Urteile chronologisch
- Landgericht Stuttgart, Beschluss v. 21.12.2009 - Az.: 4 T 51/09
- Leitsatz:
Die Rufnummer-Rück-Portierung durch den ehemaligen Netzbetreiber ist im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes nicht möglich. Der Anschlussinhaber muss auf das Hauptsacheverfahren ausweichen.
- Oberverwaltungsgericht Muenster, Urteil v. 18.12.2009 - Az.: 9 A 191/09
- Leitsatz:
Eine Internet-Stornierung der LKW-Maut ist nur unter ganz engen Voraussetzungen möglich. Ist der Fahrtbeginn bereits angemeldet, kommt eine Stornierung online nicht mehr in Betracht, sondern nur an den Terminals entlang der gebuchten Strecke.
- Oberlandesgericht Koeln, Urteil v. 18.12.2009 - Az.: 6 U 60/09
- Leitsatz:
1. Ein regionaler Telekommunikationsanbieter darf nicht mit einer deutschlandweiten Spitzenstellung werben, wenn er seine Dienstleistungen nur in wenigen Städten und Ballungsregionen anbietet.
2. Es handelt sich um eine wettbewerbswidrige Werbeaktion, wenn Studien und Tests verschiedener Zeitschriften ein gutes Ergebnis des TK-Anbieters herausstellen, die negativen Äußerungen aus den Studien jedoch nicht erwähnt werden. Dies ist irreführend und damit rechtswidrig. - Bundespatentgericht , Beschluss v. 17.12.2009 - Az.: 25 W (pat) 65/08
- Leitsatz:
Der Begriff "Linuxwerkstatt" genießt mangels der erforderlichen Unterscheidungskraft für die Bereiche Serveradministration und E-Mail-Dienste keinen Markenschutz. Der durchschnittliche Verbraucher sieht darin einen Anbieter, der sich auf das Betriebssystem Linux spezialisiert hat.
- Amtsgericht Berlin-Tiergarten, Urteil v. 17.12.2009 - Az.: 8 C 158/09
- Leitsatz:
1. Eine sofortige Leistung, wie beispielsweise die Freigabe eines Telefonanschlusses, kann im Wege der einstweiligen Verfügung nur durchgesetzt werden, wenn ein Ausnahmefall vorliegt. Ein solcher kann bei existenzgefährdenden Nachteilen gegeben sein.
2. Wird der Telefonanschluss aufgrund fehlender Zahlungen gesperrt und wartet der Anschlussinhaber zunächst Monate, bevor er die Freigabe gerichtlich durchsetzen will, so liegt keine Eilbedürftigkeit mehr vor und der normale Klageweg muss beschritten werden.
- Bundespatentgericht , Beschluss v. 17.12.2009 - Az.: 30 W (pat) 45/09
- Leitsatz:
Die Bezeichnung "SchliessAb" ist als Marke nicht eintragbar. Dem Begriff fehlt für die angemeldeten Bereiche Schlüssel, Überwachungsgeräte und Zubehör die erforderliche Unterscheidungskraft.
- Oberlandesgericht Frankfurt, Urteil v. 17.12.2009 - Az.: 6 U 148/09
- Leitsatz:
Werden auf einer Handelsplattform Produkte nur eines einzigen Anbieters angeboten, ist die Werbeaussage "Erste Europäische CFD-Börse" irreführend. Gleiches gilt für den Reklame-Zusatz "börslich überwacht", da hierdurch der falsche Eindruck entsteht, dass eine Überwachung der Börse stattfindet.
- Europaeischer_Gerichtshof , Urteil v. 17.12.2009 - Az.: C-227/08
- Leitsatz:
Wird ein Verbraucher bei Abschluss eines Vertrages außerhalb von Geschäftsräumen (sog. "Haustürgeschäft") nicht über sein Widerrufsrecht belehrt, kann das nationale Gericht den Vertrag auch von Amts wegen für nichtig erklären, wenn der Verbraucher die Nichtigkeit vor den zuständigen nationalen Gerichten zu keinem Zeitpunkt geltend gemacht hat.
- Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, Urteil v. 16.12.2009 - Az.: 14 K 4086/07
- Leitsatz:
Die Online-Angebote "www.poppen-kostenlos.com" sowie "www.poppen-kostenlos.info" können durch eine Verfügung der Landesmedienanstalt untersagt werden. Die Internetseiten halten pornografische Inhalte bereit, welche gegen die Vorschriften des Jugendmedienschutz-Staatsvertrag verstoßen. Der Domaininhaber haftet für die Verbreitung der pornografischen Inhalte, auch wenn er sie nur über Hyperlinks abrufbar hält.
- Bundespatentgericht , Urteil v. 16.12.2009 - Az.: 29 W (pat) 57/08
- Leitsatz:
"ladiesfirst.tv" ist als Marke für TV- und Onlinesendungen eintragbar. Die erforderliche Unterscheidungskraft ist gegeben, weil der durchschnittliche Verbraucher zuvor gedankliche Zwischenschritte macht, bevor er damit die in Rede stehenden Dienstleistungen in Verbindung bringt.

