Urteile chronologisch
- Landgericht Berlin, Urteil v. 08.10.2009 - Az.: 27 O 734/09
- Leitsatz:
Ein Verein darf ein Schreiben früherer Mitglieder sowie eine entsprechende Abmahnung auf der passwortgeschützten vereinsinternen Homepage veröffentlichen, um seine Mitglieder zu informieren bzw. zur Mithilfe aufzufordern.
- Oberlandesgericht Muenchen, Urteil v. 08.10.2009 - Az.: 29 U 2636/09
- Leitsatz:
Die internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte ist bei Rechtsverstößen im Internet dann gegeben, wenn sich das entsprechende Internetangebot bestimmungsgemäß an deutsche Verkehrskreise richtet.
- Bundespatentgericht , Beschluss v. 08.10.2009 - Az.: 25 W (pat) 36/08
- Leitsatz:
Zwischen dem Begriff "Fourty6" und der Zahl "46" besteht für die Bereiche IT-Dienstleistungen keine Verwechslungsgefahr.
- Bundespatentgericht , Beschluss v. 08.10.2009 - Az.: 25 W (pat) 32/08
- Leitsatz:
Zwischen dem Begriff "Fourtysix" und der Zahl "46" besteht für die Bereiche IT-Dienstleistungen Verwechslungsgefahr.
- Bundespatentgericht , Beschluss v. 07.10.2009 - Az.: 26 W (pat) 25/09
- Leitsatz:
Es besteht keine Verwechslungsgefahr zwischen den Wortmarken "D2" und "D21". Gerade durch die Kürze der Begriffe fällt jede noch so kleine Abweichung des Erscheinungsbildes sofort auf.
- Bundesgerichtshof, Urteil v. 07.10.2009 - Az.: I ZR 216/07
- Leitsatz:
Wird eine Abmahnung ausgesprochen bevor ein gerichtliches Verfahren eingeleitet wird, hat der Abmahner einen Aufwendungsersatzanspruch. Dieser Anspruch auf Kostenersatz entfällt für Abmahnungen, wenn diese erst nach Erlass der einstweiligen Verfügung, sogenannten Schubladenverfügungen, ausgesprochen wurden.
- Landgericht Leipzig, Urteil v. 07.10.2009 - Az.: 5 O 1508/08
- Leitsatz:
Für eine öffentliche Zugänglichmachung reicht es aus, dass ein Werk im Internet bereits unter Direkteingabe der betreffenden URL auffindbar ist.
- Landgericht Stuttgart, Urteil v. 07.10.2009 - Az.: 40 O 44/09
- Leitsatz:
Die Werbung mit einer Spitzenstellungsbehauptung ist irreführend, wenn es sich um eine allgemeine Anpreisung handelt, die sachlich nicht gerechtfertigt und die beworbene Leistung tatsächlich nicht gegeben ist.
- Landgericht Leipzig, Urteil v. 07.10.2009 - Az.: 5 O 1508/08
- Leitsatz:
Das Vorhalten zweier urheberrechtlich geschützter Bilder im Internet, die über eine Bildersuchmaschine auffindbar, allerdings nicht mit redaktionellen Inhalten verknüpft sind, löst nach Abschluss einer Vertragsstrafenregelung eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.000 EUR aus.
- Bundesgerichtshof , Urteil v. 07.10.2009 - Az.: I ZR 38/07
- Leitsatz:
1. Bei einer Vereinbarung einer nicht angemessenen Vergütung kann der Urheber vom Vertragspartner die Anpassung des Vertrages verlangen.
2. Für die Bestimmung einer angemessenen Vergütung von Übersetzern können die Vergütungsregeln für Autoren herangezogen werden.
3. Übersetzer, die ein angemessenes Pauschalhonorar als Garantiehonorar erhalten, sind ab dem 5.000. verkauften Exemplar zusätzlich mit 0,8 % des Nettoladenverkaufspreises bei gebundenen Büchern und 0,4 % des Nettoladenverkaufspreises bei Taschenbüchern zu vergüten.

