urteil v. 28.04.2009 - Az.: 308 O 200/09
- Leitsatz:
Das Buch "Die doppelte Pippielotta" verletzt die ausschließlichen Nutzungsrechte des Verlags, der die Rechte an der Buchreihe "Pippi Langstrumpf" der Schriftstellerin Astrid Lindgren inne hat. Die maßgeblichen Figuren und charakteristischen Eigenarten wurden nur minimal verändert, so dass die persönlichen Züge des Original-Buches fast vollständig übernommen wurden. Da kein Einverständnis vorliegt, handelt es sich um eine widerrechtliche Nutzung.
- Landgericht Berlin, Urteil v. 28.04.2009 - Az.: 27 O 1281/08
- Leitsatz:
Führt eine Stiftung vergleichende Warentests nach neutraler und wissenschaftlicher Methode durch, ist die Veröffentlichung dieser Testergebnisse zur Gewinnung von Markttransparenz und Verbraucheraufklärung zulässig.
- Oberverwaltungsgericht Lueneburg, Beschluss v. 28.04.2009 - Az.: 20 ZD 2/09
- Leitsatz:
In die Rechte eines Beamten wird nicht unverhältnismäßig eingegriffen, wenn er auf dienstlichen Datenträgern pornografische Schriften speichert und daraufhin seine privaten Dateien (insb. E-Mails) durchsucht und beschlagnahmt werden.

