Urteile chronologisch

Amtsgericht Muenchen, Urteil v. 19.08.2009 - Az.: 161 C 3130/09
Leitsatz:

Aus der Luft aufgenommene Fotografien sind zulässig, solange der Abgebildete nicht individuell erkennbar ist. Ist ein Gebäude individuell erkennbar, so verletzt das Luftbild nur dann die Urheberrechte des Architekten, wenn das Bauwerk künstlerisch wertvoll gestaltet ist und aus der Masse heraussticht. Alltagsbauten haben nicht den notwendigen Werkschutz.

Oberlandesgericht Hamburg, Urteil v. 19.08.2009 - Az.: 5 U 12/08
Leitsatz:

Ein Tabakkonzern verstößt gegen das Werbeverbot für Tabakerzeugnisse, wenn er für Zigaretten in einer Zeitung wirbt. Dies gilt auch dann, wenn die Zigaretten als "natürlich" bezeichnet werden und aus "Bio-Tabak" hergestellt werden. Insbesondere der Jugend- und Gesundheitsschutz haben demgegenüber Vorrang.

Oberlandesgericht Hamm, Urteil v. 18.08.2009 - Az.: 4 U 52/09
Leitsatz:

Ein Verlag darf nicht einseitig und ohne Vertragsänderung das Honorar für einen Autoren pauschal abgelten. Die Festsetzung einer Obergrenze ist nur möglich, wenn vertragliche Regelungen dies vorsehen oder der Verlag von seinem Kündigungsrecht Gebrauch macht und die Bestimmungen daraufhin ändert.

Kammergericht Berlin, Beschluss v. 18.08.2009 - Az.: 5 W 95/09
Leitsatz:

Ein Apotheker darf sich in einem Leserbrief, der in einer Apotheker-Zeitung abgedruckt ist, abwertend über ein ausländisches Pharma-Unternehmen und dessen Zusammenarbeit mit deutschen Krankenkassen äußern. Die Äußerungen sind von der Meinungsfreiheit umfasst, solange sie die Grenze zur unzulässigen Schmähkritik nicht überschreiten.

Oberlandesgericht Frankfurt, Urteil v. 18.08.2009 - Az.: 11 U 19/09
Leitsatz:

Wer eine Unterlassungserklärung abgibt, hat nicht nur dafür zu sorgen, dass gleichartige Verstöße nicht mehr passieren, sondern muss auch bereits vor der Abgabe angelegte Störungsquellen beseitigen, etwa indem er bereits verbreitetes rechtswidriges Material in zumutbarem Umfang zurückruft.

Landgericht Goettingen, Urteil v. 17.08.2009 - Az.: 8 KLs 1/09
Leitsatz:

Die unwahre Behauptung, der Empfänger einer Rechnung habe zu einer bestimmten Zeit eine bestimmte Internetseite aufgerufen und dort einen Anmelde-Button betätigt, der einem kostenpflichtigen Vertrag zugeordnet gewesen sei, stellt eine strafbare Täuschungshandlung dar und begründet im Erfolgsfall eine Strafbarkeit wegen Betruges.

Oberlandesgericht Koeln, Urteil v. 14.08.2009 - Az.: 6 U 70/09
Leitsatz:

Die Information, zu welchem anderen Anbieter ein früherer Kunde eines Unternehmens (hier: Stromversorger) gewechselt ist, darf für Werbeschreiben zur Kunden-Rückgewinnung aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht verwendet werden.

Landgericht Hamburg, Urteil v. 13.08.2009 - Az.: 327 O 296/09
Leitsatz:

Es handelt sich um eine unzulässige, progressive Kundenwerbung, wenn der Beitritt von einer monatlichen Mindest-Warenabnahme und der Zahlung von Einstandspreisen abhängig gemacht wird. Ein derartiges, mehrstufiges System ist wettbewerbswidrig.

Oberlandesgericht Hamm, Urteil v. 13.08.2009 - Az.: 4 U 71/09
Leitsatz:

Wirbt ein Händler für Druckerpatronen im Internet mit einer dreijährigen Garantie, ohne genaue Angaben zu den Garantiebedingungen zu machen, so handelt er irreführend und damit wettbewerbswidrig. Der Käufer muss bereits vor Abschluss des Vertrages darüber informiert werden, welche Einzelheiten in Bezug auf die Garantie gelten.

Landgericht Koeln, Beschluss v. 13.08.2009 - Az.: 31 O 482/09
Leitsatz:

Der US-Hersteller Qualcomm darf auf seiner in Deutschland abrufbaren Internetseite nicht den Namen "Smartbook" verwenden. Denn darin ist eine markenmäßige Verwendung zu sehen, die die Markenrechte des deutschen Notebook-Herstellers Smartbook AG verletzt.