Urteile chronologisch
- Oberlandesgericht Hamm, Urteil v. 30.07.2009 - Az.: 4 U 76/09
- Leitsatz:
Eine Auto-Werkstatt darf in der Zeitung mit der Bezeichnung TÜV werben, wenn die TÜV-Untersuchungen tatsächlich von einem TÜV-Prüfingenieur abgenommen werden.
- Amtsgericht Frankfurt_a_M, Urteil v. 30.07.2009 - Az.: 30 C 374/08 - 71
- Leitsatz:
Macht der Rechteinhaber der Marke "Ed Hardy" Urheberrechts- und Markenverletzungen gerichtlich geltend, muss er diese konkret beweisen. Die allgemeine Behauptung, es würden über eBay Fälschungen verkauft, reicht dafür nicht.
- Oberlandesgericht Duesseldorf, Urteil v. 30.07.2009 - Az.: I-20 U 11/09
- Leitsatz:
Wird ein Lakritzprodukt, welches einen Salmiakgehalt aufweist, der nur für Erwachsene geeignet ist, mit dem Slogan "Haribo macht Kinder froh" beworben, handelt es sich wettbewerbswidrige Irreführung.
- Bundesgerichtshof , Urteil v. 29.07.2009 - Az.: I ZR 102/07
- Leitsatz:
1. Zwischen den Marken "Aida" und "AIDU" besteht trotz schriftbildlicher und klanglicher Ähnlichkeit keine Verwechslungsgefahr. Dies liegt vor allem daran, dass der durchschnittliche Verbraucher mit dem Begriff "Aida" die Verdi-Oper in Verbindung bringt und diesem Zeichen daher ein eindeutiger Sinngehalt zukommt.
2. Der Reiseveranstalter "Aida" hat daher auch keinen Anspruch auf Löschung der Domain "aidu.de". Dazu müsste eine Verletzung jeglicher Markenrecht für sämtliche angemeldete Bereiche vorliegen. - Landgericht Koeln, Urteil v. 29.07.2009 - Az.: 28 O 180/08
- Leitsatz:
1. Das Grundregelwerk eines Internet-Rollenspiel weist nicht in allen Elementen einen urheberrechtlich geschützten Werkbestandteil auf. Schutzfähig sind vor allem die Handlung oder die individuell gestalteten Charaktere.
2. Keine Schutzfähigkeit genießen hingegen Attribute oder Genre-Begriffe, die keine eigenschöpferischen Züge aufweisen oder bereits in anderen Rollenspielen vorher verwendet werden. - Bundesgerichtshof , Urteil v. 29.07.2009 - Az.: I ZR 166/06
- Leitsatz:
Verfügt ein Unternehmen im Bereich der Finanzsanierung nicht über die notwendige Erlaubnis Rechtsberatungen durchzuführen, so muss aufgrund der zusätzlich entstehenden Kosten in der Werbung darauf hingewiesen werden, dass für die Beantwortung rechtlicher Fragen ein Rechtsanwalt beauftragt werden muss.
- Bundesfinanzhof , Beschluss v. 28.07.2009 - Az.: I B 64/09
- Leitsatz:
Beschlüsse über die Ablehnung von Gerichtspersonen, die Durchführung des Verfahrens per Videokonferenz und andere prozessleitende Maßnahmen können im finanzgerichtlichen Verfahren nicht mit der Beschwerde angegriffen werden.
- Oberlandesgericht Koeln, Urteil v. 28.07.2009 - Az.: 15 U 37/09
- Leitsatz:
Nimmt ein Journalist eine Interpretation einer Aussage eines Prominenten vor und lässt diese als Zitat erscheinen, kann der Prominente Unterlassung und Richtigstellung verlangen, wenn seine Aussage auch anders hätte verstanden werden können. Bei einem schwerwiegenden Eingriff in das Persönlichkeitsrecht kommt zudem ein Schmerzensgeld in Betracht.
- Oberlandesgericht Frankfurt_a_M, Urteil v. 28.07.2009 - Az.: 16 U 257/08
- Leitsatz:
Wird in einem Presseartikel über ein Restaurant negativ berichtet, hat der Lokalinhaber keinen Anspruch gegenüber der Presse auf namentliche Nennung und Anschrift des Verfassers. Es gehört zur verfassungsrechtlich gewährleisteten Pressefreiheit, dass eine Zeitung ihre Quellen für bestimmte Informationen nicht preiszugeben braucht.
- Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss v. 27.07.2009 - Az.: 5 W 76/09
- Leitsatz:
Eine Buchhandlung handelt wettbewerbswidrig, wenn sie mit einem früheren Lieferdatum eines Buches wirbt als das vom Verlag angegebene Erscheinungsdatum. Sie führt damit die Kunden in die Irre.

