Urteile chronologisch
- Oberlandesgericht Hamburg, Urteil v. 03.06.2009 - Az.: 7 U 9/08
- Leitsatz:
Die bekannte TV-Moderatorin Birgit Schrowange muss einen Zeitungsartikel über Liebesleben, in dem darüber spekuliert wird, ob sie einen mehrfach vorbestraften Schwerverbrecher geliebt hat und ob sie von dessen Vergangenheit wusste, nicht hinnehmen. Auch wenn sie in der Vergangenheit in der Öffentlichkeit über ihr Privatleben gesprochen hat, muss sie nicht jede Berichterstattung über neue private Bekanntschaften und Lebensumstände akzeptieren.
- Oberlandesgericht Hamburg, Urteil v. 03.06.2009 - Az.: 7 U 10/08
- Leitsatz:
Die Fernsehjournalistin Birgit Schrowange muss einen spekulativen Zeitungsartikel nicht dulden, in dem darüber berichtet wird, dass sie eine Beziehung zu einem Straftäter hatte. Ihr Allgemeines Persönlichkeitsrecht überwiegt gegenüber dem öffentlichen Informationsinteresse.
- Oberlandesgericht Koeln, Urteil v. 03.06.2009 - Az.: 11 U 213/08
- Leitsatz:
Der Inhaber zwischenzeitlich gesperrter Telefonkarten ohne Gültigkeitsvermerk hat einen Anspruch darauf, dass er zum Austausch der eingereichten Karten das Telefon-Guthaben ausgezahlt bekommt.
- Landgericht Muenster, Beschluss v. 02.06.2009 - Az.: 25 O 126/08
- Leitsatz:
Werbung für Kosmetik ist nicht irreführend und damit rechtmäßig, wenn die beworbenen Wirkungen des Produkts wissenschaftlich hinreichend belegt sind.
- Landgericht Hamburg, Urteil v. 29.05.2009 - Az.: 324 O 251/09
- Leitsatz:
Nimmt die Zeitung FAZ in ihrer Berichterstattung Bezug auf Informationen, die von der offiziellen Webseite des Europäischen Parlaments stammen, so handelt es sich beim Zitieren der Angaben um Tatsachenbehauptungen.
- Verwaltungsgericht Duesseldorf, Beschluss v. 29.05.2009 - Az.: 22 L 573/09
- Leitsatz:
Eine Zeitung muss es nicht dulden, dass sie im Verfassungsschutzbericht erwähnt wird, wenn lediglich der Verdacht linksextremistischer Tendenzen gegen sie besteht und kein erläuternder Hinweis im Bericht dazu gegeben wird. Denn dadurch entsteht beim Leser der falsche Eindruck, dass es feststehe, dass es sich bei dem Magazin um eine linksextremistische Organisation handle.
- Landgericht Duisburg, Urteil v. 29.05.2009 - Az.: 22 O 121/08
- Leitsatz:
Es liegt eine wettbewerbswidrige Irreführung vor, wenn ein Unternehmen (hier: der Discounter Aldi) ein Produkt mit den Untersuchungsergebnissen der Stiftung Warentest bewirbt, der Testbericht jedoch auf einen älteren Artikel Bezug nimmt.
- Landgericht Leipzig, Urteil v. 29.05.2009 - Az.: 5 O 1595/09
- Leitsatz:
Im Verfügungsverfahren muss die behauptete urheberrechtliche Verletzung so glaubhaft gemacht werden, dass die erforderliche Dringlichkeit bejaht werden kann. Es ist nicht ausreichend, dass lediglich auf eine mögliche Beeinträchtigung hingewiesen wird. Dann steht dem Betroffenen mangels Dringlichkeit nur der ordentliche Rechtsweg zur Verfügung.
- Landgericht Hamburg, Urteil v. 29.05.2009 - Az.: 324 O 1002/08
- Leitsatz:
Eine öffentliche Verwarnung wegen eines Verstoßes gegen das Anti-Doping-Regelwerk des Deutschen Ruder-Verbandes ist nicht rechtswidrig, weil dies von der Einwilligung in die Bestimmungen des Verbandes umfasst ist. Die Einwilligung ist wirksam, weil die Mitgliedschaft im Bundeskader freiwillig ist.
- Landgericht Hamburg, Urteil v. 29.05.2009 - Az.: 324 O 951/08
- Leitsatz:
Die Berichterstattung und Veröffentlichung von zwei Nacktaufnahmen des Musikproduzenten Dieter Bohlen, die in seinem Urlaub auf Mallorca heimlich aufgenommen wurden, stellen einen schwerwiegenden Eingriff in das Persönlichkeitsrecht dar. Dieter Bohlen steht ein Anspruch auf Geldentschädigung in Höhe von 40.000,- EUR zu.

