Urteile chronologisch

Landgericht Koeln, Urteil v. 04.11.2009 - Az.: 28 O 876/08
Leitsatz:

Verwendet jemand im Internet Flash-Präsentationen, muss er im Zweifel beweisen, dass er zu der Nutzung berechtigt ist. Kann er dies nicht, so ist von einer unberechtigten Nutzung auszugehen und der Urheber kann Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche geltend machen.

Landgericht Koeln, Urteil v. 04.11.2009 - Az.: 28 O 251/09
Leitsatz:

Ein Fernsehbeitrag, welcher Elemente aus einem Interview und für jedermann zugängliche Äußerungen des Interviewten auf seiner privaten Internetseite in einen Zusammenhang stellt, ist grundsätzlich nicht zu beanstanden.

Landgericht Hannover, Urteil v. 03.11.2009 - Az.: 18 O 113/09
Leitsatz:

Telefonwerbung kann dann rechtmäßig sein, wenn eine ausdrückliche oder mutmaßliche Einwilligung des Angerufenen vorliegt. Davon ist noch nicht auszugehen, wenn der Anruf lediglich eine allgemeine Sachbezogenheit aufweist. Es muss ein konkreter und aus dem Interessensbereich des Angerufenen herzuleitender Grund vorliegen.

Landesarbeitsgericht Mainz, Urteil v. 03.11.2009 - Az.: 3 Sa 357/09
Leitsatz:

Einem Arbeitnehmer ist es untersagt, heimlich seine Kolleginnen von hinten zu fotografieren. Er verletzt damit die Würde der abgelichteten Frauen und deren Recht am eigenen Bild. Ein solches Verhalten ist nur dann kündbar, wenn der Arbeitgeber zuvor eine Abmahnung ausgesprochen hat.

Landgericht Berlin, Urteil v. 03.11.2009 - Az.: 27 O 343/09
Leitsatz:

Eine Sportmoderatorin muss es nicht hinnehmen, dass in einem Zeitungsbericht darüber spekuliert wird, ob sie eine Affäre mit dem deutschen Fußball-Nationaltrainer hat. Diese erfundene Geschichte verletzt sie in ihrem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht derart schwerwiegend, dass sie einen Anspruch auf eine Geldentschädigung hat.

Landgericht Berlin, Urteil v. 03.11.2009 - Az.: 27 O 313/09
Leitsatz:

Das Opfer einer Vergewaltigung muss es nicht hinnehmen, dass in einem Pressebericht ungepixelte Bilder abgedruckt werden und so eine Identifikation möglich ist. Durch die Offenbarung der Identität wird in die Intim- und Privatsphäre eingegriffen.

Bundespatentgericht , Beschluss v. 02.11.2009 - Az.: 27 W (pat) 219/09
Leitsatz:

Der Begriff "Echt Kölsche Mädche" stellt im Hinblick auf figürliche Waren lediglich eine beschreibende Angabe dar und ist daher nicht als Marke eintragungsfähig. Sie weist aber für sonstige Waren, z.B. beschriftete Folien, Fahnen und Bekleidungsstücke, die nötige Unterscheidungskraft auf.

Landessozialgericht Stuttgart, Beschluss v. 02.11.2009 - Az.: L 11 KR 3727/09 ER-B
Leitsatz:

Krankenkassen stehen im Wettbewerbsverhältnis zu einander und können daher auch wettbewerbsrechtliche Ansprüche geltend machen.

Landgericht Dresden, Urteil v. 30.10.2009 - Az.: 42 HKO 36/09
Leitsatz:

Gibt ein Unternehmer auf seinen Geschäftsbriefen seine berufliche E-Mail-Adresse an, so ist daraus noch kein Einverständnis abzuleiten, dass er mit der ungefragten Zusendung von Werbe-E-Mails einverstanden ist. Es ist Aufgabe des E-Mail-Versenders, Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen, damit es nicht zu fehlerhaften Zusendungen kommt.

Oberlandesgericht Koeln, Urteil v. 30.10.2009 - Az.: 6 U 100/09
Leitsatz:

Der Fernsehsender RTL hat gegen den TV-Konkurrenten SAT.1 keinen Anspruch auf Schadensersatz wegen der Verwendung von "Deutschland sucht den Superstar"-Filmmaterial. Durch die Bekanntheit, die das Magazin genießt, sind die Ereignisse von öffentlichem Interesse. Voraussetzung bei der Veröffentlichung ist die korrekte Angabe der Quelle.