Urteile chronologisch
- Landgericht Frankfurt_aM, Urteil v. 21.12.2017 - Az.: 2-03 O 130/17
- Leitsatz:
Aktaufnahmen im Playboy lassen anderweitige Verletzung des Persönlichkeitsrechts nicht entfallen
- Oberlandesgericht Frankfurt_aM, Urteil v. 21.12.2017 - Az.: 16 U 72/17
- Leitsatz:
Forum-Betreiber haftet als Störer nur bei positiver Kenntnis der Rechtsverletzungen
- Kammergericht Berlin, Urteil v. 19.12.2017 - Az.: 10 W 163/17
- Leitsatz:
Unerlaubte Veröffentlichung von Bild- und Ton-Material
- Bundesgerichtshof, Urteil v. 14.12.2017 - Az.: I ZR 184/15
- Leitsatz:
1. Die Bestimmung des § 1 UKlaG gewährt den gemäß § 3 Abs. 1 UKlaG anspruchsberechtigten Stellen gegen den Verwender von gemäß §§ 307 bis 309 BGB unwirksamen Allgemeinen Geschäftsbedingungen keinen Beseitigungsanspruch. Da die Vorschriften über die Kontrolle unwirksamer Allgemeiner Geschäftsbedingungen gemäß § 1 UKlaG und des Lauterkeitsrechts nebeneinander anwendbar sind, kann sich ein Beseitigungsanspruch für eine Verbraucherzentrale als qualifizierte Einrichtung im Sinne von § 8 Abs. 3 Nr. 3 UWG jedoch aus § 3a UWG in Verbindung mit § 8 Abs. 1 Satz 1 UWG ergeben.
2. Da der Beseitigungsanspruch die Abwehr einer bereits eingetretenen, aber fortwirkenden Beeinträchtigung zum Gegenstand hat, führt der Wegfall des Störungszustands zum Erlöschen des Anspruchs. Fällt der Störungszustand während des Prozesses in den Tatsacheninstanzen weg, weil beispielsweise der Beklagte von sich aus hinreichende Beseitigungshandlungen vornimmt, wird der auf Beseitigung gerichtete Antrag unbegründet, auch wenn der Kläger die Verfahrensdauer nicht zu vertreten hat.
3. Qualifizierten Einrichtungen gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UKlaG steht gemäß § 5 UKlaG in Verbindung mit § 12 Abs. 1 Satz 2 UWG ein Anspruch auf Ersatz der für eine Abmahnung erforderlichen Aufwendungen zu. Erforderlich sind die Abmahnkosten, die tatsächlich entstanden sind und nach Lage des Falls aus der Perspektive des Abmahnenden objektiv notwendig waren. Kosten für die Einschaltung eines Anwalts sind bei einer qualifizierten Einrichtung nur ausnahmsweise bei besonderer rechtlicher oder tatsächlicher Schwierigkeit, auf Grund derer der Verband mit seiner Ausstattung und Erfahrung nicht in der Lage war, das Geschehen korrekt zu bewerten, erstattungsfähig.
- Landgericht Frankfurt_aM, Urteil v. 14.12.2017 - Az.: 2-03 O 270/17
- Leitsatz:
G20-Fahndungsaufruf von BILD rechtswidrig
- Oberverwaltungsgericht Saarlouis, Urteil v. 12.12.2017 - Az.: 2 A 662/17
- Leitsatz:
Zur Zulässigkeit einer Videoüberwachung in einer Apotheke
- Bundesgerichtshof, Beschluss v. 12.12.2017 - Az.: KVZ 41/17
- Leitsatz:
ASICS-Händler dürfen in Online-Preissuchmaschinen werben
- Landgericht München_I, Urteil v. 11.12.2017 - Az.: 37 O 14236/17
- Leitsatz:
Bewusste Behinderung von Wettbewerbern durch Error Fares bei Online-Flugreisen
- Oberlandesgericht München, Urteil v. 07.12.2017 - Az.: 29 U 2233/17
- Leitsatz:
Bauernhofolympiade ist kein Verstoß gegen das OlympSchG
- Oberlandesgericht München, Urteil v. 07.12.2017 - Az.: 29 U 208/17
- Leitsatz:
Irreführende Angaben eines Telekommunikations-Dienstleisters

