Urteile chronologisch
- Bundespatentgericht , Beschluss v. 03.01.2010 - Az.: 26 W (pat) 28/09
- Leitsatz:
Zwischen der Wodkamarke "ABSOLUT" und der für Bier eingetragenen Gemeinschaftsmarke "Absolut" besteht Verwechslungsgefahr. Die Begriffe sind sowohl schriftbildlich als auch klanglich äußerst ähnlich.
- Landgericht Rottweil, Beschluss v. 02.01.2010 - Az.: 4 O 89/08
- Leitsatz:
1. Die Verwendung wesentlicher Elemente eines fremden Internetauftritts für die eigene Website ist wettbewerbswidrig, wenn dadurch der Verbraucher über die betriebliche Herkunft getäuscht wird.
2. Die wesentlichen Elemente einer Website genießen aufgrund der wettbewerbsrechtlichen Eigenart Schutz, wenn sie nicht allgemein üblich sind oder von Mitbewerbern in gleicher oder ähnlicher Form oder Funktion verwendet werden, sondern auf die betriebliche Herkunft oder auf seine Besonderheiten hinweisen. - Landgericht Offenburg, Beschluss v. 23.12.2009 - Az.: 5 O 91/09
- Leitsatz:
Wird eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben, die der Abmahner annimmt, so gehen Unklarheiten und Ungenauigkeiten bei der Auslegung, ob eine im Kern gleichartige, erneute Verletzung vorliegt, im Zweifel zu seinen Lasten.
- Landgericht Memmingen, Urteil v. 23.12.2009 - Az.: 1 HK O 1751/09
- Leitsatz:
Die Übernahme von Unternehmensdaten in eine Internet-Datenbank und eine damit einhergehende Zusendung von Werbe-E-Mails ist nur zulässig, wenn der Adressat der E-Mail-Werbung im Vorfeld ausdrücklich eingewilligt hat. Andernfalls ist die Zusendung rechtswidrig.
- Landgericht Koeln, Urteil v. 23.12.2009 - Az.: 28 O (Kart) 479/08
- Leitsatz:
Zeitschriftenverlage, die TV-Programme herausgeben, dürfen das ihnen zur Verfügung gestellte Informationsmaterial über Filme und Sendungen unentgeltlich auch für Internet-Projekte nutzen.
- Oberlandesgericht Muenchen, Urteil v. 23.12.2009 - Az.: 7 U 3044/09
- Leitsatz:
Verpflichtet sich eine Media-Agentur, alle wirtschaftlichen und am Markt realisierbaren Vorteile in voller Höhe an den Kunden weiterzugeben, so sind davon nicht nur kundenbezogene, sondern auch agenturbezogene Rabatte mit umfasst.
- Oberlandesgericht Koeln, Urteil v. 23.12.2009 - Az.: 6 U 101/09
- Leitsatz:
1. Die Eltern als Anschlussinhaber sind in rechtswidrigen Filesharing-Fällen der Kinder verpflichtet, ihre zuvor ausgesprochenen Verbote zu kontrollieren. Daher treffen Eltern nicht nur Aufklärungs- sondern auch Überwachungspflichten. Sie haften bei Rechtsverletzungen als Mitstörer.
2. Der Gegenstandswert liegt für 1.000 P2P-Rechtsverstöße bei ca. 50.000,- EUR. - Landgericht Bonn, Urteil v. 22.12.2009 - Az.: 11 O 92/09
- Leitsatz:
Es liegt nicht zwingend ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht vor, wenn in einem Online-Angebot eines Internet-Händlers der Hinweis auf die Umsatzsteuer fehlt. Die Irreführung und die damit einhergehenden Nachteile für den Wettbewerb sind verhältnismäßig gering.
- Bundespatentgericht , Beschluss v. 22.12.2009 - Az.: 25 W (pat) 101/09
- Leitsatz:
Die Bezeichnung "Homepage Easy" ist als Marke für die Bereiche IT und Telekommunikation nicht eintragbar. Die englischen Begriffe haben in den deutschen Sprachgebrauch Einzug gefunden und sind derartig allgemein gehalten, dass die erforderliche Unterscheidungskraft fehlt.
- Oberlandesgericht Hamburg, Urteil v. 22.12.2009 - Az.: 7 U 90/06
- Leitsatz:
Verwendet eine Zeitschrift ein Foto eines prominenten deutschen Moderators für ihr Titelblatt, so muss die Einwilligung des Abgebildeten vorliegen. Hat dieser nicht zugestimmt, macht sich die Zeitschrift schadensersatzpflichtig. Die Höhe der Summe bemisst sich danach, welchen Marktwert die Person hat und in welchem Rahmen das Foto verwendet wurde.

