Urteile chronologisch

Oberlandesgericht Hamburg, Urteil v. 30.09.2009 - Az.: 5 U 111/08
Leitsatz:

1. Ein Host-Provider haftet für Urheberrechtsverletzungen seiner Nutzer als Störer auf Unterlassung, wenn er zumutbare Prüfungspflichten verletzt.
2. Stellt ein Internetportal seinen Nutzern die Möglichkeit zur Verfügung, völlig anonym Dateien zum Download anzubieten, erhöhen sich die Prüfungspflichten erheblich. So müssen Nutzer, die bereits wegen des rechtswidrigen Uploads von Dateien aufgefallen sind, umfassend überwacht werden.

Europaeisches_Gericht , Urteil v. 30.09.2009 - Az.: T-75/08
Leitsatz:

Das Ausrufezeichen von JOOP! ist als EU-Marke nicht eintragbar. Es handelt sich um ein simples Ausrufezeichen, welches sich vom Standardschriftbild nicht unterscheidet.

Amtsgericht Mainz, Urteil v. 24.09.2009 - Az.: 2050 Js 16878/07
Leitsatz:

Kann nicht mit Sicherheit bewiesen werden, dass der Internet-Anschlussinhaber in einer P2P-Musiktauschbörse Musikdateien zum Download angeboten hat, ist er vom Vorwurf der unerlaubten Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke freizusprechen. Strafrechtlich hat er daher grundsätzlich keine Konsequenzen zu befürchten. Die zivilrechtlichen Ansprüche bleiben davon jedoch unberührt und können gegebenenfalls durchgesetzt werden.

Oberlandesgericht Hamburg, Urteil v. 24.09.2009 - Az.: 3 U 43/09
Leitsatz:

Die Registrierung einer Domain durch ein drittes Unternehmen kann rechtsmissbräuchlich sein, auch wenn das kommunale Stadtwerk mit selbem Namen wie die Domain erst nach der Registrierung gegründet wurde. Von einem fehlenden schutzwürdigen Interesse ist vor allem dann auszugehen, wenn das Reservieren der Domain nur den Zweck hat, eine Vorratsdomain zu erhalten und diese bei Bedarf an das gleichnamige Stadtwerke-Unternehmen zu verkaufen.

Bundesverwaltungsgericht , Urteil v. 24.09.2009 - Az.: 3 C 4.09
Leitsatz:

Die Verwendung des Logos "MacDent" bzw. "TruDent" durch einen Zahnarzt ist berufsrechtlich nicht zu beanstanden. Es handelt sich dabei nicht um verbotene Fremdwerbung, die nur auf das Franchise-Unternehmen hinweisen soll, sondern lediglich um interessengerechte und sachliche Information in Bezug auf die Einhaltung geprüfter Qualitätstandards. Im Rahmen einer Abwägung sind keine Gemeinwohlbelange erkennbar, welche eine Einschränkung der Berufsfreiheit rechtfertigen.

Oberlandesgericht Stuttgart, Urteil v. 24.09.2009 - Az.: 2 U 16/09
Leitsatz:

Ein Admin-C, der für eine Vielzahl von ".de"-Domains bei der DENIC als Ansprechpartner registriert wird, haftet für Rechtsverletzungen, die von diesen Domains ausgehen, nur, wenn er seine Prüfungspflichten verletzt. Dabei ist ihm lediglich die Prüfung offenkundiger Rechtsverletzungen zumutbar.

Landgericht Heidelberg, Urteil v. 23.09.2009 - Az.: 1 S 15/09
Leitsatz:

1. Der Versand einer unerwünschten Werbe-E-Mail an einen Rechtsanwalt stellt einen Eingriff in dessen eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb dar, weil es ihm den Aufwand des Aussortierens beschert.
2. Das Confirmed-Opt-In-Verfahren, bei dem der Empfänger auf ein bestelltes Newsletter-Abo hingewiesen wird und die Möglichkeit erhält, dieses wieder abzubestellen, birgt für den Versender des Newsletters das Risiko eines Missbrauchs durch Dritte und damit einhergehenden Versandes an Empfänger, die mit dem Empfang nicht einverstanden sind. Rechtlich unbedenklich ist dagegen das Double-Opt-In-Verfahren, bei dem der Empfänger, der den Newsletter nicht angefordert hatte, durch bloßes Untätigsein dem Versand von Newslettern entgehen kann.
3. Ein Anwalt, der eine unverlangte Werbe-E-Mail erhalten hat, kann für die Durchsetzung von Abwehransprüchen den Ersatz von Anwaltsgebühren verlangen.

Landgericht Koeln, Urteil v. 23.09.2009 - Az.: 28 O 250/09
Leitsatz:

Da auch Besprechungen von Filmen Urheberrechtschutz genießen, steht dem ausschließlich Nutzungsberechtigten bei einem unzulässigen Kopieren ein Schadensersatzanspruch zu. Soweit dieser Anspruch bereits entstanden ist, kann der Anspruch auf einen Dritten übertragen werden. Pro unrechtmäßig plagiierter Filmkritik steht dem ausschließlich Nutzungsberechtigten ein Schadensersatzanspruch in Höhe von 150,- EUR zu.

Oberlandesgericht Duesseldorf, Urteil v. 22.09.2009 - Az.: I-20 U 15/09
Leitsatz:

Ist einer Zeitschrift eine halbseitige Flappe vorgeheftet, auf der Werbung abgedruckt ist, so ist dies nicht wettbewerbswidrig. Auch wenn die Reklame an sich erst auf der Rückseite der Klappe abgebildet ist, ist diese Art der Werbung zulässig, wenn der Kunde persönlich auf der Vorderseite angesprochen wird.

Oberlandesgericht Hamm, Urteil v. 22.09.2009 - Az.: 4 U 77/09
Leitsatz:

Wird eine urheberrechtliche Abmahnung nur ausgesprochen, um Gebühren zu generieren, ist dieses Verhalten rechtsmissbräuchlich. Einer im Nachhinein eingelegten Unterlassungsklage fehlt aufgrund des vorherigen Rechtsmissbrauchs die Klagebefugnis. Die wettbewerbsrechtliche Missbrauchs-Klausel ist auf Klagen im Urheberrecht daher anwendbar.