Urteile chronologisch

Oberlandesgericht Muenchen, Urteil v. 04.02.2010 - Az.: 1 U 4650/08
Leitsatz:

Ein Psychiatrie-Professor, der seine ärztliche Schweigepflicht verletzt und interne Gutachten eines Patienten weitergibt, ist dem Betroffenen gegenüber verpflichtet, Schmerzensgeld zu zahlen. Das gilt auch für die in Zukunft eintretenden Schäden.

Bundespatentgericht, Beschluss v. 04.02.2010 - Az.: 29 W (pat) 38/09
Bundespatentgericht, Beschluss v. 04.02.2010 - Az.: 23 W (pat) 40/08
Leitsatz:

Patenteinspruchsbeschwerdeverfahren – "Navigationsverfahren und Navigationssystem für Kraftfahrzeuge" – zur Zulässigkeit des Einspruchs - Begründung weist auf eine Druckschrift hin

Amtsgericht Leipzig, Beschluss v. 03.02.2010 - Az.: 118 C 10105/09
Leitsatz:

Die Ankündigung einer Schufa-Meldung ist rechtswidrig, wenn es sich um unberechtigte Forderungen handelt und die Drohung nur dazu dient, Druck auszuüben. Das Schufa-System schützt die Wirtschaftsteilnehmer vor zahlungsunwilligen Schuldnern, nicht aber die Durchsetzung möglicherweise unberechtigter Ansprüche.

Amtsgericht Menden, Urteil v. 03.02.2010 - Az.: 4 C 526/09
Leitsatz:

Das Einstellen von Kinderfotos Dritter auf der Social-Network-Plattform "meinvz.de", auf die jeder über einen einfachen Account Zugriff hat, kann das Persönlichkeitsrecht der abgebildeten Person verletzen. Dies gilt vor allem dann, wenn die Erziehungsberechtigten nicht die Veröffentlichung eingewilligt haben.

Bundespatentgericht , Beschluss v. 03.02.2010 - Az.: 26 W (pat) 57/09
Leitsatz:

Die Bezeichnung "Ambiente Trendlife" ist als Marke für die Bereiche Möbel, Spiegel und Vorhänge nicht eintragbar. Dem Begriff fehlt die notwendige Unterscheidungskraft.

Landgericht Koeln, Beschluss v. 03.02.2010 - Az.: 9 OH 2035/09
Leitsatz:

Der Rechteinhaber hat einen urheberrechtlichen Internetauskunftsanspruch, wenn die Rechtsverletzung u.a. im gewerblichen Ausmaß erfolgt. Dies ist bereits beim öffentlichen Zugänglichmachen eines Films gegeben.

Bundespatentgericht, Beschluss v. 03.02.2010 - Az.: 28 W (pat) 84/09
Bundespatentgericht, Beschluss v. 03.02.2010 - Az.: 28 W (pat) 86/09
Landgericht Bochum, Urteil v. 02.02.2010 - Az.: 17 O 159/09
Leitsatz:

Ein überhöhter Gegenstandswert in einer Abmahnung führt nicht zwingend zur Rechtsmissbräuchlichkeit. Dasselbe gilt für die gleichzeitige Geltendmachung von Unterlassungs- und Kostenerstattungsansprüchen.