Urteile chronologisch
- Oberlandesgericht Bremen, Beschluss v. 22.10.2009 - Az.: 2 W 92/09
- Leitsatz:
Erweckt die Firmierung eines Energie-Versorgers in privater Hand bei einem Teil der angesprochenen Verkehrskreise eine Assoziation zu Stadtwerken, liegt hierin eine wettbewerbsrechtlich unzulässige Irreführung.
- Landgericht Stuttgart, Urteil v. 22.10.2009 - Az.: 17 O 429/09
- Leitsatz:
1. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht eines Verstorbenen ist von den Angehörigen und nicht zwingend von den Erben wahrzunehmen.
2. Die Vorlage fremdsprachlicher, nur teilweise übersetzter Dokumente genügt zum Nachweis der Aktivlegitimation nicht. - Bundespatentgericht , Beschluss v. 21.10.2009 - Az.: 24 W (pat) 53/08
- Leitsatz:
Die für die Bereiche Körper- und Haarpflegeprodukte eingetragenen Marken "Wella" und "well!shopping" sind zum verwechseln ähnlich. Dies gilt vor allem deshalb, weil der Wortbestandteil "well" schriftbildlich und klanglich äußerst ähnlich ist.
- Amtsgericht Hamburg, Urteil v. 21.10.2009 - Az.: 916 C 319/09
- Leitsatz:
Die Durchsetzung eines markenrechtlichen Anspruchs nebst Erstattung der angefallenen Abmahnkosten erfordert die hinreichende Darlegung anspruchsbegründender Umstände. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass den Kläger die Darlegungs- und Beweislast trifft. Es ist nicht ausreichend, dass der Kläger ohne weitere Erklärung einen thematisch ähnlichen Beschluss beifügt.
- Landgericht Koeln, Urteil v. 21.10.2009 - Az.: 28 O 635/09
- Leitsatz:
Ergibt sich aus einer unwahren Tatsachenbehauptung in einem Buch eine nur geringe Persönlichkeitsrechtsverletzung, steht es dem Verleger aus Gründen der Verhältnismäßigkeit zu, die bereits gedruckten Exemplare aufzubrauchen und ungeschwärzt auszuliefern (Aufbrauchsfrist).
- Landgericht Koeln, Urteil v. 21.10.2009 - Az.: 28 O 410/08
- Leitsatz:
Zur Durchsetzung von Zahlungsansprüchen ist es unzulässig, dem Zahlungsschuldner mit der Veröffentlichung einer gegen ihn gerichteten Strafanzeige im Internet zu drohen, um bei ihm Druck aufzubauen. Es sind vorrangig staatliche Zwangsmittel in Anspruch zu nehmen.
- Landgericht Berlin, Urteil v. 20.10.2009 - Az.: 27 O 705/09
- Leitsatz:
Die Äußerung in dokumentierender Online-Berichterstattung über zuvor geführte Gerichtsverfahren ist erlaubt. Dies gilt auch für den Fall, dass die Identifizierung der einen Partei möglich ist. Auch die Abbildung einer Schweinchenkarikatur auf derselben Webseite ist zulässig, wenn daraus hervorgeht, dass nicht eine bestimmte Person damit öffentlich kritisiert werden soll.
- Landgericht Karlsruhe, Urteil v. 19.10.2009 - Az.: 10 O 356/09
- Leitsatz:
Der Unterlassungsschuldner verhält sich treuwidrig, wenn er den Eindruck erweckt eine wirksame Unterlassungserklärung abgegeben zu haben, obwohl tatsächlich eine Unterschrift zur Wirksamkeit gefehlt hat.
- Amtsgericht Frankfurt, Urteil v. 16.10.2009 - Az.: 31 C 1684/09 - 23
- Leitsatz:
1. Der urheberrechtswidrige Upload eines einzigen Musikstückes in eine P2P-Musiktauschbörse kann einen Schadensersatz von 150,- EUR auslösen.
2. Eine Beschrönkung der Abmahnkosten nach § 97a Abs.2 UrhG auf 100,- EUR kommt nicht in Betracht, wenn es sich nicht um einen einfach gelagerten Fall handelt. Einfach gelagert sind Fälle, die weder in tatsächlicher noch in rechtlicher Hinsicht Schwierigkeiten aufweisen. Muss der Rechteinhaber den Rechtsverletzer erst zeitintensiv mittels IP-Recherche und Provider-Auskunft ermitteln, spricht dies gegen einen einfachen Fall. Darüber ist die Frage der Mitstörerhaftung der elterlichen Anschlussinhaber für die Handlungen ihrer Kinder umstritten und somit kein einfaches Rechtsproblem.
- Bundespatentgericht , Beschluss v. 16.10.2009 - Az.: 26 W (pat) 30/09
- Leitsatz:
Die Bezeichnung "Zu Tisch bei…" ist für die Bereiche TV, Hörfunk sowie Beherbergung von Gästen nicht als Marke eintragbar, weil die notwendige Unterscheidungskraft fehlt. Für die Bereiche Büroartikel hingegen steht nicht der beschreibende Inhalt im Vordergrund, so dass hier eine Eintragung als Marke möglich ist.

