Urteile chronologisch

Bundesgerichtshof , Beschluss v. 07.10.2009 - Az.: I ZR 144/08
Leitsatz:

Selbst wenn der Urheber eines Musikstückes seine Nutzungsrechte der GEMA eingeräumt hat, verliert er dadurch nicht automatisch seine Unterlassungsansprüche.

Landgericht Hamburg, Urteil v. 07.10.2009 - Az.: 325 O 191/09
Leitsatz:

Ein prominenter Fußballspieler des Bundesligisten FC Bayern München muss es nicht hinnehmen, dass in der Presse über sein Privatleben berichtet wird. Dies verletzt ihn in seiner Privatsphäre. Auch sind Spekulationen über eine Affäre zu einer ehemaligen Verlobten eines deutschen Tennisspielers rechtswidrig und verletzen sein Allgemeines Persönlichkeitsrecht.

Landgericht Hamburg, Urteil v. 06.10.2009 - Az.: 324 O 363/09
Leitsatz:

Auch wenn ein Prominenter in der Vergangenheit eine Stellungnahme zu seinen gescheiterten Ehen abgegeben hat, stellt dies nicht automatisch eine Berechtigung für die Presse dar, eine öffentliche Diskussion über angebliche aktuelle Liebesbeziehungen zu verbreiten. Der Schutz der Privatsphäre überwiegt gegenüber dem öffentlichen Informationsinteresse.

Oberlandesgericht Koeln, Urteil v. 02.10.2009 - Az.: 6 U 95/09
Leitsatz:

Ein Kreditkartenunternehmen darf seinen Kunden unaufgefordert Werbeschreiben zusenden, in denen eine Kreditkarte enthalten ist, die der Kunde ein Jahr lang kostenlos testen darf. Dies ist auch zulässig, wenn der Verbraucher das Schreiben nicht bereits vor dem Öffnen als Werbung identifiziert.

Landgericht Hamburg, Urteil v. 02.10.2009 - Az.: 310 O 281/09
Leitsatz:

Die Beschränkung der Vertragsstrafe in einer Unterlassungserklärung ist dann unwirksam, wenn die Überprüfung der Angemessenheit der Höhe in die Befugnis des Amtsgerichts gestellt wird und maximal 5.000,- EUR beträgt.

Landgericht Berlin, Urteil v. 01.10.2009 - Az.: 27 S 6/09
Leitsatz:

Presserechtliche Ansprüche sind nur dann gegeben, wenn sich der eindeutige und unmissverständliche Eindruck einer persönlichkeitsrechtsverletzenden Berichterstattung ergibt. Erlaubt der Presseartikel auch mehrere Wertungen, die nicht das Allgemeine Persönlichkeitsrecht des Betroffenen verletzen, kommt die Durchsetzung der Ansprüche nicht in Betracht.

Bundesgerichtshof , Urteil v. 30.09.2009 - Az.: VIII ZR 7/09
Leitsatz:

Schließt eine natürliche Person ein Rechtsgeschäft objektiv zu einem Zweck ab, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann, so kommt eine Zurechnung entgegen dem mit dem rechtsgeschäftlichen Handeln objektiv verfolgten Zweck nur dann in Betracht, wenn die dem Vertragspartner erkennbaren Umstände eindeutig und zweifelsfrei darauf hinweisen, dass die natürliche Person in Verfolgung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

Landgericht Koeln, Urteil v. 30.09.2009 - Az.: 84 O 68/09
Leitsatz:

Ein Produkt, welches nur begrenzt verfügbar ist und zu einem besonders günstigen Preis angeboten wird, muss mindestens bis 12.00 Uhr mittags des ersten Angebotstages vorrätig sein. Aufgrund der unzureichenden Bevorratung des Produktes liegt dann ein Wettbewerbsverstoß vor. Dies gilt auch dann, wenn ein Sternchen-Hinweis den Kunden über diese Tatsache aufklärt.

Oberlandesgericht Jena, Urteil v. 30.09.2009 - Az.: 2 U 188/09
Leitsatz:

Auch wenn es nur eine sehr begrenzte Anzahl von Mitbewerbern gibt oder in unmittelbarer Umgebung gar keine Konkurrenten vorhanden sind, kann eine "gezielte" Behinderung vorliegen. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn ein besonders vielschichtiger Markt vorhanden ist.

Bundespatentgericht , Beschluss v. 30.09.2009 - Az.: 29 W (pat) 76/08
Leitsatz:

Für die Bereiche Software, Gedächtnistraining sowie Lehr- und Unterrichtsmittel ist der Begriff "Fitte Birne" eintragbar. Die erforderliche Unterscheidungskraft ist auch deswegen gegeben, weil die Bezeichnung in ausreichendem Maß originell ist und keinen betrieblichen Herkunftsnachweis darstellt.