Urteile chronologisch

Oberlandesgericht Koeln, Urteil v. 26.06.2009 - Az.: 6 U 199/08
Leitsatz:

Um eine nach Urheberrecht zulässige freie Bearbeitung eines anderen Werkes handelt es sich nur dann, wenn ein ausreichender Abstand zum benutzten Werk eingehalten wird. Dies ist der Fall, wenn sich das neue Werk durch eigene Individualität derart auszeichnet, dass die charakteristischen Züge des früheren Werkes deutlich zurücktreten.

Oberlandesgericht Koeln, Urteil v. 26.06.2009 - Az.: 6 U 4/09
Leitsatz:

1. Die Werbeaussage "Ab 4,44% effe.p.a." eines Kreditunternehmens auf dessen Internetseite ist rechtmäßig, wenn auf die einschränkenden Bedingungen in klarer und verständlicher Form hingewiesen wird.
2. Die Werbung ist auch nicht irreführend, da das Wort "Ab" dem Internetnutzer zeigt, dass es verschiedene Kreditzinssätze gibt.

Kammergericht Berlin, Beschluss v. 26.06.2009 - Az.: 5 W 59/09
Leitsatz:

1. Die Durchführung des fernabsatzrechtlichen Wideruf muss umgehend erfolgen und genauso schnell wie die Auftragsbestätigung.


2. Ein Telekommunikationsunternehmen verhält sich wettbewerbswidrig, wenn es bei einem Kundenwechsel zum eigenen Unternehmen nicht gewährleistet, dass die Durchführung des Widerrufs eines Kunden sofort berücksichtigt wird.

Landgericht Hamburg, Urteil v. 26.06.2009 - Az.: 324 O 586/08
Leitsatz:

Wird in dem Online-Archiv einer Tageszeitung ein Artikel bereitgehalten, der mehrere Jahre alt ist und namentlich einen rechtskräftig verurteilten Mörder nennt, so gefährdet dies die Resozialisierung des Straftäters. Dies gilt insbesondere, wenn der Betroffene mittlerweile aus der Haft entlassen ist.

Landgericht Frankfurt_am_Main, Urteil v. 25.06.2009 - Az.: 2-03 O 179/09
Leitsatz:

1. Ein bekannter Münchener Abmahnanwalt, über den vielfach berichtet wurde, eine relative Person der Zeitgeschichte.
2. Als solche darf er im Rahmen sachlicher Berichterstattung und Satire auch abgebildet werden. Die Grenze ist jedoch dort zu setzen, wo die Satire herabsetzend und verunglimpfend wird und der sachliche Informationsgehalt des Berichts völlig in den Hintergrund tritt.

Kammergericht Berlin, Urteil v. 25.06.2009 - Az.: 10 U 5/09
Leitsatz:

Die Freundin des Staatsoberhauptes von Monaco, die ihn mehrfach bei öffentlichen Auftritten begleitet hatte, darf im Rahmen eines Presseartikels über eine mögliche Heirat der beiden auch abgebildet werden.

Bundesverfassungsgericht , Beschluss v. 25.06.2009 - Az.: 1 BvR 134/03
Leitsatz:

Der Zeitschriftenverleger, der in der Rubrik "Presseschau" fremde Beiträge veröffentlicht, haftet als Verbreiter für diese Äußerungen.

Landgericht Muenchen, Urteil v. 25.06.2009 - Az.: 7 O 4139/08
Leitsatz:

Das Online-Video-Portal "MyVideo.de" ist nicht verpflichtet, doppelte Lizenzgebühren zu zahlen. Denn im eingeräumten Nutzungsrecht zur Aufführung und Vorführung im Internet sei das Recht zur Vervielfältigung bereits mit enthalten.

Amtsgericht Ehingen, Beschluss v. 24.06.2009 - Az.: 2 Cs 36 Js 7167/09
Leitsatz:

Bei der Aussage "Leck mich am Arsch" handelt es sich um eine im Alltag häufig verwendete Floskel. Eine Herabwertung des Gegenübers ist darin nicht zusehen und damit auch keine strafbare Beleidigung.

Oberverwaltungsgericht Muenster, Beschluss v. 24.06.2009 - Az.: 5 B 464/09
Leitsatz:

1. Nach § 119 Abs. 3 OWiG handelt derjenige ordnungswidrig, der Darstellungen sexuellen Inhalts an öffentlichen Orten zugänglich macht. Eine grob anstößige Wertung ist dann anzunehmen, wenn die jeweilige Handlung unzumutbar erscheint.
2. Die aufdringliche Werbung eines Betreibers für Internet-Erotik-Portale auf einem Kleinlastwagen, in der entgeltliche sexuelle Handlungen angepriesen werden, erfolgt nicht mit der gebotenen Zurückhaltung und ist damit ordnungswidrig.