Urteile chronologisch
- Bundespatentgericht , Beschluss v. 26.01.2010 - Az.: 24 W (pat) 142/05
- Leitsatz:
Die Bezeichnung "Volksflat" ist als Marke für die Bereiche Mobilfunkgeräte nicht eintragbar. Der Verbraucher übersetzt damit "Pauschaltarif für alle", was einen eng beschreibenden Bezug zu den angemeldeten Bereichen darstellt.
- Bundespatentgericht, Beschluss v. 26.01.2010 - Az.: 33 W (pat) 100/07
- Leitsatz:
Die Bezeichnung "Air Force One" ist als Marke für die Bereiche Übertragung digitaler Filme im Internet und Produktion von Online-Musikprogrammen als Marke eintragbar. Die erforderliche Unterscheidungskraft ist gegeben.
- Bundespatentgericht, Urteil v. 26.01.2010 - Az.: 4 Ni 82/08 (EU)
- Bundespatentgericht, Beschluss v. 25.01.2010 - Az.: 27 W (pat) 148/08
- Leitsatz:
Markenbeschwerdeverfahren – "Buchstabenwürfel (dreidimensionale Warenformmarke)" – keine Unterscheidungskraft
- Oberlandesgericht Koeln, Urteil v. 22.01.2010 - Az.: 6 U 119/09
- Leitsatz:
Einige AGB-Klauseln des Mobilfunkanbieters "congstar" sind unzulässig. Rechtmäßig sind jedoch folgende Klauseln:
"1. Der Kunde hat auch die Preise zu zahlen, die durch (…) unbefugte Nutzung der überlassenen Leistungen durch Dritte entstanden sind, wenn und soweit er diese Nutzung vertreten hat.
2. Nach Verlust der congstar Karte hat der Kunde nur die Verbindungspreisen zu zahlen, die bis zum Eingang der Meldung über den Verlust der Karte bei congstar angefallen sind. Das gleiche gilt für die Preise über Dienst, zu denen congstar den Zugang vermittelt." - Oberlandesgericht Koeln, Urteil v. 22.01.2010 - Az.: 6 U 137/09
- Leitsatz:
Ein Stromanbieter handelt irreführend und damit wettbewerbswidrig, wenn er auf seiner Webseite Stromtarife gegenüberstellt und hierdurch einen Vergleich mit dem vorherigen Anbieter anstellt, wenn die Berechnung der Tarife ungenau und damit falsch ist. Der Anbieter kann dies nicht damit begründen, dass er über keine eigene Tarifstruktur verfüge.
- Oberlandesgericht Koeln, Urteil v. 22.01.2010 - Az.: 6 U 141/09
- Leitsatz:
Zwischen den Marken "mäcweg.de" und "weg.de" besteht keine Verwechslungsgefahr. Sowohl die klangliche Aussprache als auch unterschiedliche Silbenlänge der Marke führt dazu, dass eine nur geringe Ähnlichkeit besteht.
- Oberlandesgericht Koeln, Urteil v. 22.01.2010 - Az.: 6 U 119/09
- Leitsatz:
Ein Telekommunikationsanbieter muss einige seiner rechtswidrigen AGB-Klauseln, die er in den bisherigen Verträgen über Mobilfunkleistungen verwendet hat, ändern. Dabei handelt es sich um folgende Klauseln:
- Der Kunde gerät in Verzug, wenn der dem Kunden mitgeteilte Rechnungsbetrag nicht spätestens am zehnten Tag nach Zugang der Rechnung auf dem Konto von D gutgeschrieben ist.
- Ist der Kunde mit Zahlungsverpflichtungen in Höhe von mindestens 15,50 EUR in Verzug, kann D den Mobilfunkanschluss auf Kosten des Kunden sperren. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die monatlichen Preise zu zahlen.
Diese sind unwirksam, weil sie den Kunden in unangemessener Weise benachteiligen. - Oberlandesgericht Hamm, Urteil v. 21.01.2010 - Az.: 4 U 168/09
- Leitsatz:
Spricht ein Wettbewerber gegenüber seinem Konkurrenten eine Abmahnung wegen eines Wettbewerbsverstoßes aus, so ist der Abmahner nicht gehalten, die Webseite seines Mitbewerbers auch auf weitere, völlig verschiedenartige Verstöße zu untersuchen und unmittelbar mit abzumahnen.
- Bundesgerichtshof , Urteil v. 21.01.2010 - Az.: I ZR 23/07
- Leitsatz:
Die Haarshampoo-Werbung, die den Slogan "Vorbeugen mit Coffein" verwendet, ist nicht irreführend und damit auch nicht wettbewerbswidrig.

