Urteile chronologisch

Bundespatentgericht, Beschluss v. 11.02.2010 - Az.: 30 W (pat) 57/09
Landesarbeitsgericht Stuttgart, Urteil v. 10.02.2010 - Az.: 2 Sa 59/09
Leitsatz:

Die von einem Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber im Internet getätigten Aussagen "Menschenverachtende Jagd auf Kranke" und "Verschärfte Ausbeutung" sind von der Meinungsäußerungsfreiheit geschützt. Damit verletzt er seine arbeitsvertraglichen Rücksichtsnahmepflichten nicht.

Landgericht Muenchen, Urteil v. 10.02.2010 - Az.: 37 O 19801/09
Leitsatz:

Der Bayerische Rundfunk hat keinen Anspruch auf die Zweibuchstaben-Domain "br.de". Vielmehr ist die DENIC berechtigt, diese Domain - wie alle anderen Zwei-Buchstaben-Domains, im Wege der zeitlichen Priorität ("first come, first serve") zu vergeben.

Europaeisches_Gericht , Urteil v. 10.02.2010 - Az.: T- 344/07
Leitsatz:

Der Begriff "Homezone" ist nicht zwingend beschreibend für Telekommunikationsdienstleistungen. Es fehlt in diesem Zusammenhang an einem direkten Bezug, den die maßgeblichen Verkehrskreise zu den fraglichen Dienstleistungen herstellen könnten. "Homezone" bezeichnet dabei nicht zwingend einen verbilligten Tarif von O2.

Oberlandesgericht Brandenburg, Urteil v. 10.02.2010 - Az.: 1 U 37/08
Leitsatz:

1. Ein TV-Bericht über einen Straftäter, in dem dieser erkennbar gefilmt wird, greift in dessen allgemeines Persönlichkeitsrecht ein.
2. Gibt der Kläger vor Verfahrensbeginn ein bebildertes Zeitungsinterview, so ist der Eingriff in sein Persönlichkeitsrecht durch Filmaufnahmen, die ihn im Rahmen einer anderweitigen Anklage beim Betreten des Gerichtssaals zeigen, hinzunehmen. Der Kläger kann sich dann nicht auf eine schwerwiegende Persönlichkeitsverletzung berufen und kann keinen Schadensersatz verlangen.

Bundespatentgericht, Beschluss v. 10.02.2010 - Az.: 26 W (pat) 54/09
Bundespatentgericht, Beschluss v. 10.02.2010 - Az.: 29 W (pat) 68/10
Bundespatentgericht, Beschluss v. 10.02.2010 - Az.: 29 W (pat) 47/10
Oberlandesgericht Hamburg, Urteil v. 09.02.2010 - Az.: 7 U 73/09
Leitsatz:

Wird ein Sportler wegen eines Verstoßes gegen das Anti-Doping-Regelwerk des Deutschen Ruder-Verbandes online verwarnt, ist dies nicht rechtswidrig, wenn die Bestimmungen des Verbandes dies vorsehen. Allerdings ist die Online-Veröffentlichung dann nicht mehr durch das öffentliche Informationsinteresse gedeckt, wenn die Verwarnung mehr als 6 Monate lang abrufbar ist. Der Schutz der Anonymität des Sportlers überwiegt dann.

Oberlandesgericht Duesseldorf, Urteil v. 09.02.2010 - Az.: I-20 U 151/09
Leitsatz:

Die Wiedergabe von Kinderfotos in einem Dokumentarfilm über Menschen, die getrennt von ihren Vätern aufgewachsen sind, ist ohne Einwilligung unzulässig. Das Persönlichkeitsrecht der Abgebildeten überwiegt gegenüber der Kunstfreiheit.