Urteile chronologisch

Bundespatentgericht , Beschluss v. 25.08.2009 - Az.: 25 W (pat) 120/09
Leitsatz:

Der Begriff "Kids Kiosk" ist als Marke für die Bereiche Eis und Süßigkeiten mangels Unterscheidungskraft nicht eintragungsfähig. Der durchschnittliche Verbraucher sieht darin lediglich eine Verkaufsstätte.

Oberlandesgericht Hamburg, Urteil v. 25.08.2009 - Az.: 7 U 110/08
Leitsatz:

Enthält eine Presseberichterstattung Tatsachenbehauptungen, so kann der Artikel mittels einer Gegendarstellung richtig gestellt werden. Es stellt keinen unverhältnismäßigen Eingriff dar, wenn das Nachrichtenmagazin "Der Spiegel" verpflichtet wird, die Ankündigung der Gegendarstellung bereits im Inhaltsverzeichnis anzubringen.

Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss v. 24.08.2009 - Az.: 5 W 183/08
Leitsatz:

1. Gesetzliche Unterlassungsansprüche sind nicht zwingend auch gegen den Rechtsnachfolger des Unterlassungsschuldners gegeben, weil sie höchstpersönlicher Natur sind.
2. Wird im Rahmen des Berufungsverfahrens in der Hauptsache bereits über die Frage der Rechtsnachfolge gestritten, ist eine später eingereichte Klauselgegenklage wegen des gleichen Einwandes unzulässig.

Landgericht Hamburg, Urteil v. 21.08.2009 - Az.: 324 O 84/09
Leitsatz:

Das Mitglied eines Adelshauses muss es nicht hinnehmen, dass in der Presseberichterstattung haltlose und falsche Verdächtigungen gegen ihn ausgesprochen werden. Darin ist eine Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts zu sehen. Dies gilt auch dann, wenn der Verdacht in einem späteren Zeitungsartikel als "völlig absurd" bezeichnet wird. An so einer Information besteht kein öffentliches Interesse.

Amtsgericht Frankfurt_am_Main, Beschluss v. 21.08.2009 - Az.: 31 C 1141/09-16
Leitsatz:

Bei Urheberrechtsverletzungen im Internet ist der "fliegende Gerichtsstand" nicht begründet, da das nächste Gericht im Falle einer Zeugenvernehmung oder der Aufklärung von beweiserheblichen Tatsachen am prozessökonomischsten ist.

Bundespatentgericht , Beschluss v. 21.08.2009 - Az.: 28 W (pat) 113/08
Leitsatz:

1. Besitzt ein Markenanmelder Kenntnis von einem bereits vorhandenen, schützenswerten Besitzstand eines anderen hinsichtlich des begehrten Kennzeichens und nimmt er die Anmeldung in der Absicht vor, die Geschäftstätigkeit des anderen zu behindern, so erfolgt die Anmeldung bösgläubig.
2. Die bösgläubig angemeldete und eingetragene Marke ist zu löschen. Die Kosten des Löschungsverfahrens trägt im Gegensatz zum Grundsatz, dass in Markenstreitigkeiten jede Partei ihre Kosten selbst zu tragen hat, der bösgläubige Markenanmelder.

Oberlandesgericht Frankfurt_a_M, Beschluss v. 20.08.2009 - Az.: 8 U 107/09
Leitsatz:

Eine Krankenkasse darf in einem Schreiben an die Versicherungsnehmer darüber informieren, dass sie die Preisgestaltung des zahnärztlichen Honorars für Wucher hält. Es handelt sich dabei um eine zulässige Rechtsauffassung.

Landgericht Berlin, Urteil v. 20.08.2009 - Az.: 27 O 529/09
Leitsatz:

Rein spekulative Gerüchte in einem Zeitungsbericht über das Liebesleben eines Prominenten sind unzulässig. Sie haben für die Öffentlichkeit keinen Informationswert und verletzten das Allgemeine Persönlichkeitsrecht des Betroffenen.

Amtsgericht Muenchen, Urteil v. 19.08.2009 - Az.: 161 C 8713/09
Leitsatz:

Die Schadensberechnung nach rechtswidriger Kartennutzung von Online-Stadtplänen richtet sich nach objektiven Kriterien. Zugrunde gelegt wird die Gebühr, die die Parteien im Vorfeld vertraglich vereinbart hätten. Dabei muss derjenige, dessen Rechte verletzt wurden, nicht das preiswerteste Angebot zugrunde legen.

Landgericht Duesseldorf, Urteil v. 19.08.2009 - Az.: 34 O 16/09
Leitsatz:

1. Ein unberechtigter Dispute-Eintrag stellt eine Rechtsverletzung dar.
2. Der Domaininhaber kann gerichtlich gegen einen Dispute-Eintrag vorgehen, da die endgültige Prüfung darüber nicht der DENIC, sondern den Gerichten obliegt.