Urteile chronologisch
- Bundespatentgericht , Beschluss v. 26.05.2009 - Az.: 33 W (pat) 110/07
- Leitsatz:
Die Bezeichnung "IPAY" ist als Marke für die Bereiche Inkasso und Computerberatung eintragungsfähig. Aufgrund der Vielzahl von Interpretationsmöglichkeiten steht nicht die beschreibende Funktion im Vordergrund.
- Landgericht Kiel, Urteil v. 26.05.2009 - Az.: 16 O 40/09
- Leitsatz:
1. Rechtsfähigen Verbänden zur Förderung gewerblicher oder selbstständiger beruflicher Interessen stehen Unterlassungsansprüche nur dann zu, soweit ihnen eine erhebliche Zahl von Unternehmern angehört, die Waren oder Dienstleistungen gleicher oder verwandter Art auf demselben Markt vertreiben.
2. Eine Mindestanzahl an Mitgliedern ist nicht vorgeschrieben. Um aber rechtsmissbräuchliches Verhalten auszuschließen, müssen Unternehmer aus dem Kreis des Mitbewerbers repräsentativ vertreten sein. - Amtsgericht Frankfurt_am_Main, Urteil v. 26.05.2009 - Az.: 30 C 2223/08-45
- Leitsatz:
1. Im Fall eines EC-Karten-Diebstahls darf sich eine Bank nicht auf den Beweis des ersten Anscheins berufen, wenn sie ihren Kunden nicht die Möglichkeit gibt, diesen zu erschüttern, indem sie die eingezogenen EC-Karte vernichtet und sich weigert, die Videoaufnahmen des Täters herauszugeben.
2. Wird die gestohlene EC-Karte beim Geldautomaten abgewiesen, weil das Tageslimit erreicht wurde, trifft die Bank ein Mitverschulden, wenn sie es bei einer Barabhebung unterlässt, die Identität der Person zu überprüfen. - Landgericht Leipzig, Urteil v. 22.05.2009 - Az.: 5 O 2742/08
- Leitsatz:
1. Bild- und Wortmaterial zu Fernsehsendungen dürfen nicht ohne Lizenz von den Presse-Seiten der Sender übernommen werden, um diese in einem elektronischen Programmführer zu verwenden.
2. Filmbeschreibungen verfügen über die urheberrechtliche Schöpfungshöhe.
- Amtsgericht Berlin, Urteil v. 22.05.2009 - Az.: 15 C 1006/09
- Leitsatz:
Einladungs-E-Mails für Online-Shoppingportale sind als Werbung anzusehen. Da die Einladung dazu genutzt wird, einen eigenen werbenden Erstkontakt herzustellen, ist dieses Empfehlungsmarketing ohne das vorherige ausdrückliche Einverständnis des Adressaten rechtswidrig.
- Bundespatentgericht , Beschluss v. 22.05.2009 - Az.: 26 W (pat) 32/08
- Leitsatz:
Eine Markenanmeldung erfolgt bösgläubig, wenn der Anmelder Kenntnis darüber hat oder es sich ihm aufdrängen musste, dass ein identisches Zeichen bereits im Ausland von einem Unternehmen verwendet wird und dieses die Absicht hat, das Zeichen auch in absehbarer Zeit im Inland zu benutzen.
- Landgericht Hamburg, Urteil v. 22.05.2009 - Az.: 324 O 791/08
- Leitsatz:
Die ungenehmigte Veröffentlichung von Bildern eines Privathauses für die Verwendung einer Online-Werbung für eine neue Foto-Technik ist urheberrechtswidrig. Für den virtuellen Rundgang auf der Internetseite eines Fotografen ist in solchen Fällen eine fiktive Lizenzgebühr in Höhe von 2.500,- EUR angemessen.
- Landgericht Frankfurt_am_Main, Urteil v. 20.05.2009 - Az.: 2-6 O 671/08
- Leitsatz:
Es besteht gegen die DENIC kein Anspruch auf Registrierung der Domain "x.de". Die Nichtvergabe ist durch die Absicht, einstellige Second Level Domains zur regionalen Zuordnung zu verwenden und dadurch eine höhere Infrastruktur zu schaffen, gerechtfertigt.
- Bundesgerichtshof , Beschluss v. 20.05.2009 - Az.: I ZR 218/07
- Leitsatz:
Auch das einmalige Zusenden einer Werbe-E-Mail stellt einen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb dar. Spam-Mails beeinträchtigen regelmäßig den Betriebsablauf des Unternehmens und sind mit zusätzlichem personellen sowie finanziellen Aufwand verbunden.
- Bundesgerichtshof , Urteil v. 20.05.2009 - Az.: I ZR 220/06
- Leitsatz:
Die Bezeichnung "Vorsorge- und Versicherungsberater" für den Mitarbeiter einer Versicherung war im Jahr 2005 nicht wettbewerbswidrig und auch nicht irreführend. Der Schutz dieser Berufsbezeichnung war 2005 in keinem entsprechenden Gesetz geregelt. Eine Fehlvorstellung über eine bestimmte Qualifikation konnte daher bei den Verbrauchern auch nicht hervorgerufen werden.

