Urteile chronologisch

Bundespatentgericht , Beschluss v. 24.06.2009 - Az.: 29 W (pat) 2/09
Leitsatz:

Die Bezeichnung "Privat Edition" ist für die Bereiche Künstlerbedarf sowie für Bekleidung und Sport als Marke eintragbar. Die Wortkombination ruft beim Kunden Assoziationen hervor, die nicht auf eine bestimmte Sachangabe abzielen.

Sozialgericht Hamburg, Urteil v. 24.06.2009 - Az.: S 2 KR 553/07
Leitsatz:

Die Hamburger Behörde für Kultur, Sport und Medien muss keine Künstlersozialabgabe zahlen, denn sie handelt aus Gründen der Kulturförderung. Sie nutzt die Künstler und deren Werke nicht als Vermarkter.

Landgericht Dortmund, Urteil v. 23.06.2009 - Az.: 19 O 8/09
Leitsatz:

Eine Krankenversicherung handelt nicht wettbewerbswidrig, wenn sie in einem Werbeflyer die Aussage "Sie werden online und telefonisch vom Service-Team betreut" verwendet. Die Formulierung ist ausreichend deutlich, so dass der Versicherte nicht davon ausgeht, dass er die Möglichkeit bekommt, von einem Sachbearbeiter persönlich informiert zu werden.

Landgericht Berlin, Urteil v. 23.06.2009 - Az.: 27 O 127/09
Leitsatz:

Wird entgegen einer entsprechenden Verurteilung ein Widerruf nicht im Inhaltsverzeichnis angekündigt und zudem mit einem den Text dominierenden Redaktionsschwanz versehen, so liegt hierin allenfalls ein Verstoß gegen den Titel, jedoch keine erneute schwerwiegende Persönlichkeitsrechtsverletzung, die eine Geldentschädigung rechtfertigen würde.

Bundesgerichtshof , Urteil v. 23.06.2009 - Az.: VI ZR 232/08
Leitsatz:

Gibt ein Pressorgan eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ab, so ist der Umfang der Erklärung nicht dahingehend auszudehnen, dass für die Zukunft ein generelles Veröffentlichungsverbot des streitigen Bildnisses besteht.

Oberlandesgericht Koeln, Beschluss v. 22.06.2009 - Az.: 6 U 226/08
Leitsatz:

Die abstrakten Elemente der Werbekampagne "DHL goes space" sind urheberrechtlich nicht geschützt, da sie nicht die erforderliche Schöpfungshöhe aufweisen. Das nachfolgende Projekt "DHL im All", welches darauf Bezug nimmt, ist daher nicht urheberrechtswidrig.

Oberlandesgericht Frankfurt, Urteil v. 22.06.2009 - Az.: 9 U 111/08
Leitsatz:

Verwendet ein Unternehmen die amtliche Widerrufsbelehrung, welche rechtliche Mängel enthält, so ist die Belehrung dennoch wirksam, wenn sich der Mangel im konkreten Fall nicht auswirkt.

Landgericht Hamburg, Urteil v. 19.06.2009 - Az.: 324 O 190/09
Leitsatz:

Eine Abmahnfrist muss grundsätzlich so bemessen sein, dass dem Abgemahnten eine angemessene Überlegungszeit bleibt. Die Fristsetzung von drei Stunden zur Abgabe einer Unterlassungserklärung ist unangemessen kurz.

Oberlandesgericht Koeln, Beschluss v. 19.06.2009 - Az.: 15 W 32/09
Leitsatz:

Es liegt kein Verstoß gegen einen gerichtlichen Verbotstitel vor, wenn der Schuldner auf seiner Webseite lediglich sachlich darüber berichtet.

Kammergericht Berlin, Beschluss v. 18.06.2009 - Az.: 9 W 123/09
Leitsatz:

Die Veröffentlichung eines amtlichen Schriftstücks eines Strafverfahrens ist strafbar, solange das Gerichtsverfahren noch nicht abgeschlossen ist. Die Wiedergabe eines Haftverschonungsbeschlusses in der Presse ist jedoch dann zulässig, wenn der Inhalt stark verkürzt wiedergegeben wird und ein öffentliches Informationsinteresse besteht.