Urteile chronologisch

Oberlandesgericht Hamm, Urteil v. 12.11.2009 - Az.: 4 U 93/09
Leitsatz:

Spricht ein Unternehmer aufgrund angeblicher Wettbewerbsverstöße regelmäßig Abmahnungen aus, so ist die Geltendmachung dieser Unterlassungsansprüche rechtsmissbräuchlich, wenn kein nennenswertes wirtschaftliches Interesse an der Rechtsverfolgung besteht und die Generierung der Gebühren im Vordergrund steht.

Oberlandesgericht Hamm, Urteil v. 12.11.2009 - Az.: 4 U 93/09
Leitsatz:

Werden regelmäßig Abmahnungen gegenüber Mitbewerbern ausgesprochen, von denen einzelne nicht weiter verfolgt werden, und steht die Abmahntätigkeit in keinem Verhältnis zur wirtschaftlichen Lage des Abmahnenden, so ist von einer missbräuchlichen Rechtsverfolgung auszugehen.

Bundespatentgericht , Beschluss v. 12.11.2009 - Az.: 25 W (pat) 79/09
Leitsatz:

Die Bezeichnung "Toast & Snack" wird im Hinblick auf Backwaren vom Verkehr als rein beschreibende Sachangabe und nicht als Herkunftshinweis verstanden und kann daher als Marke nicht eingetragen werden.

Landgericht Essen, Urteil v. 11.11.2009 - Az.: 44 O 96/09
Leitsatz:

Hat der TÜV ein Unternehmen, welches Nachhilfe-Leistungen anbietet, lediglich auf seine internen Unternehmensabläufe und auf das Qualitätsmanagement überprüft, darf dieses Unternehmen nicht mit der Aussage "TÜV-geprüfte Nachhilfe" werben. Die Reklame ist irreführend und damit wettbewerbswidrig, da der Verbraucher annimmt, dass die Nachhilfe-Dienstleistung selbst TÜV-geprüft ist.

Landgericht Berlin, Urteil v. 10.11.2009 - Az.: 27 O 704/09
Leitsatz:

Ein ehemaliger Berater, der insbesondere für die Sanierung notleidender Sozialverbände tätig war, hat keinen Anspruch darauf, dass nach Beendigung seines Vertrages der neue Geschäftsführer seines ehemaligen Arbeitgebers im Fernsehen behauptet, dass er nicht sagen kann, was der Berater für sein monatliches Gehalt gemacht hat, weil es darüber keine Unterlagen gibt. Dies gilt zumindest dann, wenn dies der Wahrheit entspricht.

Landgericht Heilbronn, Urteil v. 10.11.2009 - Az.: 23 O 68/09
Leitsatz:

Ein Omnibusunternehmen, welches Reisen anbietet und damit wirbt, über einen modernen und eigenen Fuhrpark zu verfügen, handelt wettbewerbswidrig, wenn es lediglich über einen einzigen Bus verfügt und nur im Einzelfall andere Busse anmietet. Der Kunde geht bei dem Begriff Fuhrpark davon aus, dass das Unternehmen auf dem Markt eine gewisse Bedeutung und Größe hat und somit insgesamt positiv von den Kunden bewertet wird.

Verwaltungsgericht Koeln, Beschluss v. 10.11.2009 - Az.: 21 L 1538/09
Leitsatz:

Die Bundesnetzagentur darf Telefon-Erotik-Dienste wegen Missbrauchs der Ortsnetzrufnummern abschalten. Die Gestaltung des gesamten Angebotes ist deswegen rechtswidrig, weil die Telefon-Dienstleistungen nicht über das beworbene Ortsnetz abgerechnet wurden, sondern üblicherweise über 0900-Nummern.

Landgericht Bonn, Urteil v. 10.11.2009 - Az.: 11 O 150/08
Leitsatz:

Ein Stromanbieter handelt wettbewerbswidrig, wenn er auf unlautere Weise auf die Kunden seiner Konkurrenten einwirkt und sie dadurch zur Vertragsunterzeichnung zwingt. Auch die darauffolgende Abbuchung der Abschlagszahlungen von dem Kundenkonto verstoßen gegen das Wettbewerbsrecht. Das gesamte Verhalten verstößt gegen das Verbot der gezielten Behinderung der Wettbewerber.

Oberlandesgericht Hamm, Urteil v. 10.11.2009 - Az.: 4 U 124/09
Leitsatz:

Ein Matratzen-Vertreiber hat gegen den Hersteller von Matratzen einen Schadenersatzanspruch, der auf seiner Internetseite einen Online-Hinweis darüber veröffentlicht, dass er den Matratzen-Vertreiber nicht mehr beliefere, weil dieser Matratzen angeboten habe, ohne diese vorrätig gehalten zu haben.

Kammergericht Berlin, Beschluss v. 10.11.2009 - Az.: 5 W 120/09
Leitsatz:

Eine Werbung an der Tür des Mitmachzentrums einer politischen Partei, die ein Testurteil enthält, das dem Logo der Stiftung Warentest sehr stark ähnelt, stellt eine Kreditgefährdung der Stiftung Warentest dar, die in Wahrheit noch nie politische Parteien und deren Einrichtungen getestet hat.