Urteile chronologisch

Bundesgerichtshof, Urteil v. 18.06.2009 - Az.: I ZR 47/07
Leitsatz:

Die Veröffentlichung einer Internetzeitung ist im Verhältnis zur Veröffentlichung einer Zeitung in gedruckter Form unter diesem Titel eine im Kern gleichartige Verletzungshandlung.

Landgericht Berlin, Urteil v. 18.06.2009 - Az.: 27 O 221/09
Leitsatz:

Ein unwahrer Weblog-Eintrag, der den Eindruck hinterlässt, dass ein tatsächlich erlebter Sachverhalt zugrunde liegt, ist als Tatsachenbehauptung zu werten, der von der Meinungsfreiheit nicht erfasst ist.

Oberlandesgericht Celle, Urteil v. 18.06.2009 - Az.: 13 U 9/09
Leitsatz:

Wird das bekannte Telefonverzeichnis "Das Örtliche" nachgeahmt, so kann nicht ohne weiteres von einem Branchenbuch-Betrug ausgegangen werden. Nur weil ein Angebotsschreiben ähnlich aufgemacht und in Art einer Rechnung gestaltet ist, liegt nicht zwingend eine Täuschung vor. Etwas anderes gilt, wenn die Gesamtschau der Umstände die Täuschungsabsicht darlegt.

Landgericht Hamburg, Urteil v. 18.06.2009 - Az.: 315 O 17/09
Leitsatz:

Bei der Angabe von Online-Ticketpreisen muss für den Kunden deutlich erkennbar sein, ob zusätzliche Gebühren anfallen. Ein versteckter Sternchenhinweis mit Erklärung der Preise im Fußnotentext reicht dafür nicht aus.

Kammergericht Berlin, Beschluss v. 18.06.2009 - Az.: 9 W 123/09
Leitsatz:

Ein identifizierender Pressebericht über ein Strafverfahren, welches gegen eine Sängerin einer bekannten deutschen Girlband geführt wird, ist vom öffentlichen Informationsinteresse gedeckt und zulässig. Die damit zusammenhängende Miteilung, dass die Sängerin mit HIV infiziert ist, verletzt noch nicht die absolut geschützte Intimsphäre.

Europaeischer_Gerichtshof , Urteil v. 18.06.2009 - Az.: C-487/07
Leitsatz:

Das Ausnutzen der Sogwirkung einer Marke, d. h. das Ansehen oder der wirtschaftliche Erfolg, ohne finanzielle Gegenleistung ist unlauter.

Landgericht Duesseldorf, Urteil v. 17.06.2009 - Az.: 12 O 153/09
Leitsatz:

Verweist ein Sachverständiger im Rahmen einer Unfallüberprüfung in seinem Gutachten darauf, dass die weitere Verwendung der von ihm angefertigten Lichtbilder von der eindeutigen Gesetzeslage in Bezug auf das Urheberrecht untersagt ist, so darf die für den Schaden aufkommende Versicherung das Gutachten nicht ohne weiteres als prüfunfähig erklären. Sie darf als Begründung insbesondere nicht anbringen, dass ihr die Weitergabe und Veröffentlichung untersagt worden ist.

Landgericht Koeln, Urteil v. 17.06.2009 - Az.: 26 O 150/08
Leitsatz:

Folgende Klauseln des Telekommunikationsanbieters sind unwirksam, da sie den Kunden unangemessen benachteiligen:





1. Für jede nicht eingelöste bzw. zurückgereichte Lastschrift hat der Kunde das Bearbeitungsentgelt gemäß der Preisliste zu erstatten, wie er das Kosten auslösende Ereignis zu vertreten hat.
2. Der Kunde hat auch die Preise zu zahlen, die durch unbefugte Nutzung der überlassenen Leistungen durch Dritte entstanden sind, wenn und soweit er diese Nutzung zu vertreten hat.
3. Nach Verlust der C. Karte hat der Kunde nur die Verbindungspreise zu zahlen, die bis zum Eingang der Meldung über den Verlust der Karte bei C. angefallen sind. Das gleiche gilt für Preise über Dienste, zu denen C. den Zugang vermittelt.
4. Der Kunde gerät in Verzug, wenn der dem Kunden mitgeteilte Rechnungsbetrag nicht spätestens am zehnten Tag nach Zugang der Rechnung auf dem Konto von C gutgeschrieben ist.
5. Ist der Kunde mit Zahlungsverpflichtungen in Höhe von mindestens 15,50 € in Verzug, kann C. den Mobilfunkanschluss auf Kosten des Kunden sperren.
6. Der Kunde kann Beanstandungen gegen die Abbuchung von Beträgen von seinem Guthaben nur innerhalb von einem Monat nach der jeweiligen Abbuchung erheben.

Oberlandesgericht Koblenz, Urteil v. 17.06.2009 - Az.: 9 U 120/09
Leitsatz:

Es stellt eine unzumutbare Belästigung und damit eine unlautere Geschäftspraktik dar, wenn ein Verbraucher trotz widerrufener Bestellung unbestellte Waren zugesendet bekommt.

Oberlandesgericht Brandenburg, Urteil v. 17.06.2009 - Az.: Kart W 11/09
Leitsatz:

Beeinflusst ein Unternehmen das Auktionsergebnis bei eBay, so liegt darin ein schwerwiegender Verstoß gegen die Grundsätze von eBay. Die Internet-Auktionsplattform ist dann berechtigt, den User-Account auch fristlos zu sperren.