Urteile chronologisch

Amtsgericht Detmold, Beschluss v. 19.01.2010 - Az.: 3 Gs 99/10
Leitsatz:

Die Australische Version des PC-Spiels "Wolfenstein" ist aufgrund der Verbreitung und Verwendung Gewalt verherrlichenden Inhalts in Deutschland verboten worden. Zum Einen werden zahlreiche verbotene, nationalsozialistische Symbole verwendet, zum Anderen werden eine Vielzahl von massiven Gewalttätigkeiten gezeigt.

Landgericht Hamburg, Urteil v. 19.01.2010 - Az.: 312 O 258/09
Leitsatz:

Ein Buchhändler verhält sich nicht wettbewerbswidrig, wenn er und andere im Buchhändlerverband organisierte Händler - vertreten durch denselben Rechtsanwalt - aufgrund einer Vielzahl von Verstößen gegen einen weltweit tätigen Online-Buchversand vorgehen. Allein der Umstand, dass die Händler von dem selben Anwalt vertreten werden, reicht für die Annahme der Rechtsmissbräuchlichkeit nicht aus.

Amtsgericht Luedinghausen, Beschluss v. 19.01.2010 - Az.: 19 OWi 89 Js 1964/09-178/09
Leitsatz:

Ist auf einem elektronischen Überweisungsträger unter dem Verwendungszweck eine Mitteilung notiert, die als Einspruch gegen das zu zahlende Bußgeld zu verstehen ist, so genügt diese Erklärung nicht den Anforderungen des Schriftformerfordernisses eines Einspruchs gegen eine behördliche Maßnahme.

Landgericht Hamburg, Urteil v. 19.01.2010 - Az.: 312 O 258/09
Leitsatz:

1. Amazon Europa haftet als Täter für Verstöße gegen die gesetzliche Buchpreisbindungspflicht. Ein Rückgriff auf die Grundsätze der Mitstörerhaftung bedarf es nicht, weil der Sachverhalt nicht vergleichbar mit den Fällen ist, wo eine Internetplattform für die Rechtsverletzungen Dritter einzustehen hat.
2. Ein Verstoß gegen die Buchpreisbindung ist auch wettbewerbsrechtlich relevant, weil bereits geringe Abweichungen im Kaufpreis bei den Verbrauchern zu entscheidenden Änderungen im Kaufverhalten führen können.

Landgericht Berlin, Urteil v. 19.01.2010 - Az.: 27 O 1147/09
Leitsatz:

Satirische Aussagen sind grundsätzlich rechtlich erlaubt und somit von dem Betroffenen hinzunehmen. Die Grenze des Zulässigen ist jedoch im Falle der Schmähkritik erreicht.

Landgericht Berlin, Urteil v. 19.01.2010 - Az.: 27 O 776/09
Leitsatz:

Ein Adliger muss es hinnehmen, dass umstrittene Äußerungen, deren Herkunft ungeklärt ist, im Rahmen eines Erbenstreits über ihn in der Presse veröffentlicht werden. Er kann zumindest nicht einfach ins Blaue behaupten, seine Tante hätte die Aussagen getätigt, obwohl die strittigen Sätze lediglich in einem Brief an den Testamentsvollstrecker gefunden wurden.

Oberlandesgericht Duesseldorf, Beschluss v. 19.01.2010 - Az.: III-4 RVs 193/09
Leitsatz:

Eine Fotomontage, auf der eine Politikerin in einer für sie peinlichen Situation abgebildet ist, kann den Tatbestand der Beleidigung erfüllen. Es handelt sich jedoch nicht um eine strafbare Beleidigung, wenn der Erklärungsgehalt der Montage die zulässige Grenze zur Schmähkritik nicht überschreitet. Der grundrechtliche Schutz der Meinungsfreiheit ist dann gegeben.

Bundespatentgericht , Beschluss v. 19.01.2010 - Az.: 27 W (pat) 154/09
Leitsatz:

Das Logo "TV Spielfilm" ist als Wort-Bild-Marke eintragbar. Trotz der fehlenden Unterscheidungskraft ist der Schriftzug grafisch derartig auffällig gestaltet, dass er sich dem Publikum einprägt und somit als betrieblicher Herkunftsnachweis dient.

Bundespatentgericht , Beschluss v. 19.01.2010 - Az.: 27 W (pat) 105/09
Leitsatz:

Die Bezeichnung "it.wood" ist als Marke für die Bereiche Computer-Software eintragungsfähig. Die erforderliche Unterscheidungskraft ist gegeben.

Bundespatentgericht, Beschluss v. 19.01.2010 - Az.: 27 W (pat) 104/09
Leitsatz:

it.cadpilot

Die Abgrenzung von zwei Wortbestandteilen durch einen Punkt hat sich in Anlehnung an die Schreibweise von Internetadressen als werbeübliches Gestaltungsmittel eingebürgert, das einem an sich nicht unterscheidungskräftigen Wortzeichen keine Unterscheidungskraft verleiht, wie auch die Binnengroßschreibung, die ebenfalls vor allem die Lesbarkeit erleichtert-