Urteile chronologisch

Landgericht Berlin, Urteil v. 10.09.2009 - Az.: 27 O 778/09
Leitsatz:

Eine Produktbewertung in Informationsbroschüren ist zulässig, wenn die Darstellung der Produkte ohne die namentliche Nennung des Unternehmens erfolgt, der eben diese Artikel verkauft. In so einem Fall sind bewertende Warentest erlaubt.

Kammergericht Berlin, Beschluss v. 10.09.2009 - Az.: 9 W 158/09
Leitsatz:

1. Werden lediglich wahre Tatsachen behauptet, die im Rahmen einer dokumentierenden Online-Berichterstattung erfolgen, liegt kein Verstoß gegen eine zuvor ergangene Untersagungsverfügung vor.
2. Der Begriff "Zensurverfahren" ist im Zusammenhang mit einer Gerichts-Berichterstattung als zulässige Meinungsäußerung zu sehen.

Bundespatentgericht , Beschluss v. 10.09.2009 - Az.: 26 W (pat) 72/07
Leitsatz:

Die Wortkombination "Yoghurt-Gums" ist als Marke für die Bereiche Süßwaren und Gummibonbons nicht schutzfähig. Es fehlt an der notwendigen Unterscheidungskraft. Die einfache grafische Gestaltung reicht nicht aus, eine herkunftsweisende Funktion zu erfüllen.

Oberverwaltungsgericht Muenster, Beschluss v. 10.09.2009 - Az.: 14 B 1009/09
Leitsatz:

Das Justizprüfungsrecht für das erste juristische Staatsexamen kann auch Fragen des Urheberrechts beinhalten. Das Urheberrecht gehört zum Privatrecht und weist zahlreiche Bezüge zum Bürgerlichen Gesetzbuch auf und somit zum prüfungsrelevanten Bürgerlichen Recht.

Oberlandesgericht Koeln, Urteil v. 09.09.2009 - Az.: 6 U 48/09
Leitsatz:

Ein Online-Newsletter unterfällt nicht der Pressfreiheit, weil es sich nicht um ein körperliches Werk handelt. Er ist aber wie ein Presseerzeugnis einzustufen und unterliegt daher dem Schutz der Rundfunkfreiheit. Dieser Schutz entfällt jedoch, wenn in dem Newsletter die Mitbewerber pauschal abgewertet werden und eine sachliche Beurteilung durch den Leser nicht mehr möglich ist.

Landgericht Augsburg, Urteil v. 08.09.2009 - Az.: 2HK O 1630/09
Leitsatz:

1. Die Abbildung von Abschleppfahrzeugen, die nicht zu dem abbildenden Unternehmen gehören, stellt eine Irreführung über geschäftliche Angaben dar.
2. Ein privates Abschleppunternehmen darf nicht den Eindruck erwecken, polizeiliche Befugnisse wahrnehmen zu dürfen (hier: Nutzung der Domain "parkplatz-polizei.de").
3. Bei Angabe einer Servicedienstrufnummer (hier: 0900-5-) ist auf die zu erwartenden Verbindungskosten hinzuweisen.

Landgericht Berlin, Urteil v. 08.09.2009 - Az.: 27 O 1068/08
Leitsatz:

Das Berichtigungsinteresse hinsichtlich eines unwahren Zeitungsartikels entfällt, wenn zwischen Veröffentlichung des Artikels und gerichtlicher Geltendmachung des Anspruchs mehr als ein Jahr vergangen ist.

Landgericht Bonn, Urteil v. 08.09.2009 - Az.: 11 O 56/09
Leitsatz:

Es ist unzulässig, an Geschäftskunden E-Mail-Reklame zu versenden, ohne zugleich darauf hinzuweisen, dass der Adressat jederzeit widersprechen kann und dass für diesen Widerspruch lediglich die Übermittlungskosten anfallen.

Oberlandesgericht Hamm, Urteil v. 08.09.2009 - Az.: 4 U 95/09
Leitsatz:

1. Eine Rabattaktion, bei der von Seiten des Untermnehmens von vornherein beabsichtigt war, diese zu verlängern, kann eine Irreführung der Kunden darstellen.
2. Wird eine laufende Rabattaktion verlängert, ist darin kein Wettbewerbsverstoß zu sehen. Denn durch die falsche Angabe des Endtermins wird die Kaufentscheidung als solche nicht berührt.

Oberlandesgericht Bremen, Beschluss v. 08.09.2009 - Az.: 2 W 55/09
Leitsatz:

Ein eBay-Händler darf nicht mit Lieferfristen von 1 bis 2 Werktagen werben ohne dafür die Endfrist zu nennen.