Urteile chronologisch

Oberlandesgericht Muenchen, Urteil v. 09.07.2009 - Az.: 29 U 1852/09
Leitsatz:

Die Ankündigung in einem Mahnschreiben, dass ein Inkasso Mitarbeiter-Team zur Durchsetzung der Forderung am Wohnort des Betroffenen persönlich erscheinen wird, kann unlauter sein. Es kann als eine unterschwellige Gewaltandrohung angesehen werden, die geeignet ist, den Schuldner in unangemessener Weise unter Druck zusetzen.

Bundespatentgericht , Beschluss v. 09.07.2009 - Az.: 30 W (pat) 53/09
Leitsatz:

Die Bezeichnung "Hausärztliche Vereinigung Deutschland" ist als Marke für die Bereiche Medizin, Gesundheit sowie Schönheitspflege nicht eintragungsfähig. Es handelt sich um eine rein beschreibende sprachübliche Wortkombination, die für die Allgemeinheit freigehalten werden muss.

Bundespatentgericht , Beschluss v. 09.07.2009 - Az.: 30 W (pat) 54/09
Leitsatz:

Die Bezeichnung "Hausärztliche Vereinigung Süddeutschland" ist als Marke für die Bereiche Medizin, Gesundheit sowie Schönheitspflege nicht eintragungsfähig. Es handelt sich um eine rein beschreibende sprachübliche Wortkombination, die für die Allgemeinheit freigehalten werden muss.

Bundespatentgericht, Beschluss v. 09.07.2009 - Az.: 30 W (pat) 55/09
Leitsatz:

Die Bezeichnung "Hausärztliche Vereinigung Bayern" ist als Marke für die Bereiche Medizin, Gesundheit sowie Schönheitspflege nicht eintragungsfähig. Es handelt sich um eine rein beschreibende, sprachübliche Wortkombination, die für die Allgemeinheit freigehalten werden muss.

Bundesgerichtshof , Urteil v. 09.07.2009 - Az.: I ZR 13/07
Leitsatz:

1. Der Brillenvertrieb durch einen Augenarzt ist nicht grundsätzlich verboten, kann aber einen wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruch begründen.
2. Ist die Anpassung und Abgabe der Brille durch einen bestimmten Augenarzt notwendiger Bestandteil der ärztlichen Therapie, ist sie zulässig. Allein der Patientenwunsch, alle Leistungen aus einer Hand zu bekommen, ist kein ausreichender Verweisungsgrund an einen bestimmten Optiker.

Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss v. 09.07.2009 - Az.: 3 U 23/09
Leitsatz:

Die Werbung mit der Aussage "5 Jahre Garantie" dürfte nicht wettbewerbswidrig sein. Denn solange es sich lediglich um Werbe-Aussagen handelt, ist die Äußerung unverbindlich. Der nach § 477 BGB bestimmte Mindestinhalt einer Garantieerklärung findet wohl keine Anwendung.

Landgericht Hamburg, Beschluss v. 09.07.2009 - Az.: 308 O 332/09
Leitsatz:

1. Eine Software, die Funktionen ermöglicht, welche normalerweise nur gegen Bezahlung erhältlich sind, ist verboten.
2. Eine Software, die Cheat-Bots für Computerspiele ermöglicht, ist verboten.

Oberlandesgericht Jena, Urteil v. 08.07.2009 - Az.: 2 U 983/08
Leitsatz:

Wirbt eine Porzellanmanufaktur damit, die älteste am Ort zu sein und versieht sämtliche Waren mit einem Gründungsjahr, so geht der durchschnittliche Kunde davon aus, dass auch in diesem Jahr die Herstellung und Produktion begonnen hat. War dies tatsächlich nicht der Fall, so ist die Reklame irreführend und damit wettbewerbswidrig.

Landgericht Duesseldorf, Urteil v. 08.07.2009 - Az.: 2a O 150/08
Leitsatz:

Macht der Inhaber einer Marke Verletzungen an dem Kennzeichen gerichtlich geltend, so muss er die Verstöße glaubhaft machen.

Landesarbeitsgericht Muenchen, Urteil v. 08.07.2009 - Az.: 11 Sa 54/09
Leitsatz:

1. Die gegenüber einem Systemadministrator, der in Überschreitung seiner Zugriffsrechte private E-Mails eines Geschäftsführers öffnet und einem anderen Geschäftsführer vorlegt, ausgesprochene, fristlose Kündigung ist rechtmäßig.


2. Nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses besteht kein Anspruch mehr auf Entfernung zuvor ausgesprochener Abmahnungen, unabhängig davon, ob diese berechtigt oder unberechtigt waren.