Urteile chronologisch

Oberlandesgericht Koeln, Urteil v. 18.09.2009 - Az.: 6 U 49/09
Leitsatz:

Pflichtangaben müssen auf einer Internetseite gut sichtbar platziert sein, damit sie für den User schnell und erkennbar sind. Befindet sich ein Link zu den Pflichtangaben unscheinbar eingebettet zwischen den Angaben zum Impressum und dem Datenschutz, so ist das Erfordernis der guten Lesbarkeit nicht erfüllt.

Landgericht Berlin, Beschluss v. 18.09.2009 - Az.: 15 S 8/09
Leitsatz:

Einladungs-E-Mails für Online-Shoppingportale sind als Werbung anzusehen. Da die Einladung dazu genutzt wird, einen eigenen werbenden Erstkontakt herzustellen, ist dieses Empfehlungsmarketing ohne das vorherige ausdrückliche Einverständnis des Adressaten rechtswidrig.

Landgericht Hamburg, Urteil v. 18.09.2009 - Az.: 324 O 400/09
Leitsatz:

Werden die Produkte eines Unternehmens, welches Elektrofahrräder verkauft, als "unterstes Niveau" bezeichnet, liegt hierin eine unzulässige Schmähkritik. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn keine Rechtfertigung für die pauschale Abwertung vorliegt.

Bundesgerichtshof , Urteil v. 17.09.2009 - Az.: I ZR 217/07
Leitsatz:

1. Ein Angebot in der Unterlassungserklärung ist grundsätzlich unbefristet. Dem Gläubiger steht es daher frei, die Erklärung zu jeder Zeit anzunehmen.
2. Die Geschäftsgrundlage eines Unterlassungsvertrages entfällt nicht schon deshalb, weil der Gläubiger im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes eine Verfügung erwirkt und diese dem Schuldner noch vor Erhalt der Unterlassungserklärung zustellt.

Bundesgerichtshof , Urteil v. 17.09.2009 - Az.: I ZR 43/07
Leitsatz:

1. Die urheberrechtlichen Nutzungsrechte des Filmes "Der Name der Rose" gelten nach der Wiedervereinigung nicht auch für das Gebiet der neuen Bundesländer, wenn vertraglich zuvor eine territoriale Beschränkung auf West-Deutschland festgeschrieben worden ist.
2. Wurde in der Vergangenheit der Vertrieb des Films auf VHS-Kassetten gestattet, so ist heutzutage die Weiterverbreitung des Films auf DVD davon umfasst.

Oberlandesgericht Muenchen, Urteil v. 17.09.2009 - Az.: 29 U 3271/09
Leitsatz:

Werden aus einem 116 Zeilen langen Gedicht zwei Zeilen wiedergegeben, ist dies urheberrechtlich als Kleinzitat zulässig. Bei Sprachwerken, wie beispielsweise einem Katalog für eine Ausstellung, kann das Zitat auch als Motto der gesamten Veranstaltung verwendet werden. Eine solche Verwendung stellt einen hinreichenden Zitatzweck dar.

Landgericht Berlin, Urteil v. 17.09.2009 - Az.: 27 O 530/09
Leitsatz:

1. Eine Rechtsanwaltskanzlei darf auf ihre Homepage die Schriftsätze der gegnerischen Anwälte stellen, die im Zusammenhang mit einem Gerichtsverfahren stehen, wenn dadurch keine Betriebsinterna oder -geheimnisse veröffentlicht werden.
2. Wird der Erlass einer einstweiligen Verfügung begehrt, kann von einer besonderen Dringlichkeit nicht mehr ausgegangen werden, wenn mit der Antragstellung drei Monate gewartet wird.

Oberlandesgericht Brandenburg, Beschluss v. 17.09.2009 - Az.: 6 W 141/09
Leitsatz:

1. Liegt nur ein minimaler Impressumsverstoß vor, sind die wettbewerblichen Marktchancen des Mitbewerbers nicht beeinträchtigt.
2. Wird gegenüber einem solchen Mitbewerber eine Abmahnung geltend gemacht, so spricht viel dafür, dass nicht ein wirtschaftlich gerechtfertigtes Interesse verfolgt wird, sondern in rechtsmissbräuchlicher Weise Gebühren generiert werden.

Bundesgerichtshof , Urteil v. 17.09.2009 - Az.: Xa ZR 2/08
Leitsatz:

Wird eine gewerbliche Schutzrechtsverletzung geltend gemacht, ist der Spediteur nicht gezwungen, die Beschaffenheit der Ware im Einzelnen dezidiert vorzutragen. Die Informationen über die nähere Beschaffenheit kann er mit Nichtwissen bestreiten.

Bundespatentgericht , Beschluss v. 16.09.2009 - Az.: 29 W (pat) 24/09
Leitsatz:

Die lexikalisch nicht nachgewiesene Wortfolge "IDEAL Versicherung" ist nicht geeignet, Dienstleistungen aus dem Versicherungssektor unmittelbar zu beschreiben, so dass einer Eintragung als Marke nichts entgegensteht.