Urteile chronologisch

Bundesgerichtshof , Urteil v. 27.10.2009 - Az.: VI ZR 296/08
Leitsatz:

1. Ein Anspruch auf Schadenersatz aus unerlaubter Handlung ist hinsichtlich Sportverletzungen (hier: Fußball) nur dann gegeben, wenn dem Verletzer ein regelwidriges Verhalten vorzuwerfen ist.
2. Das Vorliegen einer Haftpflichtversicherung ist für den Schadenersatzanspruch ohne Belang, so lange kein schuldhafter Regelverstoß vorliegt.

Oberlandesgericht Koeln, Beschluss v. 26.10.2009 - Az.: 13 U 132/09
Leitsatz:

Ein Schadensersatzanspruch der Gläubigerbank wegen sittenwidriger, vorsätzlicher Schädigung im Zusammenhang mit dem Widerruf einer Lastschrift setzt voraus, dass der Lastschriftschuldner zum Zeitpunkt des Widerrufs Kenntnis von einer bereits eingetretenen oder zumindest drohenden Insolvenz des Lastschriftgläubigers hatte.

Oberlandesgericht Duesseldorf, Beschluss v. 26.10.2009 - Az.: VI-W (Kart) 3/09
Leitsatz:

Die Höhe von Annoncen-Preise einer Fachzeitschrift sind nur dann kartellrechtswidrig, wenn der Zeitschrift eine marktbeherrschende Stellung zukommt. Eine solche ergibt sich jedoch nicht allein aus dem Umstand, dass die Zeitschrift die höchste Auflagenzahl in ihrer Branche aufweist.

Landessozialgericht Essen, Beschluss v. 26.10.2009 - Az.: L 19 B 301/09 AS ER
Leitsatz:

Eine Beschwerde gegen eine sozialgerichtliche Entscheidung muss schriftlich oder zur Niederschrift eingelegt werden, unterliegt also einem gesetzlichen Schriftformerfordernis. Eine per E-Mail eingelegte Beschwerde erfüllt diese Voraussetzungen nicht.

Bundespatentgericht , Beschluss v. 23.10.2009 - Az.: 25 W (pat) 66/07
Leitsatz:

Die Bezeichnung "Hello Pussy" ist als Marke für die Bereiche Gesundheits- und Körperpflege sowie Hygiene- und Intimprodukte nicht eintragbar. Der durchschnittliche Verbraucher sieht darin eine Werbeanpreisung für Waren aus dem Intimbereich.

Landgericht Berlin, Urteil v. 22.10.2009 - Az.: 27 O 630/09
Leitsatz:

Duldet jemand die jahrelange Nutzung von Fotos, auf denen er abgebildet ist, auch für Erotik-Webseiten, so liegt keine unberechtigte Veröffentlichung dieser Fotografien vor. Der Fotograf darf dann auch jedenfalls bei einem Volljährigen von der konkludenten Zustimmung der Verbreitung ausgehen. Dies gilt vor allem auch dann, wenn der Abgebildete eine Einverständniserklärung abgegeben hat.

Bundesgerichtshof , Urteil v. 22.10.2009 - Az.: I ZR 73/07
Leitsatz:

Ein neu gegründetes Unternehmen, welches aus erfahrenen und relativ jungen Mitarbeitern besteht, darf mit der Aussage "Hier spiegelt sich 100-jährige Erfahrung" werben. Im Rahmen der gesamten Werbung versteht der durchschnittliche Verbraucher hierunter nicht, dass die Firma seit 100 Jahren besteht, sondern, dass es sich um die Summe der Berufsjahre der Mitarbeiter handelt.

Bundesgerichtshof , Beschluss v. 22.10.2009 - Az.: I ZR 124/08
Leitsatz:

Eine Reklame für Telefon-Flatrates ist nicht wettbewerbswidrig, wenn der Kunde darin nicht darüber aufgeklärt wird, dass die Möglichkeit der Nutzung der Preselection-Funktion fehlt. Darin ist keine unlautere Irreführung zusehen, da die Kombination einer Telefon-Flatrate mit einer Preselection-Option im Allgemeinen wirtschaftlich nicht sinnvoll ist.

Landgericht Berlin, Urteil v. 22.10.2009 - Az.: 27 O 292/09
Leitsatz:

Eine Wort- und Bildberichterstattung kann das Allgemeine Persönlichkeitsrecht des Abgebildeten verletzen, wenn eine Identifikation des Betroffenen möglich ist. Ein Richtigstellungsanspruch besteht aber nicht, wenn der Inhalt des Artikels keine unwahren Tatsachenbehauptungen enthält.

Bundespatentgericht , Beschluss v. 22.10.2009 - Az.: 25 W (pat) 25/09
Leitsatz:

Die Bezeichnung "Small Kids" ist als Marke für die Bereiche Zucker- und Backwaren nicht eintragungsfähig. "Small Kids" muss auch in Zukunft für die Allgemeinheit freigehalten werden, damit auf entsprechende Produkte für kleine Kinder hingewiesen werden kann.