Urteile chronologisch
- Bundesgerichtshof, Urteil v. 11.10.2017 - Az.: I ZR 78/16
- Leitsatz:
1. Ein Gericht entscheidet unter Verstoß gegen die im Zivilprozess geltende Dispositionsmaxime, wenn es seinem Urteilsausspruch über einen auf Irreführung gestützten Unterlassungsantrag einen Irreführungsaspekt zugrunde legt, den der Kläger nicht schlüssig vorgetragen hat (Fortführung von BGH, Beschluss vom 15. Dezember 2016, I ZR 241/15, GRUR 2017, 295 - Entertain).
2. Die Annahme einer Täuschung über die Füllmenge des Produkts durch die Gestaltung der Größe der Umverpackung ("Mogelpackung") hängt davon ab, ob der Verkehr nach den Umständen des Einzelfalls im Hinblick auf das konkret in Rede stehende Produkt die Vorstellung hat, dass die Größe der Verpackung in einem angemessenen Verhältnis zur Menge des darin enthaltenen Produkts steht.
3. Für die Fragen, welchen Grad seiner Aufmerksamkeit der Verbraucher einem Produkt entgegenbringt und ob er nicht nur die Schauseite der Aufmachung, sondern ebenfalls die an anderer Stelle angebrachten näheren Angaben wahrnehmen wird, ist von Bedeutung, ob er seine Kaufentscheidung regelmäßig auch von der Zusammensetzung abhängig machen wird. Davon ist für eine Creme für die Gesichtspflege regelmäßig auszugehen. - Landgericht Frankfurt_aM, Urteil v. 05.10.2017 - Az.: 2-03 O 352/16
- Leitsatz:
Schutzbedürftigkeit auch dann, wenn Foto selbst auf Facebook gepostet wird?
- Bundesgerichtshof, Urteil v. 05.10.2017 - Az.: III ZR 56/17
- Leitsatz:
Die Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Telekommunikationsunternehmens, nach der für die Internetznutzung nach Verbrauch des im Tarif enthaltenen Datenvolumens dieses automatisch bis zu drei Mal pro Abrechnungszeitraum um jeweils weitere Datenvolumen zu einem Pauschalpreis erweitert wird (sog. Datenautomatik) und erst nach Verbrauch der Erweiterungen eine unbeschränkte geschwindigkeitsreduzierte Internetnutzung vorgesehen ist, unterliegt als Leistungsbeschreibung nicht der Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 BGB.
- Oberlandesgericht Hamburg, Urteil v. 04.10.2017 - Az.: 5 W 75/16
- Leitsatz:
Aus Löschpflichten bei rechtswidrigen Online-Inhalten ergeben sich keine Kontroll- oder Überwachungspflichten
- Oberlandesgericht München, Urteil v. 29.09.2017 - Az.: 29 U 745/16
- Leitsatz:
Amazon haftet nicht für Markenverletzungen seiner Marketplace-Verkäufer
- Landgericht Frankfurt_am, Urteil v. 28.09.2017 - Az.: 3-10 O 16/17
- Leitsatz:
IKEA verstößt gegen das ElektroG
- Bundespatentgericht, Beschluss v. 28.09.2017 - Az.: 25 W (pat) 525/16
- Bundesgerichtshof, Urteil v. 27.09.2017 - Az.: VIII ZR 271/16
- Leitsatz:
1. Der Verkäufer kann im Hinblick auf die in § 434 Abs. 1 Satz 3 BGB getroffene gesetzgeberische Wertung grundsätzlich seine Haftung nicht nur für das Fehlen einer üblichen und vom Käufer zu erwartenden Beschaffenheit (§ 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BGB), sondern auch für das Fehlen von Eigenschaften ausschließen, deren Vorhandensein der Käufer nach den vom Verkäufer abgegebenen öffentlichen Äußerungen berechtigterweise erwarten kann (im Anschluss an BGH, Urteil vom 22. April 2016, V ZR 23/15, NJW 2017, 150 Rn. 14).
2. Für die Abgrenzung zwischen Verbraucher- und Unternehmerhandeln ist grundsätzlich die objektiv zu bestimmende Zweckrichtung des Rechtsgeschäfts entscheidend (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 24. Februar 2005, III ZB 36/04, BGHZ 162, 253, 256 f.; Urteil vom 15. November 2007, III ZR 295/06, NJW 2008, 435 Rn. 6 f.; EuGH, Urteile vom 9. November 2016, C-149/15, NJW 2017, 874 Rn. 32, und vom 3. September 2015, C-110/14, ZIP 2015, 1882 Rn. 16 ff., insb. Rn. 21). Dabei kommt es maßgeblich auf die jeweiligen Umstände des Einzelfalles, insbesondere das Verhalten der Parteien bei Vertragsschluss an. In bestimmten Fällen kann es allerdings auch ausreichen, dass dem Käufer vor oder bei Vertragsschluss der Eindruck vermittelt wird, er erwerbe die Kaufsache von einem Unternehmer (im Anschluss an EuGH, Urteil vom 9. November 2016, C-149/15, aaO Rn. 34 - 45). - Amtsgericht München, Urteil v. 23.09.2017 - Az.: 142 C 12436/16
- Leitsatz:
Unwahre Behauptungen bei eBay muss Käufer zurücknehmen
- Kammergericht Berlin, Urteil v. 22.09.2017 - Az.: 5 U 155/14
- Leitsatz:
Unwirksame Einwilligungserklärung zur Datenweitergabe in Facebooks App-Center

