Urteile chronologisch
- Oberlandesgericht Hamm, Urteil v. 19.11.2009 - Az.: 4 U 136/09
- Leitsatz:
1. Nach Zustellung einer einstweiligen Verfügung hat der Gläubiger vor Versendung eines Abschlussschreibens eine Wartefrist von zwei Wochen verstreichen zu lassen, die dem Schuldner die Gelegenheit geben soll, zu überdenken, ob er die einstweilige Regelung als verbindlich anerkenne.
2. Die zweiwöchige Wartefrist ist auch bei Urteilsverfügungen angemessen und verkürzt nicht faktisch die Berufungsfrist, da der Schuldner auch hier innerhalb der zwei Wochen anzeigen kann, ob er beabsichtige, die einstweilige Verfügung anzugreifen oder anzuerkennen. - Europaeisches_Gericht , Urteil v. 19.11.2009 - Az.: T-234/06
- Leitsatz:
Die Bezeichnung CANNABIS hat für Bier und andere alkoholische Getränke einen beschreibenden Sinngehalt und kann daher nicht als Marke eingetragen werden.
- Landgericht Koeln, Urteil v. 18.11.2009 - Az.: 28 O 123/09
- Leitsatz:
Einer juristische Person wie beispielsweise einem Unternehmen kann Allgemeiner Persönlichkeitsrechtsschutz zukommen, wenn unternehmensbezogene Interessen betroffen sind. Sie kann in diesem Zusammenhang einen Unterlassungsanspruch wegen rechtsverletzender Äußerungen geltend machen.
- Oberlandesgericht Naumburg, Beschluss v. 18.11.2009 - Az.: 1 Ws 673/09
- Leitsatz:
Ein gewinnorientiertes, progressives Vertriebssystem, welches darauf basiert, dass neugeworbene Personen "Eintrittsgeld" und "Seminargebühren" zahlen, ist nicht zwingend wettbewerbswidrig. Die beworbenen Personen unterliegen nicht dem eng auszulegenden Verbraucherbegriff und können daher auch nicht Opfer einer verbotenen Werbung werden.
- Oberlandesgericht Rostock, Beschluss v. 18.11.2009 - Az.: I Ss 229/09 I 88/09
- Leitsatz:
Das Beschaffen kinderpornografischer Schriften sowie die spätere Weiterverbreitung an Dritte stellen zwei voneinander unabhängige, strafbare Handlungen dar. Der dazwischen liegende strafbare Besitz tritt hinter der Beschaffungs- bzw. Verbreitungstat zurück, entfaltet aber keine Klammerwirkung dahingehend, dass das Gesamtgeschehen als einheitliche Tat zu werten wäre.
- Oberlandesgericht Stuttgart, Urteil v. 18.11.2009 - Az.: 3 U 128/09
- Leitsatz:
Allein zur Sicherung zivilrechtlicher Ansprüche kann eine heimliche Aufzeichnung eines Telefongesprächs gegen den Willen des Betroffenen nicht als Beweismittel verwertet werden. Eine Verwertung ist nur in Notwehrsituationen zur Beweisführung über Straftaten möglich.
- Landgericht Berlin, Urteil v. 17.11.2009 - Az.: 27 O 907/09
- Leitsatz:
Wird in einem Zeitungsartikel gegenüber einer Juristin ein Spionage-Vorwurf erhoben, so handelt es sich um unzulässige Verdachtsberichterstattung, wenn die Betroffene namentlich genannt wird, keine entlastenden Anhaltspunkte angeführt werden und der gesamte Bericht einseitig zu Ungunsten der Frau ausfällt.
- Oberlandesgericht Hamm, Urteil v. 17.11.2009 - Az.: 4 U 88/09
- Leitsatz:
Ein Unternehmen kann auf Löschung seiner Marke in Anspruch genommen werden, wenn es die Marke im Zeitraum von fünf Jahren nicht rechtserhaltend im Sinne der markenrechtlichen Vorschriften benutzt hat. Eine markenmäßige Benutzung mit herkunftsweisender Funktion ist dabei nicht gegeben, wenn das Zeichen ausschließlich als Unternehmenskennzeichen verwendet wird.
- Bundesverfassungsgericht , Beschluss v. 17.11.2009 - Az.: 1 BvR 1964/09
- Leitsatz:
1. Die Kostentragungspflicht im Zivilverfahren richtet sich allein nach dem Obsiegen / Unterliegen der Parteien.
2. Eine Kostenentscheidung, die diesen Grundsatz missachtet, ist willkürlich und damit verfassungswidrig. - Oberlandesgericht Frankfurt, Beschluss v. 17.11.2009 - Az.: 11 W 53/09
- Leitsatz:
Plant ein Rechteinhaber, einen urheberrechtlichen Internetauskunftsanspruch gegen den Internetprovider geltend zu machen, so kann er nicht schon im Vorfeld von ihm verlangen, die Verbindungsdaten für künftige Verletzungsfälle zu speichern.

