Urteile chronologisch
- Landgericht Koeln, Urteil v. 13.01.2010 - Az.: 28 O 688/09
- Leitsatz:
Spricht jemand eine Abmahnung aus, ist er nicht verpflichtet - auch wenn der Abgemahnte dies verlangt und die Abgabe der Unterlassungserklärung davon abhängig macht - seine Aktivlegitimation zu beweisen.
- Landgericht Frankfurt_am_Main, Urteil v. 13.01.2010 - Az.: 2-6 O 521/09
- Leitsatz:
Ein Online-Verzeichnis für Rechtsanwälte darf einen Juristen nicht als "Fachanwalt für Markenrecht" ausweisen. Dies stellt einen Verstoß gegen die berufsrechtlichen Vorschriften der Fachanwaltsordnung dar, da es den Fachanwaltstitel für Markenrecht gar nicht gibt.
- Landgericht Koeln, Urteil v. 13.01.2010 - Az.: 28 O 578/09
- Leitsatz:
Die Veröffentlichung von Fotos, auf denen Häuser in Verbindung mit der Nennung des Straßennamens und der Hausnummer zu erkennen sind, stellt keinen Eingriff in das Allgemeine Persönlichkeitsrecht der Hausinhaber dar. Auch aus datenschutzrechtlicher Sicht kann die Online-Verbreitung nicht untersagt werden.
- Landgericht Koeln, Beschluss v. 13.01.2010 - Az.: 28 O 688/09
- Leitsatz:
1. Die unberechtigte Nutzung eines Fotos auf der Webseite verletzt die Urheberrechte Dritter und löst einen Streitwert von 6.000,- EUR aus.
2. Die gesetzliche Möglichkeit einer Deckelung des Anspruchs nach § 97a UrhG hat keine Auswirkung auf den festzusetzenden Gegenstandswert bei Unterlassungsansprüchen. - Landgericht Nuernberg, Urteil v. 13.01.2010 - Az.: 3 O 3692/09
- Leitsatz:
1. Der Betreiber eines Internet-Verbraucherportals haftet für kritische Äußerungen eines Nutzers über die Leistung eines Unternehmens nicht, wenn es lediglich darum geht, andere Nutzer vor dem Unternehmen zu warnen und die Bewertungen nicht rechtswidrig sind.
2. Eine Haftung des Portalbetreibers kommt auch dann nicht in Betracht, wenn er seinen Handlungspflichten unverzüglich nachkommt und eine Abänderung des Beitrags bewirkt. Ein darüber hinausgehender Unterlassungsanspruch setzt voraus, dass der Störungszustand unschwer zu erkennen ist und der Betreiber deshalb zumutbare Prüfpflichten verletzt.
- Landgericht Koeln, Urteil v. 13.01.2010 - Az.: 28 O 756/09
- Leitsatz:
1. Bildnisse einer Person dürfen grundsätzlich nur mit deren Einwilligung abgebildet werden.
2. Von dem Einwilligungserfordernis ausgenommen sind Bildnisse aus dem Bereich der Zeitgeschichte. Für die Bewerbung von Zeitschriften setzt dies jedoch voraus, dass die Bildveröffentlichung ungeachtet der wirtschaftlichen Motive auch einen Informationszweck für die Allgemeinheit hat. Fehlt ein solcher Informationszweck, so ist ein Foto-Abdruck ohne Einwilligung der abgebildeten Person rechtswidrig. - Bundespatentgericht, Urteil v. 13.01.2010 - Az.: 5 Ni 32/09
- Bundespatentgericht, Beschluss v. 13.01.2010 - Az.: 29 W (pat) 34/09
- Bundespatentgericht, Beschluss v. 13.01.2010 - Az.: 28 W (pat) 87/09
- Bundespatentgericht, Beschluss v. 13.01.2010 - Az.: 28 W (pat) 132/08

