Urteile chronologisch
- Verwaltungsgericht Neustadt, Urteil v. 16.12.2009 - Az.: 4 K 694/09
- Leitsatz:
Die Landesmedienanstalten sind nicht verpflichtet, Auskunft über den Inhalt interner Gutachten zu geben, die von ihnen zur rechtlichen Behandlung von Content-Providern in Auftrag gegeben wurden. Die Kenntnis über die konkreten Handlungsmöglichkeiten gegenüber den Providern kann die behördlichen Maßnahmen gefährden.
- Oberlandesgericht Jena, Beschluss v. 16.12.2009 - Az.: 2 W 504/09
- Leitsatz:
Grundsätzlich besteht in Rechtsstreitigkeiten im Rahmen des unlauteren Wettbewerbs die Möglichkeit, in einfach gelagerten Fällen einen Streitwertabschlag vorzunehmen. Behauptet die Gegenseite in einem Unterlassungsprozess jedoch eine Drittunterwerfung, liegt kein einfacher Fall mehr vor.
- Landgericht Leipzig, Urteil v. 15.12.2009 - Az.: 01 HK O 3939/09
- Leitsatz:
Gibt ein Unternehmen im Impressum einer Webseite eine veraltete postalische Adresse und einen inzwischen abbestellten Geschäftsführer an, so liegt darin ein abmahnfähiger Wettbewerbsverstoß.
- Bundespatentgericht , Beschluss v. 15.12.2009 - Az.: 33 W (pat) 1/08
- Leitsatz:
Der Begriff "Wurzellockstoff" ist als Marke für die Bereiche Düngemittel, Rasen sowie Substrate nicht eintragungsfähig. Ihm fehlt jegliche Unterscheidungskraft.
- Oberlandesgericht Koblenz, Urteil v. 15.12.2009 - Az.: 4 U 1546/08
- Leitsatz:
1. Die identifizierende Berichterstattung in Fällen der Kleinkriminalität ist dann zulässig, wenn es sich um tagesaktuelle Verfehlungen handelt und die namentliche Nennung aufgrund der Besonderheiten des Falles von öffentlichem Interesse ist.
2. Liegt die Straftat bereits weit in der Vergangenheit zurück, so besteht kein öffentliches Interesse an einer identifizierenden Berichterstattung. Eine hierdurch entstandene Persönlichkeitsrechtsverletzung löst einen Geldentschädigungsanspruch nur aus, wenn die Rechtsverletzung schwerwiegend ist. - Europaeisches_Gericht , Urteil v. 15.12.2009 - Az.: T-476/09
- Leitsatz:
"Best Buy" ist als Marke für die Bereiche Elektronik, KFZ-Zubehör sowie Möbel nicht eintragungsfähig. Da es sich um einen in der Werbung üblichen Slogan handelt, fehlt die notwendige Unterscheidungskraft.
- Oberlandesgericht Jena, Beschluss v. 14.12.2009 - Az.: 2 W 509/09
- Leitsatz:
1. Eine Frist von zwei Wochen ab Zugang des Abschlussschreibens zur Aufforderung der Abschlusserklärung nach einer einstweiligen Verfügung, liegt im untersten Bereich der Angemessenheit.
2. Trägt die Gegenseite begründete Umstände vor, warum die Frist nicht eingehalten werden kann, so ist der Rechtsanwalt gehalten - auch im Hinblick auf die sehr kurz bemessene Zwei-Wochen-Frist - diese angemessen zu verlängern. - Landgericht Berlin, Urteil v. 11.12.2009 - Az.: 96 O 113/09
- Leitsatz:
Allein der Empfänger ungebetener Spam-Mails hat einen Anspruch auf Schadensersatz wegen der entstandenen Schäden. Sämtliche Marktteilnehmer und Mitbewerber jedoch haben diesen Anspruch nicht.
- Landgericht Mannheim, Urteil v. 11.12.2009 - Az.: 7 O 343/08
- Leitsatz:
Der Werbeslogan "Thalia verführt zum Lesen" ist urheberrechtlich nicht schutzfähig. Von einer Schutzfähigkeit von Reklameslogans ist immer dann auszugehen, wenn keine bloß durchschnittliche Formulierung vorliegt, sondern ein ausreichender Grad an Kreativität und Eigentümlichkeit zu erkennen ist.
- Bundesgerichtshof , Urteil v. 10.12.2009 - Az.: I ZR 149/07
- Leitsatz:
1. Der Anbieter von Kommunikationsdienstleistungen muss in der Werbung für seine Produkte darauf hinweisen, dass Zusatzkosten für die Inanspruchnahme eines Kabelanschlusses anfallen.
2. Der Anbieter ist jedoch nicht verpflichtet zu erwähnen, dass die Übertragungsgeschwindigkeit aufgrund äußerer Umstände nicht durchgängig erreicht werden kann.

