Urteile chronologisch
- Landgericht Bamberg, Beschluss v. 22.07.2009 - Az.: 2 Qs 104/2009
- Leitsatz:
Ein Anonymisierungsdienst ist nicht verpflichtet, der Staatsanwaltschaft Auskunft über Kundendaten einer IP-Adresse zu erteilen, die im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung vorgehalten werden, wenn keine schwere Straftat zugrunde liegt und der Schaden unverhältnismäßig gering ist.
- Oberlandesgericht Hamm, Urteil v. 21.07.2009 - Az.: 4 U 62/09
- Leitsatz:
Für Hörgeräte und deren Attrappen besteht eine Preisauszeichnungspflicht, wenn diese in Schaufenstern ausgestellt werden und damit geworben wird. Es handelt sich dabei um Waren im Sinne der Preisangabenverordnung.
- Bundespatentgericht , Beschluss v. 21.07.2009 - Az.: 27 W (pat) 155/09
- Leitsatz:
Die Bezeichnung "Schulkompass" ist für die Bereiche Online-Werbung, Telekommunikation und Computersoftware als Marke nicht eintragbar. Es fehlt dem Begriff die notwendige Unterscheidungskraft.
- Bundespatentgericht , Beschluss v. 20.07.2009 - Az.: 27 W (pat) 56/09
- Leitsatz:
Der Begriff „Uni-Recht“ wird im Zusammenhang mit Druckereierzeugnissen mit rechtsberatendem Inhalt bzw. Lehr- und Unterrichtsmitteln lediglich als beschreibende Sachangabe auf Universität und Recht verstanden. Der Zusammensetzung beider Bestandteile kommt keine eigenständige Unterscheidungskraft zu.
- Oberlandesgericht Rostock, Beschluss v. 20.07.2009 - Az.: 2 W 41/09
- Leitsatz:
Bei im Internet begangenen Verstößen ist der sogenannte fliegende Gerichtsstand gegeben. Begehungsort eines Wettbewerbsverstoßes kann daher jeder Ort sein, an dem die Information bestimmungsgemäß zur Kenntnis genommen wird.
- Bundesgerichtshof , Urteil v. 17.07.2009 - Az.: 5 StR 394/08
- Leitsatz:
1. Das Aufgabengebiet eines Compliance Officers im Unternehmen ist weit gefasst und betrifft vor allem Straftaten, die aus dem Unternehmen heraus begangen werden.
2. Den Leiter der Innenrevision kann eine Garantenstellung für diese Straftaten treffen, da er als Compliance Officer besonders verantwortlich ist für den von ihm übernommenen Bereich. - Bundesgerichtshof , Urteil v. 17.07.2009 - Az.: V ZR 254/08
- Leitsatz:
Werden zu Telekommunikationszwecken Leitungen von Grundstückseigentümern verwendet, so müssen dies fehlerfrei nutzbar sein. Ist diese Voraussetzung nicht gegeben, müssen die Nachentschädigungsansprüche verhältnismäßig auf den Netzbetreiber und den Netzeigentümer aufgeteilt werden, Der Netzbetreiber kann nicht alle Ansprüche Dritter durch AGB auf den Netzeigentümer abwälzen.
- Landgericht Berlin, Beschluss v. 17.07.2009 - Az.: 96 O 128/09
- Leitsatz:
Die fernabsatzrechtliche Widerrufsbelehrung muss einen Hinweis auf den Fristbeginn beinhalten. Eine fehlende oder unklare Formulierung hierzu führt zur Rechtswidrigkeit der Belehrung.
- Landgericht Hamburg, Urteil v. 17.07.2009 - Az.: 324 O 1041/08
- Leitsatz:
Es handelt sich um eine rechtswidrige AGB-Klausel, die den Verbraucher unangemessen benachteiligt, wenn ein Unternehmen sich auf eine Bestimmung beruft, nach der alle bis zum Ende der Vertragslaufzeit anfallenden Servicegebühren sofort fällig werden, wenn eine Lastschrift aus vom Kunden zu vertretenden Gründen zurückgeht.
- Bundesgerichtshof , Urteil v. 16.07.2009 - Az.: I ZR 50/07
- Leitsatz:
1. Beim Kauf in einem Online-Shop muss der Verbraucher bereits vor Einleitung des Bestellvorgangs darüber informiert werden, dass und in welcher Höhe Versandkosten anfallen und dass die Umsatzsteuer in dem angegebenen Endpreis enthalten ist.
2. Beim Internetvertrieb reicht es aus, unmittelbar bei der Werbung für das Produkt den Hinweis "zzgl. Versandkosten" aufzunehmen, wenn bei Anklicken dieses Hinweises eine verständliche Erläuterung der allgemeinen Berechnungsmodalitäten zu finden ist und die tatsächliche Höhe der anfallenden Versandkosten in der Preisaufstellung gesondert ausgewiesen wird.
3. Wird für ein Produkt im Internet mit einem Testergebnis geworben, muss die Fundstelle entweder bereits deutlich auf der ersten Bildschirmseite angegeben oder durch einen Sternchenhinweis eindeutig und leicht aufzufinden sein.

