Urteile chronologisch

Bundespatentgericht, Beschluss v. 13.01.2010 - Az.: 29 W (pat) 9/09
Bundespatentgericht, Beschluss v. 13.01.2010 - Az.: 29 W (pat) 8/09
Leitsatz:

Markenbeschwerdeverfahren – "Monrose/melrose/melrose (Wort-Bild-Marke)" – Warenidentität und -ähnlichkeit - zur Kennzeichnungskraft – klangliche Verwechslungsgefahr

Amtsgericht Kelheim, Beschluss v. 12.01.2010 - Az.: 1 C 811/09
Leitsatz:

Der Kunde hat grundsätzlich keinen Anspruch darauf, dass ihm das Telefonunternehmen bei Vertragsende eine Bestätigung der Kündigung übergibt. Etwas anderes kann sich aber ausnahmsweise dann ergeben, wenn die vertragliche Nebenpflicht, Marktgepflogenheiten oder der Grundsatz von Treu und Glauben dies bestimmen.

Amtsgericht Berlin-Mitte, Urteil v. 12.01.2010 - Az.: 14 C 1016/09
Leitsatz:

Bietet ein Mobilfunkdienst Nutzern die Möglichkeit an, eine Eintragung von Handynummern vorzunehmen, um die angebotenen Dienste zu nutzen und versendet nach der Anmeldung Bestätigungs-SMS, so stellt dies keine unerwünschte Werbung und damit keinen Wettbewerbsverstoß dar.

Kammergericht Berlin, Beschluss v. 12.01.2010 - Az.: 9 W 259/09
Leitsatz:

Der Regierende Bürgermeister in Berlin muss es hinnehmen, dass über ihn die Aussage "Wowi will im Haushalt mehr Geld für Dienstreisen" getätigt wird.

Bundespatentgericht, Beschluss v. 11.01.2010 - Az.: 35 W (pat) 14/08
Oberlandesgericht Jena, Urteil v. 09.01.2010 - Az.: 2 U 330/10
Leitsatz:

Unabhängig von der geltend gemachten Höhe eines Vertragsstrafeanspruchs, der aufgrund einer wettbewerbsrechtlichen Unterlassungserklärung beruht, ist das Landgericht zuständig. Grund dafür ist, dass die Amtsgerichte bei der Bearbeitung der UWG-Angelegenheiten vor zu großer Arbeitsbelastung geschont werden sollen. Zudem entsteht so eine inhaltliche Zusammenlegung mit anderen Zuständigkeitsvorschriften des gewerblichen Rechtsschutzes.

Landgericht Aachen, Urteil v. 08.01.2010 - Az.: 42 O 91/09
Leitsatz:

Die Reklame mit den Worten "Öffentliche Bekanntmachung! Verwertungs-Verkauf zwecks Befriedigung rechtskräftiger Abgabenforderung des Finanzamtes" ist unzulässig und führt die Kunden in die Irre, wenn ein öffentlicher Auftrag hierzu tatsächlich gar nicht besteht.

Amtsgericht Ruesselsheim, Urteil v. 08.01.2010 - Az.: 3 C 1097/09
Leitsatz:

Ein Telekommunikationsunternehmen hat keinen Anspruch darauf, Beträge einer bereits verstorbenen Telefonanschlussinhaberin einzuziehen. Dies gilt umso mehr, wenn der Testamentsvollstrecker bereits zuvor den Telefonanschluss gekündigt hat.

Oberlandesgericht Koeln, Urteil v. 08.01.2010 - Az.: 6 U 106/09
Leitsatz:

Führt ein innerbetrieblicher Vorgang bei der Telekom AG dazu, dass ein Kundenauftrag nicht wunschgemäß durchgeführt wird und zu Lasten der Mitbewerber geht, ist darin ein Organisationsmangel zu sehen. Dieser bewusst hingenommene und gezielte Organisationsmangel genügt zur Annahme eines objektiven Wettbewerbsverstoßes.