Urteile chronologisch

Bundesgerichtshof , Urteil v. 30.04.2009 - Az.: I ZR 117/07
Leitsatz:

Es liegt kein Verstoß gegen das im Heilmittelwerbegesetz verankerte Werbeverbot vor, wenn in der Reklame für einen Blutspendendienst der Hinweis enthalten ist, dass die Spender eine Aufwandsentschädigung enthalten. Dies gilt zumindest dann, wenn dieser Hinweis sachlich und neutral gehalten ist und nicht blickfangmäßig heraus sticht.

Bundesgerichtshof , Urteil v. 30.04.2009 - Az.: I ZR 42/07
Leitsatz:

Die Deutsche Börse, die Markeninhaberin des Begriffs "DAX" ist, darf der Commerzbank nicht die Verwendung des Wortes "DAX" verbieten. Die Commerzbank darf "DAX" als Bezugswert für Wertpapiere verwenden.

Bundesgerichtshof , Urteil v. 30.04.2009 - Az.: I ZR 191/05
Leitsatz:

1. Der Ankauf einer Lizenz an einer Datenbank oder einer vollständigen Datenbank begründen noch keinen Datenbankschutz für den Käufer. Werden jedoch personelle oder technische Investitionen getätigt, um die erworbene Datenbank zu pflegen und zu aktualisieren, entsteht ein Datenbankherstellerrecht.
2. Es kann eine Verletzung dieses Datenbankherstellerrechts vorliegen, wenn eine Entnahme der aktualisierten Daten von einer CD-Rom auf eine Festplatte erfolgt. Auch eine indirekte Entnahme beeinträchtigt die Investitionen des Datenbankherstellers. Bereits eine einmalige Entnahme kann dabei ausreichend sein.

Kammergericht Berlin, Urteil v. 30.04.2009 - Az.: 23 U 243/08
Leitsatz:

Die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltenen Klauseln von "Ryanair", wonach der Kunde bei einer Online-Buchung für jede Zahlungsart Gebühren entrichten muss, ist unwirksam. Der Kunde wird hierdurch in unangemessener Weise belastet.

Oberlandesgericht Muenchen, Urteil v. 30.04.2009 - Az.: 29 U 4978/08
Leitsatz:

Obwohl eine ältere Verfilmung aus dem Jahr 1971 Titelschutz an dem Namen "Der Seewolf" trägt, darf eine spätere Neuverfilmung von "Der Seewolf" den Originaltitel der Literaturvorlage verwenden. Denn der verfilmte Stoff geht auf die Romanvorlage "The Sea-Wolf" zurück, dessen urheberrechtlicher Schutz abgelaufen ist.

Oberlandesgericht Brandenburg, Urteil v. 30.04.2009 - Az.: 12 U 196/08
Leitsatz:

Hört eine unbeteiligte Person ein Telefongespräch mit, dann darf sie den Inhalt dieses Telefonats vor Gericht wiedergeben. Die Aussage musssich aber nur auf den Teil beschränken, den der Zeuge tatsächlich gehört hat.

Oberlandesgericht Hamm, Urteil v. 30.04.2009 - Az.: 4 U 1/09
Leitsatz:

Bei einem kerngleichen Verstoß gegen eine Unterwerfungserklärung reduziert sich die Vertragsstrafe nicht bereits deshalb, weil die Unterlassungserklärung bereits seit 10 Jahren besteht oder der wissenschaftliche Stand sich verändert hat.

Bundespatentgericht , Beschluss v. 30.04.2009 - Az.: 25 W (pat) 12/07
Leitsatz:

Der Begriff "KAUFMANN" ist als Marke für die Bereiche Fortbildung, Verwaltung von Urheberrechten und Lizenzvergabe von gewerblichen Schutzrechten mangels Unterscheidungskraft nicht eintragungsfähig. Die Bezeichnung stellt einen Basisbegriff der Rechts- und Wirtschaftssprache dar.

Landgericht Berlin, Beschluss v. 30.04.2009 - Az.: 96 O 60/09
Leitsatz:

Ein wettberwerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch wird rechtsmissbräuchlich geltend gemacht, wenn er nur dazu dient, durch überhöhte Abmahnkosten Gebühren zu erzielen.

Landgericht Bochum, Urteil v. 29.04.2009 - Az.: I-4 O 408/08
Leitsatz:

Telefongesellschaften haben einen Anspruch darauf, dass Anschlussinhaber die kostenpflichtige Einwahl von 0900-Nummern begleichen. Dabei haften die Eltern für das Verhalten ihrer minderjährigen Kinder. Der Vertrag mit der Telefongesellschaft ist nach den Grundsätzen der Anscheinsvollmacht wirksam zustande gekommen.