Urteile chronologisch
- Oberlandesgericht Koblenz, Beschluss v. 03.07.2009 - Az.: 5 U 429/09
- Leitsatz:
Die Durchführung eines wirksamen Kaufvertrages für einen Porsche zum Preis von 5,50 EUR bei eBay kann rechtsmissbräuchlich sein, wenn der Verkäufer innerhalb kurzer Zeit alles getan hat, um das Angebot vorzeitig abzubrechen. Das Missverhältnis zwischen dem Verkaufspreis und dem Wert des Wagen benachteiligt den Verkäufer daher in unangemessener Weise.
- Bundespatentgericht , Beschluss v. 02.07.2009 - Az.: 30 W (pat) 6/07
- Leitsatz:
Die Bezeichnung "living surface" ist als Marke für die Bereiche Videospiele, Computerprogramme sowie Software nicht eintragungsfähig. Die Wortfolge ist als betrieblicher Hinweis auf die bezeichneten Waren und Dienstleistungen zu sehen, da die Übersetzung "lebendige Oberfläche" bedeutet.
- Bundesgerichtshof , Urteil v. 02.07.2009 - Az.: I ZR 146/07
- Leitsatz:
Ein Unterlassungsschuldner muss sich die Rechte hinsichtlich einer Gesetzes- oder Rechtsprechungsänderung in einer Abschlusserklärung vorbehalten, die er nötigenfalls auch gegen einen Hauptsache-Titel geltend machen kann.
- Landgericht Potsdam, Urteil v. 02.07.2009 - Az.: 2 O 407/08
- Leitsatz:
Die Klauseln des Mobilfunkanbieters E-Plus sind unwirksam, wenn sie den Kunden in unzulässiger Weise benachteiligen.
1. Bei Überschreitung des Kreditlimits ist E-Plus berechtigt, die Mobilfunkkarte(n) ganz oder teilweise ohne vorherige Ankündigung zu sperren;
2. E-Plus kann ihre Leistungen jederzeit von der Stellung einer angemessenen Sicherheit in Form einer verzinslichen Kaution oder einer Bürgschaft eines in der EU ansässigen Kreditinstituts abhängig machen, wenn bekannt wird, dass der Kunde mit Verpflichtungen aus anderen bestehenden oder früheren Verträgen in Rückstand ist;
3. E-Plus ist zur Verhängung einer teilweisen oder vollständigen Sperre der Inanspruchnahme der Mobilfunkdienstleistungen ohne Ankündigung und Einhaltung einer Wartefrist berechtigt, wenn es zu einer Rücklastschrift beim Einzug von E-Forderungen kommt, es sei denn, der Kunde hat die Rücklastschrift nicht zu vertreten;
4. E-Plus ist zur Verhängung einer teilweisen oder vollständigen Sperre der Inanspruchnahme der Mobilfunkdienstleistungen ohne Ankündigung und Einhaltung einer Wartefrist berechtigt, wenn der Kunde sich in Zahlungsverzug befindet;
5. E-Plus ist zur Verhängung einer teilweisen oder vollständigen Sperre der Inanspruchnahme der Mobilfunkdienstleistungen ohne Ankündigung und Einhaltung einer Wartefrist berechtigt, wenn das Kreditlimit nach Ziffer 2.7 überschritten ist;
6. E-Plus ist zur Verhängung einer teilweisen oder vollständigen Sperre der Inanspruchnahme der Mobilfunkdienstleistungen ohne Ankündigung und Einhaltung einer Wartefrist berechtigt, wenn der Kunde gegen die in den Ziffer […] 8.11, […] festgelegten Pflichten verstößt;
7. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt. Für E-Plus liegt ein wichtiger Grund vor, wenn […] c) der Kunde sich im Verzug befindet und trotz weiterer Mahnung nicht zahlt;
8. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt. Für E-Plus liegt ein wichtiger Grund vor, wenn […] der Kunde gegen die in den Ziffern […] 8.11, […] festgelegten Pflichten verstößt; Mit dem Ende der zweimonatigen Phase der passiven Erreichbarkeit wird die Prepaid-Card endgültig deaktiviert und das Vertragsverhältnis zwischen E. und dem Kunden endet. - Oberlandesgericht Hamm, Urteil v. 02.07.2009 - Az.: 4 U 43/09
- Leitsatz:
Wird innerhalb der fernabsatzrechtlichen Widerrufsbelehrung in einem Online-Shop eine Telefonnummer genannt, so ist das irreführend. Der User gewinnt dadurch den falschen Eindruck, dass er nicht mehr an die Textform gebunden ist und die Widerrufserklärung auch telefonisch abgeben kann.
- Oberlandesgericht Muenchen, Urteil v. 02.07.2009 - Az.: U (K) 4842/08
- Leitsatz:
Ein Unternehmen darf seinen Händlern den Weiterverkauf der Artikel über eine Online-Auktionsplattform untersagen, wenn sachliche Gründe, wie beispielsweise eine Qualitätssicherung, dafür vorliegen. Dann ist in dem Ausschluss keine Beschränkung des Kundenkreises im Sinne der Vertikal-Gruppenfreistellungsverordnung zu sehen.
- Landgericht Hamm, Urteil v. 02.07.2009 - Az.: 4 U 73/09
- Leitsatz:
Bewirbt ein Möbelhändler seine Produkte und Angebote im Internet, so muss die Internet-Reklame die Versandkosten enthalten, bevor der Bestellvorgang eingeleitet wird. Der Verbraucher muss leicht erkennen können, welche Kosten beim Kauf des Artikels auf ihn zukommen.
- Oberlandesgericht Hamm, Urteil v. 02.07.2009 - Az.: 4 U 73/09
- Leitsatz:
Im Rahmen von Fernabsatzgeschäften im Internet dürfen die Versandkosten nicht erst nach Einleitung des Bestellvorgangs mitgeteilt werden, da ansonsten ein Verstoß gegen die Preisangabenverordnung vorliegt.
- Oberlandesgericht Muenchen, Urteil v. 02.07.2009 - Az.: 29 U 3648/08
- Leitsatz:
Ausländische Versandapotheken sind an das deutsche Arzneimittelpreisrecht gebunden und dürfen keine Rabatte für verschreibungspflichtige Medikamente gewähren, sofern sich das Angebot an Verbraucher in Deutschland richtet.
- Landgericht Saarbruecken, Beschluss v. 02.07.2009 - Az.: 2 Qs 11/09
- Leitsatz:
Die Musikindustrie hat in einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren wegen P2P-Urheberrechtsverletzungen das Recht auf Akteneinsicht. Andernfalls würde der Urheberrechtsschutz ins Leere laufen.

