Urteile chronologisch

Oberlandesgericht Karlsruhe, Beschluss v. 27.07.2009 - Az.: 15 Verg 3/09
Leitsatz:

Werden im Rahmen einer Ausschreibung lediglich unangemessene Angebots-Preise abgegeben, so kann der Auftraggeber die Ausschreibung aufheben. Ob ein Angebot unangemessen ist, richtet sich nicht zwingend danach, wie weit es vom durchschnittlichen Marktpreis abweicht. Bei der Betrachtung sind die Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen.

Landgericht Kiel, Urteil v. 27.07.2009 - Az.: 15 O 47/09
Leitsatz:

Ein privatwirtschaftliches Energieversorgungsunternehmen darf nicht mit der Bezeichnung "Stadtwerke" werben. Dies gilt vor allem dann, wenn das Unternehmen keinen Bezug zu einem kommunalen Betrieb hat.

Landgericht Duesseldorf, Urteil v. 24.07.2009 - Az.: 20 S 139/08
Leitsatz:

Beauftragt ein Unternehmen im Rahmen eines Online-Marketing-Vertrages eine Agentur, die sich um die Bewerbung der Webseite kümmern soll, indem sie Anzeigen bei Google-AdWords bucht, muss das Unternehmen im Zweifel darlegen, warum es mit der Leistung der Agentur nicht einverstanden ist und die Forderung aus dem Vertrag nicht begleicht. Pauschale Behauptungen reichen nicht aus.

Oberlandesgericht Celle, Beschluss v. 24.07.2009 - Az.: 13 W 48/09
Leitsatz:

Der Empfänger eines Vertragsangebotes im geschäftlichen Verkehr muss in zumutbarer Weise Kenntnis von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) nehmen können. Für dieses Formerfordernis reicht es nicht aus, dass die Bedingungen vor Vertragsabschluß nur auf der Internetseite des Verwenders einsehbar sind.

Landgericht Kiel, Urteil v. 23.07.2009 - Az.: 4 O 145/08
Leitsatz:

Wird im Rahmen einer Insolvenzverhandlung ein Vergleich geschlossen, der auch die Übernahme urheberrechtlicher Nutzungsrechte an Fotografien an den Rechtsnachfolger regelt, so ändert sich bei der Verwendung zwar die Person, nicht aber die Art und der Umfang der Nutzung. Der Rechtsnachfolger darf die Bilder genauso verwenden, wie es dem Vorgänger auch erlaubt war.

Landgericht Muenchen, Urteil v. 23.07.2009 - Az.: 7 O 22065/08
Leitsatz:

Die jahrzehntelange Eintragung bei der GEMA als alleiniger Urheber spricht für die Tatsache, dass Karl Ganzer tatsächlich die alleinige Urheberschaft an dem Werk "Das Kufsteiner Lied (Die Perle Tirols)" inne hat. Der Musikkomponist Egon Frauenberger kann die Urhebervermutung nicht dadurch erschüttern, dass er eine zeitlich deutlich spätere Urhebervermutung am gleichen Werk für sich beansprucht. Die frühere Urheberbezeichnung genießt grundsätzlich Vorrang.

Landgericht Muenchen, Urteil v. 22.07.2009 - Az.: 21 O 13768/05
Leitsatz:

Die unberechtigte Vervielfältigung eines amtlichen Stadtplans im Branchenbuch "Gelbe Seiten" oder im örtlichen Telefonbuch ist urheberrechtswidrig und führt zur Zahlung eines Schadensersatzes.

Bundespatentgericht , Beschluss v. 22.07.2009 - Az.: 26 W (pat) 13/09
Leitsatz:

Die Bezeichnung "med1box" ist unterscheidungskräftig und daher als Marke für die Bereiche pharmazeutische Produkte eintragbar. Es besteht keine Verwechslungsgefahr zu den Begriffen "world of medi", "medi, ich fühl mich besser" sowie "medie.eu".

Bundespatentgericht , Beschluss v. 22.07.2009 - Az.: 26 W (pat) 4/08
Leitsatz:

Der Begriff "Lotuswäsche" ist für die KFZ-Reiningung und dazugehörige Pflegeprodukte als Marke nicht eintragungsfähig. Er ist rein beschreibend und stellt keinen Hinweis auf die betriebliche Herkunft dar.

Landesarbeitsgericht Kiel, Beschluss v. 22.07.2009 - Az.: 6 TaBV 15/09
Leitsatz:

Zur Regelausstattung des Betriebsrats gehört kein Internetzugang. Ist der Anschluss zum Internet aufgrund der konkreten betrieblichen Umstände notwendig, ist der Arbeitgeber verpflichtet, den Zutritt zum Internet zur Verfügung zu stellen.