Urteile chronologisch

Bundesgerichtshof , Urteil v. 20.05.2009 - Az.: I ZR 239/06
Leitsatz:

1. Im Urheberrecht gelten generell hohe Sorgfaltsanforderungen. Bereits leichte Fahrlässigkeit begründet eine Haftung auf Schadensersatz.
2. Wird ein urheberrechtlich geschütztes Programm zum Download auf den Server einer Fachhochschule gestellt und damit die freie Nutzung im Internet ermöglicht, muss zuvor sorgfältig geprüft werden, ob der Berechtigte das Programm zur öffentlichen Zugänglichmachung freigegeben hat.

Bundespatentgericht , Beschluss v. 20.05.2009 - Az.: 25 W (pat) 71/08
Leitsatz:

Der Begriff "fundscreen" ist als Marke für die Bereiche Versicherungen und Finanzdienstleistungen nicht eintragungsfähig, da die erforderliche Unterscheidungskraft fehlt. Der Verbraucher versteht darunter ohne weiteres "Geldanlage" oder "Fond".

Bundesverwaltungsgericht , Urteil v. 20.05.2009 - Az.: 6 A 4.08
Leitsatz:

1. Besteht ein Verdacht, dass eine Gefahr der Begehung terroristischer Anschläge vorliegt, so sind Überwachungsmaßnahmen der Telekommunikation gerechtfertigt, um Informationen über die Sachverhalte zu sammeln. Um den Ermittlungserfolg einer strategisch gegen viele angelegten Telefonüberwachung nicht zu gefährden, kann es gerechtfertigt sein, dass ein einzelner Betroffener erst Jahre später über die Maßnahme informiert wird.
2. Eine gerichtliche Überprüfung der Maßnahme ist nur begrenzt möglich. Der zuständigen Kommission steht eine Beurteilungsermächtigung zu, die die Rechtskontrolle einschränkt.

Bundespatentgericht , Beschluss v. 20.05.2009 - Az.: 29 W (pat) 16/09
Leitsatz:

Zwischen den Marken "FRAMEWORKS" und "framewwwork" besteht für den EDV-Bereich keine Verwechslungsgefahr. Die Bezeichnungen unterscheiden sich sowohl in der Aussprache als auch in der Schreibweise deutlich voneinander.

Landgericht Frankfurt_a_M, Urteil v. 20.05.2009 - Az.: 2-6 O 671/08
Leitsatz:

1. Die Richtlinien der DENIC sehen die Möglichkeit der Vergabe von Ein-Buchstaben-Domains nicht vor. Die Richtlinien stellen einen sachlichen Grund für eine Nicht-Vergabe von Second-Level-Domains mit nur einem Buchstaben dar.
2. Da von der DENIC nur 26 Ein-Buchstaben-Domains vergeben werden können, tritt ihr gemeinwohlorientiertes Interesse an der sinnvollen Zuordnung in den Vordergrund.

Oberlandesgericht Koeln, Urteil v. 20.05.2009 - Az.: 6 U 203/08
Leitsatz:

Die für Lampen eingetragene Marke "Power Moon" ist kennzeichnungskräftig. Der Markeninhaber kann seinen Wettbewerbern die Verwendung des Begriffs untersagen.

Landgericht Hamburg, Urteil v. 19.05.2009 - Az.: 312 O 243/09
Leitsatz:

Wird einem Unternehmen vorgeworfen, gefälschte "Converse Chucks"-Turnschuhe zu verkaufen, reicht es zur Entkräftung des Vorwurfs nicht aus, dass ein Mitarbeiter pauschale Aussagen zu den Schuhen und den Lieferanten macht. Es müssen konkrete Anhaltspunkte vorgelegt werden, die geeignet sind, das Gegenteil zu beweisen.

Oberlandesgericht Rostock, Urteil v. 19.05.2009 - Az.: 3 U 16/09
Leitsatz:

Die in den AGB enthaltene doppelte Schriftformklausel ist unwirksam, wenn sie dazu dient, eine nach Vertragsschluss getroffene Individualvereinbarung zu unterlaufen. Denn beim Vertragspartner wird der Eindruck erweckt, eine mündliche Abrede sei unwirksam.

Landgericht Berlin, Urteil v. 19.05.2009 - Az.: 16 O 8/07
Leitsatz:

1. Eine Pauschalvergütung in Form von "Buy-Out-Honoraren" ist grundsätzlich möglich und nicht generell unangemessen.
2. Ein Nachzahlungsanspruch des Drehbuchautors der Serie "Der Bulle von Tölz" besteht nicht schon deshalb, weil die von ihm erdachte Krimireihe Erfolg hat. Nur wenn die Vergütung 100% von dem angemessenen Honorar abweicht, besteht ein Anspruch auf eine Zusatzhonorierung.

Oberlandesgericht Hamm, Urteil v. 19.05.2009 - Az.: 4 U 23/09
Leitsatz:

Steht nicht das Wettbewerbsinteresse sondern das Gebührenerzielungsinteresse im Vordergrund, handelt ein Abmahnender rechtswidrig. Denn wird eine unverhältnismäßig hohe Anzahl an Mitbewerbern wegen geringfügiger Verstöße abgemahnt, auf die sie nicht einmal Einfluss gehabt haben, so liegen missbräuchliche Mehrfachabmahnungen vor.