Urteile chronologisch
- Bundespatentgericht , Beschluss v. 10.08.2009 - Az.: 27 W (pat) 192/09
- Leitsatz:
Die Wortfolge "Das Beste für die Frau" ist als Marke für die Bereiche Magazine und Zeitschriften nicht eintragbar. Es fehlt die notwendige Unterscheidungskraft.
- Oberlandesgericht Muenchen, Beschluss v. 10.08.2009 - Az.: 29 U 3739/09
- Leitsatz:
Wird eine Vielzahl von Abmahnungen nur ausgesprochen, um Rechtsverfolgungskosten entstehen zu lassen, handelt der Abmahnende rechtsmissbräuchlich. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn in einem Zeitraum von 18 Jahren rund 4.000 Abmahnungen ausgesprochen werden, in der jeweils die Begleichung der Abmahnkosten in Höhe von 650,- EUR bis 1.000,- EUR verlangt wird.
- Landgericht Kassel, Urteil v. 06.08.2009 - Az.: 11 S 4/09
- Leitsatz:
Die Adressaten eines Werbeschreibens, welches erkennbar einen Passus "Annahme" enthält und damit erklärt, dass die Kosten auch erst bei Annahme entstehen, können den Vertrag nicht wegen vermeintlicher arglistiger Täuschung anfechten. Dies gilt umso mehr, wenn es sich bei den Adressaten um kaufmännisch geschulte Personen handelt.
- Landgericht Dortmund, Urteil v. 06.08.2009 - Az.: 19 O 39/08
- Leitsatz:
Wird eine Vielzahl von Abmahnungen ausgesprochen, die in keinem Verhältnis zu den eigenen Jahresumsätzen stehen und mit denen vergleichsweise geringe Rechtsverstöße geahndet werden, ist das Verhalten rechtsmissbräuchlich, da im Vordergrund lediglich ein Gewinn- und Gebührenerzielungsinteresse steht.
- Landgericht Bielefeld, Urteil v. 05.08.2009 - Az.: 4 OH 385/09
- Leitsatz:
1. Urheberrechtsverletzungen können einen Auskunftserteilungsanspruch über Internetnutzer gegen deren Internet-Provider begründen, sofern dieser in gewerblichem Ausmaß Dienstleistungen für diese erbracht hat.
2. Der Auskunftsanspruch erfordert dabei nicht, dass die Verletzungshandlung selbst ein gewerbliches Ausmaß erreicht haben muss. - Landesarbeitsgericht Muenchen, Urteil v. 05.08.2009 - Az.: 11 Sa 1066/08
- Leitsatz:
Verwendet ein Mitarbeiter, der nur begrenzte Zugriffsrechte auf die firmeninterne SAP-Datenverarbeitung hat, ein fremdes Passwort und verschafft sich damit Zugang zu dem System, so ist dies ein Grund für eine außerordentliche Kündigung.
- Bundespatentgericht , Beschluss v. 05.08.2009 - Az.: 28 W (pat) 103/08
- Leitsatz:
Die Zeichenfolge "ID" ist für die Bereiche Munition und Geschosse nicht eintragungsfähig. Es fehlt an der erforderlichen Unterscheidungskraft, da unter "ID" im allgemeinen eine Abkürzung für den Begriff "Identifikation" gesehen wird.
- Landgericht Hamburg, Urteil v. 05.08.2009 - Az.: 325 O 166/09
- Leitsatz:
Es besteht kein öffentliches Informationsinteresse an nicht mehr zutreffenden Tatsachenberichten. Der Betroffene muss die Verbreitung unwahrer und nicht aktueller Internet-Artikel und Blog-Einträge nicht hinnehmen.
- Landgericht Hamburg, Urteil v. 05.08.2009 - Az.: 325 O 9/09
- Leitsatz:
Ein Zahnarzt muss die namentliche Nennung auf dem Informationsportal "falschgutachter.info" nicht hinnehmen, wenn die Online-Berichterstattung sich auf ein knapp 7 Jahre altes Gutachten bezieht, mit dem der Arzt einmalig zum Zweck einer Gerichtsverhandlung tätig wurde.
- Bundespatentgericht , Beschluss v. 04.08.2009 - Az.: 24 W (pat) 81/08
- Leitsatz:
1. Der Begriff "corporateworkshop" ist als Marke für die Bereiche Handwerkzeuge und Maschinen eintragbar.
2. Für die Bereiche Beratung, Führung und Organisation eines Unternehmens ist "corporateworkshop" nicht eintragunsgsfähig.

