Urteile chronologisch

Oberlandesgericht Koeln, Beschluss v. 01.09.2009 - Az.: 6 W 85/09
Leitsatz:

Enthält eine einstweilige Verfügung farbig ausgedruckte Anlagen, so ist die Zustellung dennoch wirksam vollzogen, wenn nur eine schwarz-weiße Fassung bekannt gegeben wird. Derartig geringfügige Abweichungen berühren die Wirksamkeit der Zustellung nicht.

Landgericht Bochum, Urteil v. 01.09.2009 - Az.: 12 O 85/09
Leitsatz:

Eine Unterlassungserklärung, die unter der auflösenden Bedingung einer auf Gesetz oder Rechtssprechung beruhenden Klärung abgegeben wird, ist zulässig.

Landgericht Berlin, Urteil v. 01.09.2009 - Az.: 27 O 597/09
Leitsatz:

Legt ein Boxer erst einen Tag vor dem Kampf die bereits lange in der Vergangenheit geforderte Blutanalyse ab, so darf der Manager des gegnerischen Boxers darüber kritisch berichten. Es liegt auch dann keine rufschädigende Aussage vor, wenn das Management auf der Internetseite schreibt, dass die Vorlage des Tests "hinausgezögert" wurde.

Oberlandesgericht Duesseldorf, Urteil v. 01.09.2009 - Az.: I-20 U 220/08
Leitsatz:

Es liegt kein Verstoß gegen eine zuvor abgegebene Unterlassungserklärung wegen nicht vorhandener Widerrufsbelehrung vor, wenn danach eine fehlerhafte Belehrung verwendet wird. Darin ist kein kerngleicher Verstoß zu sehen und die Vertragsstrafe ist nicht verwirkt.

Oberlandesgericht Duesseldorf, Urteil v. 01.09.2009 - Az.: I-20 U 89/09
Leitsatz:

Ein-Softwareunternehmen handelt nicht wettbewerbswidrig, wenn es in den Mitteilungen an seine Kunden darüber informiert, dass die Weitergabe von Software von der Genehmigung durch den Rechteinhaber abhängt. Dabei handelt es sich um eine zulässige Meinungsäußerung.

Oberlandesgericht Hamburg, Urteil v. 01.09.2009 - Az.: 7 U 33/09
Leitsatz:

Es besteht kein öffentliches Informationsinteresse daran, unter Namensnennung der in Deutschland bekannten jugendlichen Täter zu berichten, wenn diese eine geringfügige und wenig spektakuläre Straftat begangen haben. Der Anonymitätsschutz hat vor allem aufgrund der besonderen Schutzwürdigkeit der Jugendlichen insofern Vorrang.

Oberlandesgericht Frankfurt, Urteil v. 01.09.2009 - Az.: 11 U 51/08
Leitsatz:

Betreffend eine wissenschaftliche Veröffentlichung eines Unternehmens ist es nicht sittenwidrig, wenn sich ein Mitarbeiter, der den Beitrag verfasst hat, verpflichtet, seine Urheberschaft zu verschweigen, und einem anderen Mitarbeiter gestattet, den Beitrag als eigenen zu veröffentlichen (Ghostwriter-Abrede).

Amtsgericht Koeln, Urteil v. 31.08.2009 - Az.: 113 C 656/08
Leitsatz:

Es ist unzulässig, in den AGB eine Regelung zu treffen, wonach grundsätzlich auf den Zugang der Annahmeerklärung verzichtet wird. Eine derartige Erklärung ist für die Vertragsteile von derartig wichtiger Bedeutung, dass er vom Gesetzgeber als unverzichtbar angesehen wird.

Bundesgerichtshof , Urteil v. 31.08.2009 - Az.: I ZR 8/07
Leitsatz:

Die Bild-Veröffentlichung von Günther Jauch auf einem Rätselheft ist rechtswidrig, wenn das Heftinnere keinen begleitenden Text enthält und somit nur der reine Werbewert von Günther Jauch ausgenutzt wird. Da ein Beitrag zur öffentlichen Meinungsbildung fehlt, tritt das Veröffentlichungsinteresse der Presse in den Hintergrund.

Landgericht Hamburg, Urteil v. 28.08.2009 - Az.: 324 O 864/06
Leitsatz:

Film- und Bildmaterial, das ohne Einwilligung des Betroffenen aufgenommen wurde, darf ausgestrahlt werden, wenn seinerseits rechtswidrige Zustände dokumentiert wurden, für die ein großes öffentliches Informationsinteresse besteht, welches das Geheimhaltungsinteresse des Betroffenen überwiegt.