Urteile chronologisch
- Oberlandesgericht Hamm, Urteil v. 02.03.2010 - Az.: 4 U 208/09
- Leitsatz:
Die Mehrwertsteuer und die Versandkosten müssen einem Preis in einem Online-Angebot unmissverständlich zuzuordnen sein. Es ist nicht ausreichend, dass der Verbraucher erst ans Ende der Angebotsseite runterscrollen muss, da angesichts des zwischenzeitlichen weiteren Informationsmaterials ein Verbraucher nicht mehr vermutet, dass sich Erläuterungen zum Preis finden.
- Landgericht Hamburg, Urteil v. 02.03.2010 - Az.: 325 O 442/09
- Leitsatz:
Der Herausgeber der FAZ muss es nicht hinnehmen, dass er als Autor eines Buches, welches sich mit den Gefahren und Folgen des Gebrauchs des Internets beschäftigt, in der Presse kritisiert wird mit den Worten, dass "Leute wie er Juden als die Ursache allen Übels" ausmachen. Persönliche Angriffe auf die Person sind nur insoweit hinzunehmen, als dass die Auseinandersetzung mit der Sache noch im Vordergrund steht. Dies ist hier nicht mehr gegeben.
- Oberlandesgericht Hamburg, Urteil v. 02.03.2010 - Az.: 7 U 70/09
- Leitsatz:
Der Online-Blog-Anbieter Blogspot haftet für die rechtwidrigen Blog-Einträge seiner User, wenn er trotz Kenntnis des rechtswidrigen Inhalts keine oder nur unzureichende Bemühungen zur Entfernung aus dem Netz unternimmt.
- Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss v. 02.03.2010 - Az.: 5 W 17/10
- Leitsatz:
Verwendet ein Webseitenbetreiber sowohl in dem URL-Pfad als auch im title-Tag seiner Internetseite eine fremde vollständige Unternehmensbezeichnung, so liegt hierin eine kennzeichenrechtliche Verletzung, soweit die Webseite keinen Bezug zum dem Unternehmen aufweist.
- Bundesgerichtshof , Urteil v. 02.03.2010 - Az.: VI ZR 23/09
- Leitsatz:
1. Die bisherige höchstrichterliche Rechtsprechung des "bestimmungsgemäßen Abrufs" zur Bestimmung des anwendbaren Rechts bei Online-Sachverhalten wird bei Persönlichkeitsverletzungen nicht weiter aufrecht erhalten. Bei marktbezogenen Delikten hingegen (wie z.B. Wettbewerbsverletzungen) ist der Grundsatz des "bestimmungsgemäßen Abrufs" weiter anwendbar.
2. Vielmehr sind deutsche Gerichte bei Persönlichkeitsverletzungen im Online-Bereich bereits dann zuständig, wenn die rechtsverletzenden Inhalte einen deutlichen Bezug zum nach Deutschland aufweisen.
- Bundespatentgericht, Beschluss v. 02.03.2010 - Az.: 17 W (pat) 32/08
- Leitsatz:
Patentbeschwerdeverfahren - zur Patentfähigkeit einer Anordnung zur Menüsteuerung einer Set Top Box - keine Erfindung auf technischem Gebiet - mangelnde erfinderische Tätigkeit
- Landesarbeitsgericht Mainz, Urteil v. 26.02.2010 - Az.: 6 Sa 682/09
- Leitsatz:
Die Kündigung infolge der Verletzung einer arbeitsvertraglichen Pflicht verlangt eine vorherige Abmahnung. Nur für den Fall, dass eine solche nicht erfolgversprechend ist oder aber ein besonders schwerer Vorwurf vorliegt, kann diese entbehrlich sein. Die Darlegungslast einer erheblichen Beeinträchtigung trifft den Arbeitgeber.
- Oberlandesgericht Muenchen, Urteil v. 25.02.2010 - Az.: 29 U 5347/09
- Leitsatz:
Die Werbung für ein Arzneimittel, welches Sodbrennen lindern soll, darf mit der Bezeichnung "akut" beworben werden, auch wenn die Linderung nicht unmittelbar und rasch erfolgt. Der Verbraucher versteht unter dem Begriff "akut" nicht, dass eine schnelle Wirkung eintritt, sondern dass eine Krankheit schnell ausbrechen kann.
- Oberlandesgericht Frankfurt, Urteil v. 25.02.2010 - Az.: 6 U 237/08
- Leitsatz:
Ein als "Online-Branchenbuch" bezeichnetes Adress-Sammelwerk führt den Verbraucher nicht in die Irre, wenn aus der Gestaltung und Bewerbung hervorgeht, dass es für sich nicht den Anspruch hat, vollständig zu sein.
- Bundespatentgericht, Beschluss v. 25.02.2010 - Az.: 29 W (pat) 46/10
- Leitsatz:
"Pflegeatlas" – keine Unterscheidungskraft

