Urteile chronologisch
- Oberverwaltungsgericht Berlin, Urteil v. 22.02.2018 - Az.: OVG 12 B 16.17
- Leitsatz:
Kein Informationszugang bei rechtsmissbräuchlicher Antragstellung
- Europaeischer_Gerichtshof, Urteil v. 21.02.2018 - Az.: C-132/17
- Leitsatz:
Art. 1 Abs. 1 Buchst. a der Richtlinie 2010/13/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. März 2010 zur Koordinierung bestimmter Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung audiovisueller Mediendienste (Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste) ist dahin auszulegen, dass die Definition des Begriffs „audiovisueller Mediendienst“ weder einen Videokanal wie den im Ausgangsverfahren in Rede stehenden, auf dem die Internetnutzer kurze Werbevideos für Modelle neuer Personenkraftwagen abrufen können, noch eines dieser Videos für sich genommen erfasst.
- Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil v. 15.02.2018 - Az.: 4 U 87/17
- Leitsatz:
Zum fernabsatzrechtlichen Widerrufsrecht bei Online-Bestellungen von Medikamenten
- Oberlandesgericht Stuttgart, Urteil v. 15.02.2018 - Az.: 2 U 96/17
- Leitsatz:
Keine Grundpreisangabe-Pflicht bei eBay-Galerieansicht
- Bundesgerichtshof, Urteil v. 15.02.2018 - Az.: I ZR 243/16
- Leitsatz:
1. Ein Rechtsmittelführer, der die Verletzung einer gerichtlichen Hinweispflicht gemäß § 139 ZPO geltend macht, muss darlegen, wie er auf einen entsprechenden Hinweis reagiert, insbesondere was er hierauf im Einzelnen vorgetragen hätte und wie er weiter vorgegangen wäre. Er ist dabei grundsätzlich nicht gehindert, sein bisheriges Vorbringen zu ändern und insbesondere zu präzisieren, zu ergänzen oder zu berichtigen. Eine durch Änderungen etwa entstehende Widersprüchlichkeit in seinem Vortrag ist allein im Rahmen der Beweiswürdigung zu berücksichtigen.
2. Eine "gute und professionelle Beratung" und ein "Service in gewohnt guter Qualität" sind keine besonderen Merkmale einer Dienstleistung und daher nicht geeignet, die wettbewerbliche Eigenart einer Dienstleistung zu begründen.
- Bundesgerichtshof, Urteil v. 15.02.2018 - Az.: I ZR 201/16
- Leitsatz:
1. Einem Firmenbestandteil kann nicht bereits deshalb der Schutz als Firmenschlagwort versagt werden, weil er kennzeichnungsschwach ist. Entscheidend ist, ob er im Vergleich zu den übrigen Firmenbestandteilen geeignet ist, sich als Teil des Unternehmenskennzeichens im Verkehr als schlagwortartiger Hinweis auf das Unternehmen durchzusetzen.
2. Der Betreiber einer plattforminternen Suchmaschine, die nach Eingabe eines mit einem Unternehmenskennzeichen ähnlichen oder identischen Suchworts automatisch Vorschläge zu einer Suchwortergänzung anzeigt, die auf einer Auswertung früherer Suchanfragen basieren, benutzt das Zeichen selbst (Anschluss an BGH, Urteil vom 14. Mai 2013, VI ZR 269/12, BGHZ 197, 213 Rn. 17 - Autocomplete-Funktion).
3. Die Verwendung eines Unternehmenskennzeichens als Schlüsselwort für die Anzeige automatischer Suchwortergänzungen erfolgt nicht unbefugt, wenn dadurch den Internetnutzern lediglich eine Alternative zu den Waren oder Dienstleistungen dieses Unternehmens vorgeschlagen werden soll und die Funktion des Unternehmenskennzeichens nicht beeinträchtigt wird, als Hinweis auf das Unternehmen zu dienen.
- Bundesgerichtshof, Urteil v. 15.02.2018 - Az.: I ZR 138/16
- Leitsatz:
1. Derjenige, der eine Internetseite technisch betreibt und für die dort vorgehaltene seiteninterne Suchmaschine verantwortlich ist, benutzt Marken als Schlüsselwörter im Rahmen seiner eigenen kommerziellen Kommunikation, wenn er die Auswahl der in einer Trefferliste angezeigten Suchergebnisse aufgrund einer automatisierten Auswertung des Kundenverhaltens veranlasst und die Anbieter der in den Ergebnislisten angezeigten Waren auf den Inhalt der Trefferliste keinen Einfluss nehmen können.
2. Kann ein normal informierter und angemessen aufmerksamer Internetnutzer bei einer Trefferliste, die von einer seiteninternen Suchmaschine nach Eingabe eines mit einer Marke identischen Zeichens als Suchwort erzeugt wird, nicht oder nur schwer erkennen, ob die dort beworbenen Waren oder Dienstleistungen vom Inhaber der Marke oder von einem mit ihm wirtschaftlich verbundenen Unternehmen oder vielmehr von einem Dritten stammen, ist die herkunftshinweisende Funktion der Marke beeinträchtigt.
- Oberlandesgericht München, Urteil v. 15.02.2018 - Az.: 29 U 2799/17
- Leitsatz:
E-Mail-Werbung für ähnliche Waren eines Dating-Portals
- Landgericht Hamburg, Urteil v. 14.02.2018 - Az.: 332 O 412/16
- Leitsatz:
Beweislast für Verbrauchereigenschaft
- Landgericht Frankfurt_aM, Urteil v. 09.02.2018 - Az.: 2-03 O 494/14
- Leitsatz:
Trotz Gemeinfreiheit in den USA Urheberrechtsverletzung in Deutschland

