Urteile chronologisch

Amtsgericht Duesseldorf, Urteil v. 14.07.2009 - Az.: 48 C 1911/09
Leitsatz:

1. Liegt keine ausdrückliche Einwilligung des Adressaten vor, ist der Versand von Werbe-E-Mails unzulässig.
2. Die Zusendung von Werbung an E-Mail-Adressen, die mittels Confirmed Opt-In-Verfahren erhoben wurden, ist rechtswidrig. Denn der Adressat muss von sich aus erst tätig werden, um sich aus dem Newsletter auszutragen.
3. Das Double-Opt-In-Verfahren hingegen gewährleistet, dass der E-Mail-Empfänger nicht in seinen Rechten verletzt wird.

Landgericht Hamburg, Urteil v. 14.07.2009 - Az.: 324 O 230/09
Leitsatz:

Die Ehefrau eines bekannten ehemaligen Tortwarts muss es nicht hinnehmen, dass in der Presse darüber spekuliert wird, wie sie mit dem Seitensprung ihres Mannes fertig wird. Das öffentliche Interesse an derartigen Mutmaßungen sind von der Pressefreiheit nicht umfasst und verletzen die Ehefrau in ihrem Recht auf Privatsphäre.

Landgericht Berlin, Urteil v. 14.07.2009 - Az.: 16 O 67/08
Leitsatz:

1. Es ist rechtmäßig, wenn ein Musik-Downloadportal die Nutzungsrechte des Kunden in Bezug auf die Weitergabe der Musikdateien einschränkt.
2. Denn mit dem Download einer Datei wird das Musikstück nicht verbreitet, sondern nur eine unkörperliche Datei öffentlich zugänglich gemacht. Das Verbreitungsrecht kann sich aber nur an körperlichen Werken erschöpfen.

Oberverwaltungsgericht Muenster, Beschluss v. 14.07.2009 - Az.: 11 A 1514/04
Leitsatz:

Ein libyscher Asylantragsteller, der sich in einem nicht allgemein bekannten Weblog regimekritisch äußert, muss keine Verfolgung durch den libyschen Staat befürchten. Eine Verfolgungsgefahr besteht vor allem dann nicht, wenn die Internetseite im Ausland so gut wie gar nicht wahrgenommen wird und der Eintrag anonym erfolgte.

Bundespatentgericht, Beschluss v. 14.07.2009 - Az.: 33 W (pat) 121/07
Leitsatz:

Der Slogan "Keiner bringt mehr Menschen in die eigenen 4 Wände - Schwäbisch Hall" ist als Marke für die Bereiche Finanzwesen und Geldgeschäfte einer Bausparkasse als Marke eintragbar.

Oberlandesgericht Hamm, Urteil v. 14.07.2009 - Az.: 4 U 86/09
Leitsatz:

Der Fußballverein Schalke 04 darf Zweiterwerbern, die über eine Internetplattform Tickets gekauft haben, den Zutritt ins Stadion verwehren.

Kammergericht Berlin, Urteil v. 13.07.2009 - Az.: 24 U 81/08
Leitsatz:

1. Liegen bei einem Streit über urheberrechtliche Verwertungsrechte über 20 Jahre nach der Erstveröffentlichung keine Vertragsurkunden über die Einräumung von Nutzungsrechten vor, ist dies kein Beweis dafür, dass Rechte nicht übertragen wurden. Vielmehr kann eine Rechtsübertragung auch aus einer Vielzahl von Indizien geschlossen werden, z.B. dass sich bei einer Aufnahme mit einer Vielzahl von Solisten über den langen Zeitraum kein einziger Solist gegen die Verwertung gewehrt hat.
2. Ein Vertrag, der als Zweck vorsieht, "die historisch wertvollen Aufnahmen […] der Nachwelt zu erhalten und einer breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen", und hierzu bestimmt, dass "ohne Einschränkung und für die ganze Welt das alleinige, exklusive und übertragbare Recht, die […] Aufnahmen […] in jeder beliebigen Weise auszuwerten" übertragen werde, ist so auszulegen, dass auch die spätere Nutzungsart des Downloads umfasst sein soll.

Oberlandesgericht Nuernberg, Beschluss v. 13.07.2009 - Az.: 3 U 525/09
Leitsatz:

Das Internetportal "praedikatsanwaelte.de" führt die Verbraucher in die Irre und ist damit wettbewerbswidrig. Die dort angegebenen Qualifikationen basieren zum Teil auf einer Selbstbewertung und sind nicht aufgrund objektiver Prüfung durch einen Dritten erlangt worden.

Landesarbeitsgericht Koeln, Beschluss v. 10.07.2009 - Az.: 7 Ta 126/09
Leitsatz:

Ein Foto, das am Arbeitsplatz aufgenommen wurde und eine Mitarbeiterin am Telefon zeigt, darf jedenfalls dann, wenn es keinen individualisierenden Bezug zu der Mitarbeiterin aufweist, auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses weiter zu Illustrationszwecken auf der Homepage des Arbeitgebers verbleiben, so lange die frühere Arbeitnehmerin dem nicht ausdrücklich widerspricht.

Kammergericht , Beschluss v. 10.07.2009 - Az.: 9 W 119/08
Leitsatz:

Der Betreiber eines Online-Fotoportals haftet für die Rechtsverletzungen Dritter als Störer, wenn er seine Prüfungspflichten verletzt. Um massive Urheberrechtsverletzungen zu vermeiden, ist dem Betreiber die Kontrollpflicht zuzumuten, ob ein Einverständnis des Abgebildeten vorliegt.