Urteile chronologisch
- Oberlandesgericht Hamm, Urteil v. 16.06.2009 - Az.: 4 U 22/09
- Leitsatz:
Ein Zahnarzt handelt irreführend, wenn er in dem Online Verzeichnis des örtlichen Telefonbuchs unter der Rubrik "Notrufe" mit dem Hinweis "Zahnärztlicher Notdienst (alle Kassen)" wirbt, eine 24-stündige Erreichbarkeit des Notdienstes aber tatsächlich gar nicht gegeben ist.
- Landgericht Berlin, Urteil v. 16.06.2009 - Az.: 27 O 126/09
- Leitsatz:
In einer TV-Reportage über die Arbeitsbedingungen von Erdbeerpflückern dürfen nicht ohne konkreten Grund und ohne einen Beweis beleidigende Äußerungen hinsichtlich der angeblich schlechten hygienischen Vorkehrungen getroffen werden.
- Landgericht Koeln, Urteil v. 16.06.2009 - Az.: 33 O 45/08
- Leitsatz:
Das internationale UDRP-Schiedsverfahren entwickelt in Domainstreitigkeiten keine Sperrwirkung, so dass der Weg zu den ordentlichen Gerichten nicht ausgeschlossen ist.
- Oberlandesgericht Hamm, Urteil v. 16.06.2009 - Az.: 4 U 51/09
- Leitsatz:
Ein Anbieter darf beim Verkauf seiner Produkte über das Portal "wap.ebay.de" nicht auf die Widerrufsbelehrung verzichten und dies mit einem angeblichen Platzmangel begründen. Auch wenn die technischen Gegebenheiten die Erfüllung der Informationspflichten erschweren, gilt das Fernabsatzrecht in voller Gänze.
- Landgericht Berlin, Urteil v. 16.06.2009 - Az.: 27 S 1/09
- Leitsatz:
Eine Zeitung haftet für die rechtsverletzenden Äußerungen eines Dritten in einem Online-Interview als Verbreiter, wenn sie sich von den Aussagen nicht genügend distanziert, thematisch nicht auch unterschiedliche Richtungen verfolgt und keine Möglichkeit zur Stellungnahme gibt.
- Oberlandesgericht Hamburg, Urteil v. 16.06.2009 - Az.: 7 U 114/08
- Leitsatz:
Wird in einer TV-Sendung behauptet, dass der Chefredakteur einer großen deutschen Tageszeitung dafür "gesorgt" habe, dass der Spitzenkandidat der CDU eine positive Berichterstattung erhalte, handelt es sich um eine Meinungsäußerung, die einen wahren Tatsachenkern enthält. Die Aussage ist von der Meinungsfreiheit gedeckt. Der Chefredakteur hat daher keinen Unterlassungsanspruch.
- Landgericht Koeln, Urteil v. 16.06.2009 - Az.: 33 O 374/08
- Leitsatz:
Trotz Übereinstimmungen und Ähnlichkeiten der Internetseiten von Facebook und StudiVZ, liegt von StudiVZ keine unlautere Nachahmung vor. Es fehlt an der erforderlichen Herkunftstäuschung, weil zum Zeitpunkt der Markteinführung 2005 Facebook noch nicht den erforderlichen Bekanntheitsgrad hatte.
- Bundespatentgericht , Beschluss v. 15.06.2009 - Az.: 27 W (pat) 36/09
- Leitsatz:
Die Aussage "Bollywood macht glücklich" ist als Marke mangels Unterscheidungskraft für Filme nicht eintragbar. Der Verbraucher sieht darin lediglich einen Hinweis auf indische Filmproduktionen.
- Bundespatentgericht , Beschluss v. 15.06.2009 - Az.: 27 W (pat) 115/09
- Leitsatz:
Marken sind von einer Eintragung ausgeschlossen, wenn sie Staatswappen, Staatsflaggen oder andere staatliche Hoheitszeichen enthalten. Auch dürfen Marken nicht eingetragen werden, wenn sie Nachahmungen der Bundes- oder Europaflagge enthalten, die unschwer für den Verbraucher erkennbar sind.
- Landgericht Duesseldorf, Urteil v. 15.06.2009 - Az.: 12 O 191/09
- Leitsatz:
Die Veröffentlichung von Fotografien, auf denen Joseph Beuys bei einer künstlerischen Aktion zu sehen ist, bedürfen der urheberrechtlichen Zustimmung.

