Urteile chronologisch
- Amtsgericht Rendsburg, Beschluss v. 16.10.2009 - Az.: 3 C 218/07
- Leitsatz:
1. Ein Unternehmen verstößt gegen seine im Urteil auferlegte Unterlassungsverpflichtung, wenn es erneut personenbezogene Daten nutzt, um unverlangte Werbe-E-Mails zu versenden.
2. Verstößt das Unternehmen mehrfach gegen das Unterlassungsverbot, so ist ein Ordnungsgeld in Höhe von 5.000,- EUR angemessen und verhältnismäßig.
- Landgericht Berlin, Beschluss v. 16.10.2009 - Az.: 15 T 7/09
- Leitsatz:
Im Fall von Spam-E-Mails schließt der Unterlassungsanspruch nicht nur die tatsächlich beanstandete Rechtsverletzung mit ein, sondern auch im Kern gleichartige. Daher wird die Wiederholungsgefahr nicht bereits dann ausgeräumt, wenn die Unterlassungserklärung auf eine bestimmte E-Mail-Adresse beschränkt ist. Es bedarf vielmehr einer unbeschränkten und allgemein formulierten Unterlassungserklärung.
- Kammergericht Berlin, Urteil v. 15.10.2009 - Az.: 8 U 26/09
- Leitsatz:
Wird eine Bank durch eine "Phishing"-Attacke geschädigt, hat sie nicht zwingend einen Anspruch gegen den eingeschalteten Geldkurier. Einen unmittelbaren Bereicherungsanspruch hat sie dann nicht, wenn der Geldkurier die Überweisung weder vorsätzlich noch fahrlässig vorgenommen hat.
- Oberlandesgericht Frankfurt_am_Main, Urteil v. 15.10.2009 - Az.: 6 U 106/09
- Leitsatz:
Das Verletzungsgericht prüft nicht die Schutzfähigkeit einer Marke, es ist an die Eintragung der Marke gebunden. Dies gilt auch und gerade dann, wenn gegen die Marke ein Löschungsantrag wegen Fristablaufs nicht mehr gestellt werden kann.
- Oberlandesgericht Frankfurt_am_Main, Urteil v. 15.10.2009 - Az.: 16 U 39/09
- Leitsatz:
Die Passagen im Romy-Schneider-Roman "Ende einer Nacht" zum Verhältnis der Mutter Romy Schneiders zu führenden Personen des Nationalsozialismus sind weitestgehend von der Kunstfreiheit gedeckt und müssen nicht geschwärzt werden.
- Kammergericht Berlin, Urteil v. 15.10.2009 - Az.: 8 U 26/09
- Leitsatz:
Ein "Transfermanager", der in der Annahme eines steuerlichen Hintergrundes sein Konto zur Weiterleitung von Geldtransaktionen zur Verfügung stellt, ohne von der Herkunft des durch Phishing erlangten Geldes zu wissen, haftet der geschädigten Bank nicht auf Schadenersatz.
- Oberlandesgericht Koeln, Urteil v. 14.10.2009 - Az.: 6 U 44/09
- Leitsatz:
Verwendet eine Modefirma in ihrem Logo den Großbuchstaben "B", welches von dem Buchstaben "G" umschlungen ist, dann liegt hierin eine Markenrechtsverletzung des geschützten Bogner-Zeichens "B". Gerade im Bereich der Mode ist es üblich auch einzelne oder wenige Großbuchstaben für den Markennamen zu verwenden, so dass eine Verwechslungsgefahr gegeben ist.
- Bundespatentgericht , Beschluss v. 14.10.2009 - Az.: 29 W (pat) 134/05
- Leitsatz:
Im Sektor der Werbung und Marktforschung kommt dem Begriff "My World" keine beschreibende Bedeutung zu. Er verfügt damit über die für eine Markeneintragung nötige Unterscheidungskraft.
- Bundespatentgericht , Beschluss v. 14.10.2009 - Az.: 29 W (pat) 35/07
- Leitsatz:
Die Wortfolge "my choice" ist für die Bereiche Print- und Hörfunk- sowie Internetwerbung als Marke eintragungsfähig, da die erforderliche Unterscheidungskraft vorliegt.
- Landgericht Muenchen, Urteil v. 14.10.2009 - Az.: 1HK O 3140/09
- Leitsatz:
Veröffentlicht ein Wirtschaftsmagazin unter Offenlegung seiner Umfrage-Methode eine Liste mit 145 "Top-Experten" unter den deutschen Steuerberatern, liegt hierin keine geschäftliche Handlung, die nach dem Wettbewerbsrecht zu bewerten wäre. Vielmehr ist die Veröffentlichung einer solchen Liste von der Pressefreiheit gedeckt.

