Urteile chronologisch

Oberlandesgericht Naumburg, Beschluss v. 08.05.2009 - Az.: 5 Wx 4/09
Leitsatz:

Der Adresszusatz "c/o" kann als Hinweis für Geschäftsräume zulässig sein. Es stellt eine zusätzliche Beschreibung dar, welche die Anschrift konkretisiert und das Auffinden des Zustellungsortes erleichtern kann.

Oberlandesgericht Oldenburg, Beschluss v. 08.05.2009 - Az.: 1 Ss 46/09
Leitsatz:

Es gibt keinen allgemein gültigen Erfahrungssatz, dass der Nutzer einer Tauschbörse weiß oder in kauf nimmt, dass er die von ihm heruntergeladenen Dateien schon durch seinen Download und ohne weiteres Zutun jedem anderen Nutzer der Tauschgemeinschaft zur Verfügung stellt. Andernfalls macht er sich wegen der Verbreitung rechtswidriger Dateien strafbar.

Landgericht Bonn, Urteil v. 08.05.2009 - Az.: 10 O 395/08
Leitsatz:

Grundsätzlich trifft einen Mobilfunkanbieter eine Aufklärungspflicht darüber, welche Nutzungsmöglichkeiten ein Mobilfunkgerät besitzt und welche Tarife und Optionen damit verbunden sind. Er muss einen neuen Kunden aber nicht zwangsläufig über eine Internetnutzung des Handys aufklären, wenn der Kunde kein Interesse daran zeigt und hauptsächlich seine Telefonkosten niedrig halten will.

Landgericht Hamburg, Urteil v. 08.05.2009 - Az.: 324 O 866/08
Leitsatz:

Die Text- und Bildberichterstattung in der Presse über ein heimlich aufgenommenes Video, auf dem intime Handlungen eines Pärchens zu sehen sind, stellt keinen schwerwiegenden Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Gefilmten dar, wenn er nur verschwommen zu erkennen ist. Der Abgebildete hat keinen Anspruch auf Zahlung einer Geldentschädigung.

Landgericht Koeln, Urteil v. 08.05.2009 - Az.: 81 O 220/08
Leitsatz:

1. Ein ungerechtfertigter Dispute-Eintrag bei der DENIC verletzt das Recht des Domain-Inhabers.
2. Der Inhaber der Domain "welle.de" verletzt nicht das Namensrecht der niedersächsischen Gemeinde Welle. Es besteht kein Löschungsanspruch der Gemeinde in Bezug auf die Internetadresse, da der Inhaber die prioritätsälteren Rechte hat und der Domain-Name aus einem Allgemeinbegriff besteht.

Oberlandesgericht Koeln, Urteil v. 08.05.2009 - Az.: 6 U 213/08
Leitsatz:

Ausländische Apotheken, die in Deutschland eine Filiale eröffnen und die Medikamente aus dem Ausland beziehen unterliegen nicht der Bindung an das deutsche Arzneimittelpreisrecht, solange die Qualität der Medikamente deutschen Sicherheitsstandards genügt.

Amtsgericht Duesseldorf, Urteil v. 07.05.2009 - Az.: 50 C 11814/08
Leitsatz:

Der Betreiber einer Webseite, der für die Gestaltung und Durchführung einen Dritten beauftragt und einen Internet-System-Vertrag geschlossen hat, muss den vollen Betrag trotz unvollständiger Leistungserbringung an den Anbieter bezahlen, wenn er als Besteller seinen Mitwirkungspflichten nicht nachgekommen ist und eine CD mit wichtigen Daten vorenthalten hat. Die Berufung auf das Leistungsverweigerungsrecht ist daher rechtsmissbräuchlich.

Amtsgericht Fuerth, Urteil v. 07.05.2009 - Az.: 340 C 3088/08
Leitsatz:

1. Ein Kunde, der mit seinem Internet-Provider einen Vertrag über eine Flatrate mit DSL 6.000 abschließt, kann den Vertrag fristlos kündigen, wenn der Provider tatsächlich nur eine Bandbreite von 3.000 kbit/s bereitstellt.
2. Eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die vorsieht, dass der Provider nur die am jeweiligen Ort verfügbare maximale Bandbreite schulde, während der Kunde in jedem Fall den vereinbarten Preis zahlen müsse, ist unwirksam.

Verwaltungsgericht Koeln, Beschluss v. 07.05.2009 - Az.: 6 L 697/09
Leitsatz:

Der Zugang zur Premiere einer Opernaufführung kann einem Pressefotografen verwehrt werden, wenn dieser Aufnahmen von den Massenvergewaltigungs- und Nacktszenen der Inszenierung anfertigen will. Auch wenn die Darsteller sich auf der Bühne selbst in die Öffentlichkeit begeben, verletzen die Fotos sie in ihrem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht und in ihrem Recht am eigenen Bild, da der nackte Körper zum intimsten Persönlichkeitsbereich gehört.

Verwaltungsgericht Mainz, Beschluss v. 07.05.2009 - Az.: 4 L 521/09
Leitsatz:

Nach dem Rundfunkstaatsvertrag haben Parteien einen Anspruch auf angemessene Sendezeit im Fernsehen für ihre Wahlwerbung, wenn mindestens ein Wahlvorschlag für sie vorliegt. Für eine unbedeutende oder kleine Partei sind zwei Sendetermine ausreichend.