Urteile chronologisch
- Oberlandesgericht Frankfurt_am_Main, Beschluss v. 08.07.2009 - Az.: 4 U 85/08
- Leitsatz:
Die Sonderbestimmungen für Garantieerklärungen finden bereits dann Anwendung, wenn im Internet Werbung für dieses Garantieversprechen gemacht wird. Ein Garantiegeber ist dann an seine von ihm im Internet beworbene Garantieerklärung und Werbeaussage gebunden.
- Landgericht Hamburg, Urteil v. 07.07.2009 - Az.: 312 O 142/09
- Leitsatz:
Der Versand einer Abmahnung kann auch nur per E-Mail erfolgen. Der Adressat trägt die Beweislast dafür, dass die Abmahnung nicht zugegangen ist. Das Risiko, dass eine E-Mail verloren gehen kann, trägt der Abgemahnte.
- Landgericht Stuttgart, Urteil v. 07.07.2009 - Az.: 17 O 118/09
- Leitsatz:
Eine unberechtigte Abmahnung führt grundsätzlich nicht zu einem Schadenersatzanspruch des Abgemahnten gegen den Abmahnenden. Die Anwaltskosten des zu Unrecht Abgemahnten sind nur dann zu ersetzen, wenn dem Abmahnenden bewusst war, dass die Abmahnung nicht berechtigt ist.
- Oberlandesgericht Muenchen, Beschluss v. 07.07.2009 - Az.: 18 W 1391/09
- Leitsatz:
Die Darstellung mittels einer Fotomontage, die den ans Kreuz genagelten ehemaligen FC Bayern und Nationalmannschaftstrainer Jürgen Klinsmann zeigt, ist zulässig. Satirische Bildveröffentlichungen, mit denen Kritik an der Person oder an dessen Arbeit geübt wird, können trotz drastischer Abbildung von der Meinungsfreiheit gedeckt sein.
- Verwaltungsgericht Hamburg, Urteil v. 07.07.2009 - Az.: 10 K 411/09
- Leitsatz:
Eine Abmeldung der Rundfunkgeräte per E-Mail ist unwirksam, da die erforderliche Schriftform nicht eingehalten ist.
- Oberlandesgericht Hamm, Urteil v. 07.07.2009 - Az.: 4 U 28/09
- Leitsatz:
Es handelt sich um keinen Abmahnungsmissbrauch, wenn eine Abmahnung als "Retourkutsche" oder "Denkzettel" ausgesprochen wird. Solange sachfremde Ziele nicht das alleinige Motiv eines Abmahnenden sind, kann nicht von einem rechtsmissbräuchlichen Verhalten ausgegangen werden.
- Amtsgericht Hamburg, Urteil v. 07.07.2009 - Az.: 36A C 164/09
- Leitsatz:
Die Veröffentlichung eines Demotapes von Dieter Bohlen auf dem Internetauftritt einer Zeitung verletzt nicht das Allgemeine Persönlichkeitsrecht des Musikproduzenten. Das öffentliche Informationsinteresse, welches auch das Unterhaltungsinteresse schützt, hat Vorrang gegenüber den schutzwürdigen Belangen von Dieter Bohlen.
- Landgericht Berlin, Urteil v. 06.07.2009 - Az.: 27 O 64/09
- Leitsatz:
Ein Fernsehbeitrag zum Thema Stalking ist rechtswidrig, wenn es sich bei den Vorwürfen lediglich um einen Verdacht handelt, dieser Eindruck aber aufgrund der Art der Berichterstattung beim Zuschauer nicht entsteht. Ist die betroffene Person darüber hinaus trotz verpixeltem Bild identifizierbar, liegt eine schwere Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts vor, die nur mit der Zahlung einer Geldentschädigung ausgeglichen werden kann.
- Bundespatentgericht , Beschluss v. 06.07.2009 - Az.: 30 W (pat) 121/06
- Leitsatz:
Der Begriff "Rail World" ist für verschiedene Bereiche, z.B. Büro, Haushalt, Erziehung sowie Sport, als Marke eintragungsfähig, da kein Freihaltebedürfnis besteht.
- Landgericht Frankfurt_Oder, Urteil v. 03.07.2009 - Az.: 12 O 24/09
- Leitsatz:
Befindet sich ein Käufer nach einer eBay-Versteigerung im Annahmeverzug, so steht ihm kein Rücktrittsrecht wegen eines Sachmangels zu.

